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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten
Juni 21 2018

Fakten zu Einbruchdiebstählen

Laut der Statistik des Bundeskriminalamtes (PKS 2016-Wohnungseinbruchdiebstahl) gab es im Jahr 2016 in Deutschland 151.265 gemeldete Wohnungseinbrüche. Fast die Hälfte davon wurde  in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen verübt.

 

 

 

 

Nachfolgend eine Aufstellung je Bundesland:

52.578 Nordrhein-Westfalen
16.405 Niedersachsen
11.507 Berlin
11.095 Baden-Württemberg
10.405 Hessen
  7.711 Schleswig-Holstein
  7.510 Hamburg
  7.470 Bayern
  6.744 Rheinland-Pfalz
  4.684 Sachsen
  4.180 Brandenburg
  3.082 Bremen
  3.061 Sachsen-Anhalt
  1.947 Saarland
  1.477 Mecklenburg-Vorpommern
  1.409 Thüringen

Furcht vor Einbrüchen

Aus der Umfrage „Wohnsicherheit und Einbruchdiebstahl“ vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) aus dem vergangenen Jahr geht hervor, dass 80 Prozent der Teilnehmer glauben, die Gefahr Opfer eines Einbruchs zu werden, habe sich in den letzten fünf Jahren drastisch erhöht. Diese Meinung vertreten vor allem Personen in der Gruppe 45 Jahre und älter.

Frauen haben mehr Angst als Männer

35 Prozent der Befragten machten deutlich, große Angst davor zu haben, von Einbrechern im eigenen Zuhause heimgesucht zu werden – der Anteil bei Frauen betrug dabei 41 Prozent, der bei Männern 28. Während 43 Prozent der Hausbewohner diese Befürchtung äußerten, waren Personen, die in einer Wohnung leben, mit 28 Prozent eher sorgloser. Laut weiterer Recherche fühlen sich Menschen in Städten mit einer Einwohnerzahl zwischen 20.000 und 100.000 an sichersten.

Absicherung durch Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Neben Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel leistet die Hausratversicherung auch bei gestohlenem und beschädigten beweglichen Inventar. Eine Liste sowie Fotos ehemals vorhandener Gegenstände macht im Schadensfall den Nachweis und damit die Regulierung einfacher. Manche Verträge der Wohngebäudeversicherung regulieren auch Schäden an der eigenen Immobilie, die durch den Einbruch entstanden sind. Prüfen Sie ihren Vertrag dahingehend.

 

 

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