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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Elementarschaden – auch ohne Gewässer in der Nähe

„Überschwemmung? - hier gibt es doch gar kein Gewässer!“ Das ist die Meinung vieler Bürger hierzulande und sie unterschätzen dabei leichtfertig die Gefahr von Überschwemmungsschäden. Sogenannte Elementarschäden sind in einer Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht automatisch enthalten. Der Deckungsumfang dieser Verträge beschränkt sich lediglich auf Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, sowie Einbruch und Vandalismus. Laut einer Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus dem Jahr 2016, unterschätzen nahezu 90 Prozent der Befragten die Gefahr eines Überschwemmungsrisikos. Zwei Drittel glauben gar von einem Schaden dieser Art nie betroffen zu werden.

Verzehnfachung der Schäden durch Starkregen

Elementarschäden können auch auftreten, wenn überhaupt keine Gewässer in der Nähe sind. Aus dem „Naturgefahrenreport 2017“ des GDV geht hervor, dass sich Schäden durch Starkregen 2016 im Vergleich zum Vorjahr fast verzehnfacht haben. D.h. es fallen innerhalb kurzer Zeit soviel Niederschläge, dass die Kanalisationen nicht mehr in der Lage sind, diese Wassermassen aufzunehmen. Im anschließenden worst-case tritt dann das sogenannte Rückstau-Szenario ein, hier wird das nicht mehr normal abfließende Wasser in tiefer gelegene Rohre zurück ins Haus gedrückt. Infolge davon werden Kellerräume überflutet und es kommt teils zu immensen Schäden an der Bausubstands und des Hausrats.

Problemfaktor Rückstauklappe

Leider kann sich der Versicherungsnehmer nicht immer darauf verlassen, dass er einen Schaden reguliert bekommt, der durch einen Rückstau ausgelöst wurde, selbst wenn Elementarschäden eingeschlossen sind. Versicherungsverträge enthalten oftmals geregelte Obliegenheiten, die vom Kunden erfüllt werden müssen. So lautet häufig eine: Einbau sowie regelmäßige Funktionsprüfung und Wartung einer Rückstauklappe für Räume, die als überflutungsgefährdet gelten. Diese Klappe schützt vor zurücklaufendem  Ab- oder Regenwasser, sowie vor durch die Kanalisation eindringende Nagetiere, vor allem Ratten.

Unterschiedliche Definition

Von Seiten der Versicherungsgesellschaften besteht keine einheitliche Definition bezüglich Überschwemmung und Rückstau. Somit ist auch der Deckungsumfang der Wohngebäude- und Hausratpolicen unterschiedlich. Dies gilt natürlich auch für die zu erfüllenden Bedingungen im Schadensfall, damit eine Leistung von Seiten des Versicherers erfolgt. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, lässt seinen Vertrag durch einen unabhängigen Spezialisten prüfen.

 

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