BGH stärkt Rechte von Darlehensnehmern und alle sechs Minuten ein Wohnungseinbruch

    Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern 

    In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23). 

    Die Richter gaben dem Kläger Recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp € 16.000 von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.

    Alle sechs Minuten ein Wohnungseinbruch 

    Rund 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen verzeichneten die deutschen Versicherer 2024. Damit verfestigt sich offenbar das Niveau, das vor der Pandemie (2019) und auch bereits 2023 verzeichnet wurde. Die langfristige K

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    Es geht um € 10 Milliarden: Krankenkassen verklagen Bund wegen Kosten für Bürgergeldbezieher

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 11.09.2025 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Immer wieder hatte der GKV-Spitzenverband den Bund aufgefordert, sich finanziell an der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehern zu beteiligen. Passiert ist nichts. Jetzt reicht es den Kassen, sie ziehen gegen den Bund vor Gericht.

    Gebetsmühlenartig haben einzelne Krankenkassen-Chefinnen und -Chefs und auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuletzt von der Politik Folgendes gefordert: Die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehern sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht alleine den gesetzlich Krankenversicherten aufgebürdet werden. Der Bund müsse sich an den Kosten beteiligen.

    Politik kam Forderungen nicht nach

    Aber die Politik zeigte sich stur und kam den Forderungen nicht nach. Auch im nun endlich vorliegenden ist ein solcher Posten nicht vorgesehen. Das hat jetzt Konsequenzen. Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, die Sache vor Gericht klären zu wollen. „Jahr für Jahr bleibt der Bund den gesetzlichen Krankenkassen rund € 10 Milliarden schuldig“, sagt Susanne Wagenmann vom GKV-Spitzenverband laut einer Pressemitteilung. Zuvor hatte „ZDF heu

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    Auto durch mobiles Verkehrszeichen beschädigt

    Ein geleaster Volvo stand über Ostern an einer Straße in Lübeck, an der eine Baufirma im Auftrag der Stadt Kabelarbeiten durchführte. Am Ostermontag bemerkte der Halter, dass ein schrägstehendes mobiles Schild, das bei besagten Arbeiten verwendet wurde, auf seinen PKW gefallen war und dabei Kotflügel, Motorhaube und Seitenspiegel erheblich beschädigte. Die Reparaturkosten beliefen sich auf rund € 4.150. Noch anzumerken ist, an diesem Tag herrschte Windstärke acht.

    Mobiles Schild besser gesichert als vorgeschrieben

    Das Schild war mit vier Fußplatten befestigt, deren Gewicht 30 kg betrug. Mathematisch konnte es damit eine Windlast von 0,48 kN (Kilonewton) pro Quadratmeter standhalten, dies entspricht in etwa einen Druck von 48 kg auf einen Quadratmeter Fläche. Die im Jahr 1997 von Bundesverkehrsministerium herausgegebene Verordnung ZTV-SA 97 schreibt für innerorts aufgestellte mobile Schilder eine Windlast von lediglich 25 kN vor. Somit war das Schild wesentlich besser gesichert als vorgeschrieben.

    Kfz-Halter klagt wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Trotz der vergleichsweise stabilen Sicherung verklagte der Kfz-Halter die Stadt auf Schadenersatz und warf ihr dabei eine Amtspflichtverletzung gemäß § 839 BGB, mit folgender Begründung vor:

    Offensichtlich sicherte das Straßenbauunternehmen das Schild nur unzureichend und verletzte dadurch seine Verkehrssicherungspflicht. Die Hinweistafel st

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    Hausratversicherung: Versicherte sollten in neue Tarife wechseln

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 29.04.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Bei grober Fahrlässigkeit verstehen die Analysten von Franke und Bornberg keinen Spaß. Wer in der Hausratversicherung in solchen Fällen nicht zahlt, bekommt auch nicht die Spitzennote von FFF+.

    Grobe Fahrlässigkeit besonders hoch gewichtet

    In seinem aktuellen Rating zur Hausratversicherung gewichtet Franke und Bornberg besonders hoch, wie Versicherer mit grober Fahrlässigkeit umgehen. Wenn also der Kunde die erforderliche Sorgfalt besonders schwer verletzt – also: wirklich hart was verbockt.

    Die Analysten verlangen für eine Top-Note, dass Versicherer auch in solchen Fällen problemlos zahlen und nicht etwa über den Grad der Fahrlässigkeit streiten. So ein Vertrag biete mehr Schutz und bedeute für Versicherte weniger Stress im Schadenfall.

    „Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit ist gelebter Verbraucherschutz. Das senkt Komplexität und fördert Vertrauen“, meint Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

    Basisvarianten greifen oft nicht

    Vor allem Basisvarianten mit niedrigen Prämien greifen oft nicht bei grober Fahrlässigkeit. Manche Versicherer zahlen nur bei Schäden unter e

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