Wie sich die Hausratversicherung mit der Inflation mitbewegt
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 23.04.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Um ein Problem in der Hausratversicherung anzugehen, bauen wir zunächst einen bekannten Werbespruch um: „Wohnst du noch, oder blechst du schon?“ Denn was ein ziemlich bekanntes schwedisches Möbelhaus mit seinem – nach dem Hotdog – wohl bekanntesten Produkt tat, dürfte selbst harte Fans verärgert haben: Der Preis für ein weißes Billy-Regal zog quasi im Inbus-Umdrehen von 39,99 Euro im Dezember 2021 auf 59,99 Euro im Januar 2023 an. Ein Aufschlag von 50 Prozent in knapp über einem Jahr. Magazine wie der „Focus“ schäumten. Anschließend sollte eine neue Fertigungstechnik den Preis wieder drücken. Heute kostet Billig-Billy im Online-Shop 49,99 Euro.
Gierflation?
Ob das noch Inflation oder doch schon Gierflation ist, sei dahingestellt. Doch Billy, der sogar einem weltweiten Preisvergleichsindex zugrunde liegt, zeigt exemplarisch, was in der großen Inflation in den Jahren 2021 bis 2024 an der Preisfront in Deutschland zum Teil los war.
Womit sich die Frage stellt, was das mit der Hausratversicherung macht. Die soll ja schließlich einen neuen Billy kaufen und noch viele weitere Einrichtungs- und auch Sammlergegenstände mehr, falls etwas passiert. Im E
BGH stärkt Rechte von Darlehensnehmern und alle sechs Minuten ein Wohnungseinbruch
Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Darlehensnehmern
In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).
Die Richter gaben dem Kläger Recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp € 16.000 von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.
Alle sechs Minuten ein Wohnungseinbruch
Rund 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen verzeichneten die deutschen Versicherer 2024. Damit verfestigt sich offenbar das Niveau, das vor der Pandemie (2019) und auch bereits 2023 verzeichnet wurde. Die langfristige K
Es geht um € 10 Milliarden: Krankenkassen verklagen Bund wegen Kosten für Bürgergeldbezieher
(61 x gelesen)Es geht um € 10 Milliarden: Krankenkassen verklagen Bund wegen Kosten für Bürgergeldbezieher
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 11.09.2025 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Immer wieder hatte der GKV-Spitzenverband den Bund aufgefordert, sich finanziell an der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehern zu beteiligen. Passiert ist nichts. Jetzt reicht es den Kassen, sie ziehen gegen den Bund vor Gericht.
Gebetsmühlenartig haben einzelne Krankenkassen-Chefinnen und -Chefs und auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuletzt von der Politik Folgendes gefordert: Die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehern sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht alleine den gesetzlich Krankenversicherten aufgebürdet werden. Der Bund müsse sich an den Kosten beteiligen.
Politik kam Forderungen nicht nach
Aber die Politik zeigte sich stur und kam den Forderungen nicht nach. Auch im nun endlich vorliegenden ist ein solcher Posten nicht vorgesehen. Das hat jetzt Konsequenzen. Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, die Sache vor Gericht klären zu wollen. „Jahr für Jahr bleibt der Bund den gesetzlichen Krankenkassen rund € 10 Milliarden schuldig“, sagt Susanne Wagenmann vom GKV-Spitzenverband laut einer Pressemitteilung. Zuvor hatte „ZDF heu
Auto durch mobiles Verkehrszeichen beschädigt
(104 x gelesen)Auto durch mobiles Verkehrszeichen beschädigt
Ein geleaster Volvo stand über Ostern an einer Straße in Lübeck, an der eine Baufirma im Auftrag der Stadt Kabelarbeiten durchführte. Am Ostermontag bemerkte der Halter, dass ein schrägstehendes mobiles Schild, das bei besagten Arbeiten verwendet wurde, auf seinen PKW gefallen war und dabei Kotflügel, Motorhaube und Seitenspiegel erheblich beschädigte. Die Reparaturkosten beliefen sich auf rund € 4.150. Noch anzumerken ist, an diesem Tag herrschte Windstärke acht.
Mobiles Schild besser gesichert als vorgeschrieben
Das Schild war mit vier Fußplatten befestigt, deren Gewicht 30 kg betrug. Mathematisch konnte es damit eine Windlast von 0,48 kN (Kilonewton) pro Quadratmeter standhalten, dies entspricht in etwa einen Druck von 48 kg auf einen Quadratmeter Fläche. Die im Jahr 1997 von Bundesverkehrsministerium herausgegebene Verordnung ZTV-SA 97 schreibt für innerorts aufgestellte mobile Schilder eine Windlast von lediglich 25 kN vor. Somit war das Schild wesentlich besser gesichert als vorgeschrieben.
Kfz-Halter klagt wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Trotz der vergleichsweise stabilen Sicherung verklagte der Kfz-Halter die Stadt auf Schadenersatz und warf ihr dabei eine Amtspflichtverletzung gemäß § 839 BGB, mit folgender Begründung vor:
Offensichtlich sicherte das Straßenbauunternehmen das Schild nur unzureichend und verletzte dadurch seine Verkehrssicherungspflicht. Die Hinweistafel st