Photovoltaik: Warum die Gebäudeversicherung nicht reicht
(95 x gelesen)Photovoltaik: Warum die Gebäudeversicherung nicht reicht
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 26.03.2025 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
PV-Versicherung? Brauche ich nicht, ich habe doch eine Gebäudeversicherung! Makler, die Kundinnen und Kunden zur Absicherung von Photovoltaik-Anlagen beraten, kennen dieses Argument – und sollten diesen Irrglauben umgehend entkräften. Denn nur mit einer üblichen Gebäude-Police drohen Versicherte im Schadensfall auf hohen Kosten sitzen zu bleiben.
Photovoltaik ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt
Es stimmt natürlich – Photovoltaik kann im Rahmen der Gebäudeversicherung mit abgedeckt werden. Der Haken ist nur: Auf diese Weise haben Versicherte lediglich einen Grundschutz, der bei Schäden etwa durch Feuer, Sturm und Hagel oder Leitungswasser greift. Das reicht oftmals aber nicht aus. Denn: „Tatsächlich bestehen viel mehr Risiken“, erklärt Uwe Hartmaier, Leiter Maklervertrieb bei der Waldenburger Versicherung, die sich unter anderem auf die Absicherung von Photovoltaik und anderer Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien spezialisiert hat.
„Vermittlerinnen und Vermittler können hier zum Beispiel auf Gefahren wie Diebstahl und Vandalismus, Tierbisse, Überspannungen, Bedienungsfehler und Extremwetterereignisse hinweisen. Außerdem erstattet eine
Einbruch ohne Spuren
(152 x gelesen)Einbruch ohne Spuren
Der Fall eines Ehepaares aus Berlin weist auf eine oftmals übersehene Lücke im Versicherungsschutz hin: Im November vergangenen Jahres wurden die Eheleute Opfer eines Einbruchs. Dabei entwendeten die Diebe aus deren Wohnung Uhren und Schmuck im Wert von rund € 12.000 ohne sichtbare Einbruchspuren zu hinterlassen. Das wurde der Familie zum Verhängnis.
Versicherer verweigert Schadensregulierung
Der Hausratversicherer verweigerte die anschließende Schadensregulierung mit Verweis auf die Vertragsbedingungen. In diesen ist geregelt, dass ohne nachweisbaren Einbruch kein Leistungsanspruch besteht. Da an der Wohnungstür durch die der oder die Täter eingedrungen sind keine sichtbaren Aufbruchspuren vorhanden waren, stellte die Polizei die Ermittlungen ein.
Die Lücke im System
Dieser Fall steht beispielhaft für ein strukturelles Problem. Hausratversicherungen verlangen meist sichtbare Anzeichen als Nachweis für gewaltsames Eindringen, um einen echten Einbruchdiebstahl anzuerkennen. Aber wie ist nun die Sachlage, wenn Einbrecher modernste Technik verwenden und deshalb keine Spuren hinterlassen? Juristisch gesehen wird dann ein Verbrechen zum einfachen Diebstahl, der in vielen Verträgen nicht abgedeckt ist.
Gerichte oft auf Seiten der Versicherungsgesellschaften
Vor dem Landgericht Köln (Az. 20 O 143/21) scheiterte ein Kläger in einem ähnlichen Fall; keine sichtbaren Spuren, so das Gericht, kein Leistungsanspruch. Auch das Oberl
Diebstahl des Fahrzeugs oder des Inhalts
(289 x gelesen)Diebstahl des Fahrzeugs oder des Inhalts
Sie kommen von der Arbeit oder einem Termin zurück, gehen zu ihrem Auto und bemerken, dass offensichtlich darin eingebrochen oder das komplette Fahrzeug entwendet wurde. Viel zu vielen Menschen ist das bereits wirklich passiert. Laut GDV entstand allein im Jahr 2023 durch Autodiebstähle ein wirtschaftlicher Schaden von mehr als€ 310 Millionen Euro (Quelle: https://www.gdv.de/gdv/statistik/autodiebstahl). Nun stellt sich für viele Betroffene die Frage, wie und ob der entstandene Schaden genau versichert ist.
Hierbei gibt es einiges zu beachten. Wurden beispielswiese bei einem Einbruchdiebstahl Gegenstände aus dem PKW entwendet, dann kommt es bei der Frage, welche Versicherung in diesem Fall leistet, darauf an, was genau gestohlen wurde. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Wird der gesamte PKW entwendet, dann springt die Teilkaskoversicherung ein und ersetzt den Schaden. Die Teilkasko ersetzt den Wiederbeschaffungswert (Marktwert) abzüglich Selbstbeteiligung, sofern eine vereinbart wurde. Das Fahrzeug ist geleast oder wird finanziert? Hier sollten Ihre Kunden unbedingt an die GAP-Deckung denken!
Einbruchdiebstahl aus dem Fahrzeug: Hier können verschiedene Versicherungen zuständig sein
Wie oben bereits erwähnt, spielt bei Einbruchdiebstahl aus dem Fahrzeug eine große Rolle, was genau gestohlen wurde. Es wird darin unterschieden, ob lose oder fest verbaute Gegenstände entwendet wurden.
Fest eingebaute
Kind aus Kfz befreit und dabei Auto beschädigt
(336 x gelesen)Kind aus Kfz befreit und dabei Auto beschädigt
Ein Vater bringt sein Kind zum Auto, setzt es in den Kindersitz und schließt die Fahrertür. Aus ungeklärten Gründen verriegelt die Schließanlage plötzlich das Fahrzeug; der Autoschlüssel befindet sich im Wageninneren. Leider scheitert ein Versuch des Vaters dem Kind zu erklären wie das Auto entsperrt werden kann, stattdessen schaltet sich die Alarmanlage an. Um die Gefahrensituation zu entschärfen und seinen Nachwuchs aus dieser misslichen Lage zu befreien, schlägt der verzweifelte Vater eine Fensterscheibe ein - allerdings zieht diese Aktion zusätzlich die Fahrzeugtür in Mitleidenschaft - soweit der Fall.
Kaskoversicherer lehnt Schadenregulierung ab
Der zuständige Kaskoversicherer lehnt eine Schadenregulierung ab, da laut dem Versicherungsvertragsgesetz und den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen der Versicherung vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht gedeckt sind. Aus Sicht der Gesellschaft greift in diesem konkreten Fall der Ausschluss, zumal der Vater die Scheibe mit voller Absicht einschlug.
Entscheidung der Versicherungsombudsfrau
Anstatt den juristischen Weg über ein Gericht einzuschlagen, landete dieser Fall auf dem Schreibtisch der Versicherungsombudsfrau - nähere Infos zu dieser Schlichtungsstelle finden Sie in folgendem Blogaritkel. Diese Instanz ordnete die Schadenregulierung durch den Versicherer an, da der Vorsatzausschluss bei einer notstandsähnlichen Situation nicht greift, sofern