Rechtsschutzversicherung – Kosten für Rechtsstreitigkeiten gestiegen
(7768 x gelesen) im VersicherungRechtsschutzversicherung – Kosten für Rechtsstreitigkeiten gestiegen
Die Anzahl von Rechtsstreitigkeiten erhöht sich kontinuierlich von Jahr zu Jahr und auch die Anwalts- und Gerichtsgebühren steigen. Für viele Bürger wird es daher immer schwerer ihr Recht durchzusetzen, da juristische Auseinandersetzungen schlichtweg nicht mehr bezahlbar sind. Anwaltskosten mit rund 85 Prozent bilden den größten Posten. Diese Umstände führten mittlerweile dazu, dass die Ausgaben der Rechtsschutzversicherer in den Jahren 2012 bis 2016 um knapp ein Fünftel (19 Prozent) in die Höhe schnellten.
Kosten auch zukünftig im Steigen
Der genannte Anstieg der Ausgaben basiert auf einer Analyse von jährlich 1,4 Millionen Rechtsschutzfälle durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Einem kürzlich veröffentlichten Pressetext des Verbandes ist zu entnehmen, dass ein Bürger, der in Deutschland in einen Rechtsstreit verwickelt wird oder selbst klagen möchte, dafür immer mehr Geld einplanen muss. Laut der Publikation leisteten die Rechtsschutzversicherer im Jahr 2017 in 4,1 Millionen Streitfälle rund € 2,7 Milliarden.
GDV schlägt Gebührenminderung im Kostenrecht vor
Aufgrund dieser Entwicklung warnt der GDV davor, dass es vielen Bürgern nicht mehr möglich ist, sich juristisch vertreten zu lassen. Damit der Rechtsbeistand auch zukünftig bezahlbar bleibt, wurde u.a. vorgeschlagen für bestimmte weniger aufwendige Verfahren eine Minderung der Gebühren im Kostenrecht vorzunehmen. Momentan gilt im Regelfall: Die im Prozess unterlegene Partei muss die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren der eigenen sowohl auch der gegnerischen Seite übernehmen.
VW-Dieselgate...
Welche Kosten auf den Bürger zukommen, wenn er vor Gericht zieht, macht der GDV anhand des Dieselgate-Skandals deutlich. Da beispielsweise der Autobauer Volkswagen beschönigte Abgaswerte publiziert und seine Kunden getäuscht hat, wurde er in den USA zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von $ 7,4 Milliarden an 350.000 Käufer verurteilt. Im Gegensatz dazu gingen deutsche Fahrer leer aus - ihnen bot man lediglich eine Update ihrer Software an, dessen Nutzen allerdings zweifelhaft ist. Aufgrund dessen klagten viele enttäusche Kunden vor Gericht.
… € 6.500 Kosten in erster Instanz
Bis ein Urteil aus erster Instanz ergeht, muss ein VW-Kunde rund € 6.500 für Anwalts- und Gerichtskosten einkalkulieren. Diese Summe beinhaltet jedoch keine Gutachterkosten, um den tatsächlichen Schadstoffausstoß des eigenen Fahrzeugs nachzuweisen. Eine drei- oder gar vierstellige Summe wäre dafür separat zu veranschlagen. Wie der Verband berichtet, liegt der Streitwert einer Dieselklage im Schnitt bei über € 23.000.
Klagewille ist groß
Die Zahlen des Branchenverbandes zeigen, dass der Klagewille der betroffenen Autoeigentümer groß ist. Bis Ende 2018 lagen den Rechtsschutzversicherern 144.000 Klagen vor. Des weiteren schlossen sich knapp 400.000 Dieselfahrer einer sog. Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband an. Dieses Instrument ermöglicht es Verbrauchern gemeinsam gegen Konzerne vorzugehen. Nach dem Eintrag in ein Klageregister kann geklärt werden, ob prinzipiell ein Anspruch auf Schadenersatz vorliegt - der vorgezeichnete Klageweg besteht im deutschen Recht erst seit 01. November 2018.
Musterfeststellungsklage ist kein Allheilmittel
Ist eine Musterfeststellungsklage erfolgreich, hat das aber nicht automatisch die Zahlung eines Schadenersatzes an den Verbraucher zur Folge. Jeder Bürger muss seine Forderung separat einklagen, allerdings unter vereinfachten Bedingungen. Gerichts- sowie Anwaltsgebühren sind zunächst vorzufinanzieren. Auch lässt sich eine juristische Niederlage trotz positiver bewerteter Musterfeststellungsklage nicht gänzlich ausschließen, da die generische Partei argumentieren könnte, der konkrete Sachverhalt weiche vom Musterfall ab. Der GDV setzt sich mittlerweile dafür ein, dass nach einer Musterfeststellungsklage die Anwaltsgebühren künftig gedeckelt werden sollen.
Beispiele für ausufernde Kosten von Rechtsstreitigkeiten
Bereits im Juni vergangenen Jahres machte der Versicherer-Verband die ausufernden Kosten von Rechtsstreitigkeiten anhand einiger Beispiele publik. So betrugen etwa 2016 die Anwalts- und Gerichtskosten für ein Urteil in erster Instanz bei einem Rechtsstreit bezüglich einer Mietminderung wegen Schimmel fast € 5.000. Im Vergleich: 2012 lagen besagte Kosten lediglich bei € 1.600, was einer Verdreifachung entspricht. Wehren sich Mieter gegen eine Kündigung des Eigentümers wegen Eigenbedarf, summieren sich die Streitkosten bis zum ersten Urteil auf knapp € 2.950. Für die Rückabwicklung des Kaufs von einem Mittelklassewagen wegen Mängel, muss man tief in die Tasche greifen, hier kommen über € 8.000 zusammen. Wer sich also gegen finanzielle Risiken aus Rechtsstreitigkeiten absichern möchte, kommt um eine Rechtsschutzversicherung nicht herum – mehr dazu in folgendem Clip.
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