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Wer kennt den Unterschied zwischen Makler und Versicherungsvertreter?

Bei meiner täglichen Arbeit fällt mir auf, dass viele Bürger nach wie vor den Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter, auch Ausschließkeitsvermittler genannt, und einem Makler nicht kennen. Nur ein geringer Personenkreis ist darüber informiert, welche Vorteile Ihnen die Arbeit eines Versicherungsmaklers bringt. Ich wurde wiederholt von Freunden und Bekannten aus meinem persönlichen Umfeld darauf angesprochen, für welche Versicherungsgesellschaft ich denn Makler sei.

Medien informieren falsch

Es stellt sich die Frage: Woher sollen Kunden, die sich nicht alltäglich mit dieser Materie beschäftigen, den Unterschied kennen? Aus den Medien? – Fehlanzeige! In der Tat werden auch dort falsche Informationen verbreitet. Das zeigt ein Bericht der Bildzeitung über einen „LVM-Makler“, der angeblich Anlagebetrug begangen haben soll.
Zum Thema Politik und Verbraucherschutz besteht ein separater Artikel.

Versicherer handeln im Eigeninteresse

Versicherungsgesellschaften haben selbst auch kaum Interesse daran, Aufklärungsarbeit zu leisten - der Kunde soll möglichst alle Verträge bei einem Anbieter abschließen. Am besten funktioniert dies mit einem angestellten Versicherungsvertreter, der den Weisungen von oben folgen muss. Ob dies im Sinne des Verbrauchers ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Es gibt keinen Versicherer, der in jeder Kategorie zur Spitzenklasse zählt. Genau so wenig existiert ein Autohersteller, der gleichzeitig das Topmodell im Bereich Kleinwagen, Cabrio, Van oder Limousine anbieten kann.

Makler ist Sachwalter

Die Botschaft an den Bürger muss lauten: Der Versicherungsmakler ist dein Sachverwalter
und handelt in deinem Sinn. Er ist dem Kunden verpflichtet und niemals einer Versicherungsgesellschaft. Er kann am Markt das passende Produkt in jeder Sparte für seinen Mandanten finden und haftet für seine Aussagen.

Vertreter ist weisungsgebunden

Den Gegensatz dazu bildet der Ausschließlichkeitsvermittler, der Vertreter einer Gesellschaft. Er ist ihr „verlängerter Arm“ . Der Versicherer schreibt ihm vor, welche Produkte er in welcher Anzahl und Höhe vermitteln muss. Hand aufs Herz – ist hier, unabhängig von der beschränkten Produktauswahl, eine objektive Beratung des Kunden überhaupt möglich?

Gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation

Seit 2007 muss dem Kunden zum Beginn einer Beratung die sog. „Erstinformation“ übergeben werden, aus der deutlich hervorgeht, welchen Status der Vermittler besitzt - Ausschließlichkeitsvermittler oder Makler? Aber wird das in der Realität so gehandhabt?

Wie erkennt der Kunde nun wirklich, ob er einen Makler, Ausschließlichkeitsvermittler oder Mehrfachagenten vor sich hat?

Zuallererst ist ein Blick auf besagte Erstinformation hilfreich. Wird diese nicht automatisch erstellt, sofort nachfragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit sich das Vermittlungsregister anzusehen. Hier sind alle Vermittler - Eintrag ist Pflicht - unabhängig welchen Status sie auch haben, registriert.

Beim Versicherungsmakler lautet der Eintrag: „Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO“, für den Vertreter einer Gesellschaft: „Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO“. Häufig führen diese zusätzlich Titel wie Agent, Hauptagent, Generalagent, Inspektor usw.

Ein weiterer Vermittler wurde bisher noch nicht angesprochen – der Mehrfachagent. Im Vermittlerregister lautet sein Eintrag: „Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO“. Er vertritt meist drei bis fünf unterschiedliche Versicherungsgesellschaften und bezeichnet sich häufig als Finanzberater, Finanzmanager, Vermögensberater sowie auch Wirtschaftsdienst. Er steht ebenfalls in Abhängigkeit „seiner“ Gesellschaften.

Nun taucht die Frage auf: Warum verstecken sich so viele Vermittler hinter irgendwelchen Bezeichnungen? Eine Antwort darauf weiß ich nicht. Aber sicherlich ist solch ein Titel gut fürs „eigene Ego“. Ich bin Versicherungsmakler - und darauf bin ich stolz. Denn nur als unabhängiger Vermittler kann ich meine Kunden bedarfsgerecht beraten. Der erste Schritt  umfasst eine Analyse des Ist-Soll-Zustandes. Im Anschluss daran weise ich den Mandanten auf bestehende Deckungslücken sowie veraltete oder überteuerte Verträge hin. Änderungsvorschläge erhält der Kunde kurzfristig per Mail. Bei einem weiteren Termin steht die Beratung an zentraler Stelle, dabei werden anstehende Fragen besprochen. Der Kunde soll verstehen, warum ich ihm welche Produkte empfehle. Die ausgewählte Gesellschaft steht nicht im Mittelpunkt, sondern deren Konditionen und Leistungen - also Faktoren wie Preis, Deckungsumfang und Verhalten im Schadensfall.

 

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