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Die größten Irrtümer rund um das Thema Berufsunfähigkeit

Neben Haftpflicht und Tod ist Berufsunfähigkeit ein existenzielles Risiko, das aus eigenem Interesse abgesichert werden sollte. Leider mangelt es vielen Bürgern zu dieser Thematik an Informationen und sie selbst schätzen die Gefahr, ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können, falsch ein.

Klassische Ausflüchte

Häufig hört man als Versicherungsmakler Aussagen wie: „Im Büro kann mir nichts passieren“, „Ich bin zu jung für Berufsunfähigkeit“ oder „Der Staat sorgt schon für mich“. Aber was ist nun wirklich dran an diesen Äußerungen?

„Ich bin zu jung“

Jeder neunte Betroffene ist jünger als 40 Jahre. So viel zur Aussage „man sei zu jung“. Ein frühzeitiger Abschluss ist daher sinnvoll. Außerdem ist die Prämie umso geringer, je eher ein Vertrag beginnt. Im Alter nehmen körperliche Gebrechen zu. Dies kann bei Antragstellung zu Ausschlüssen führen, beispielsweise des Rückens oder anderen Körperteilen. Bei einem Vorschaden kann die Gesellschaft einen höheren Beitrag verlangen oder den Antrag gänzlich ablehnen.

„Im Büro kann mir nichts passieren“

Es handelt sich um einen Irrtum, dass Schreibtischtäter nicht berufsunfähig werden können. Denn viel Sitzen fördert Rückenprobleme. Zusätzlich steigt durch eine hohe Arbeitsbelastung die Zahl der psychischen Erkrankungen – hierzu besteht bereits ein separater Blogartikel.

„Der Staat sorgt schon für mich“

Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente wurde im Jahr 2001 für alle nach dem 01.01.61 geborenen Personen in eine Erwerbsminderungsrente umgeändert. Als Grundvoraussetzung für den Erhalt der vollen staatlichen Leistung gilt, dass der gesetzlich Versicherte weniger als drei Stunden arbeiten kann, egal in welchem Beruf. Wenn beispielsweise der Dachdecker ein Bein verliert, kann er theoretisch noch immer an der Kasse im Supermarkt arbeiten und bekommt somit keine Rentenleistung. Aufgrund dieses Verweisungsrechts wird eine Vielzahl der Leistungsfälle abgelehnt. Nicht verwunderlich bei einer Staatsverschuldung von über € 2 Billionen. Falls für einen Versicherten doch Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente besteht, beträgt diese rund 30 % vom letzten Bruttogehalt. Demnach lag die Rente im vergangenen Jahr durchschnittlich bei € 762 und damit um mehr als € 200 unterhalb der offiziellen Armutsgrenze. Diese Leistung ist allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein.

Finanzielle Not führt zu sozialem Abstieg

Da auch Rücklagen nur selten bis zur Altersrente reichen, kann der gewohnte Lebensstandard von den meisten Betroffenen nicht aufrecht erhalten werden. Fazit: Finanzielle Not führt zum sozialen Abstieg.

Nicht nur Arbeitnehmer benötigen Versicherungsschutz

Die Folgen einer Berufsunfähigkeit sind absehbar, sowohl für die betroffene Person selbst als auch häufig für die gesamte Familie. Für Selbständige und Freiberufler gilt, nur wenn sie in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, besteht Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Basis hierfür ist: fünf Jahre lang müssen Beiträge entrichtet worden sein. Somit wird klar, dass Schüler, Studenten und Auszubildende keinerlei Leistung erhalten. Auch Hausfrauen und -männern ist dringend anzuraten, sich gegen das Risiko Berufsunfähigkeit abzusichern.

Einen interessanten Kurzfilm zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=DhVnsXK1g9k

 

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