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Welchen Betrag muss der Selbstständige für die Rente sparen?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert. Der Beitragssatz liegt seit 01.01.15 bei 18,7 Prozent. Somit wird bei einem monatlichen Bruttoverdienst von beispielsweise € 5.000 automatisch der Betrag von € 935 an die GRV gezahlt. Das fällt allerdings nicht besonders auf, da der Arbeitnehmer dieses Geld nie in Händen hält. Es wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt, wobei dieser die Hälfte davon bezahlt. Monat für Monat wird die Summe zwangsweise für den Ruhestand gespart.

Überschlägige Rentenberechnung für Arbeitnehmer

Annähernd lässt sich die Höhe der gesetzlichen Altersrente nach der folgenden einfachen Formel berechnen: aktuelles Bruttomonatseinkommen : 100 x Jahre bis zur Rente. Für unser o.g. Beispiel ergibt sich für einen 37-jährigen Arbeitnehmer folgende Rechnung: € 5.000 : 100 = € 50 x 30 = € 1.500 Rente. Hierbei handelt es sich um einen Bruttowert, von dem noch Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Steuern abgezogen werden.

Rentenlücke

Diese Berechnung verdeutlicht, was eine „Rentenlücke“ ist, denn bei einem aktuellen Nettolohn von rund € 2.800 – 3.000 bleibt lediglich eine Bruttorente von € 1.500 übrig. Möchte der Arbeitnehmer sein Einkommen auf gleichem Niveau halten, fehlen ihm weitere   € 1.500. Dass man im Ruhestand weniger Geld braucht, ist eine Milchmädchenrechnung. Zwar fallen in der Regel einige Verpflichtungen weg, z.B. Immobilienfinanzierung, aber dafür hat man mehr Zeit zum Geld ausgeben. Es stellt sich die Frage: wer arbeitet sein Leben lang, um sich im Alter stark einschränken zu müssen?

Eigenvorsorge ist wichtig

Um dieses Rentenloch zu schließen, ist Eigeninitiative gefordert. Je nach Alter und Zeit bis zum gewünschten Renteneintritt, muss daher jeder Arbeitnehmer 10 – 20 Prozent seines Nettoeinkommens auf die Seite legen. Der Vorteil ist, dass man sich daran gewöhnt, dieses Geld nie zur freien Verfügung zu haben, weil es während des ganzen Arbeitslebens weggespart wurde und nicht verkonsumiert werden konnte.

Situation der Selbstständigen

Der Freiberufler ist für seine Altervorsorge selbst verantwortlich. Nehmen wir einmal an, er erzielt einen jährlichen Gewinn von € 42.000 und spart davon € 6.000 im gleichen Zeitraum. Auf den ersten Blick erscheint das ausreichend. Aber eben nur da, umgerechnet legt er lediglich14,3 Prozent seines Einkommens auf die Seite. Beim Angestellten haben wir einen Prozentsatz von 18,7%.

Sparen schmerzt

Der Arbeitnehmer hat keine Wahlmöglichkeit, denn er bekommt stets nur den Nettolohn ausgezahlt, brutto ist für ihn ohne Bedeutung. Die Beiträge zur GRV werden automatisch abgezogen. Im Vergleich dazu erhält der Freiberufler sein verdientes Geld vollständig aufs Konto überwiesen. Davon muss er nun alle anfallenden Kosten, sowie Steuern bezahlen. Dies betrifft den geschäftlichen sowie den privaten Bereich, auch Rücklagen müssen gebildet werden. Er spürt jeden Euro, den er für seine Altersvorsorge spart – ein psychisches Problem.

20 Prozent vom Gewinn auf die Seite legen

Als Faustregel gilt, dass 20 % vom Gewinn auf die Seite gelegt werden müssen, um ausreichend für den Ruhestand vorzusorgen. Mit einer jährlichen Sparrate von € 6.000 erhält er zwar auf dem Kapitalmarkt eine höhere Rendite als in der GRV, aber trotz Zinseszinseffekt wird er damit seinen Lebensstandard nicht halten können. Genau wie der Arbeitnehmer, kann er mit einer Rente von € 1.500 nicht über die Runden kommen.

Fazit

Der Ruhestand ist näher als man denkt. Jeder Selbstständige sollte mindestens den gleichen Beitrag wie ein Angestellter für die Rente sparen. Nach oben ist keine Grenze gesetzt. Altersvorsorge ist wie die eigene Gesundheit, niemand beschwert sich über zuviel davon.

 

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