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    Wohngebäudeversicherung - Beitragsanpassung im Neu- und Bestandsgeschäft

    Anbei Informationen der VHV Allgemeine Versicherung AG aus Hannover zur Wohngebäudeversicherung:

    Angesichts stark gestiegener Schadenaufwendungen der letzten Jahre müssen wir im Neu- sowie im Bestandsgeschäft Beitragsanpassungen vornehmen. Erfahren Sie hier, was sich für Kunden ändert und was hinter der Anpassung steckt.

    Gründe für die Beitragsanpassung

    Während viele Mitbewerber bereits in den vergangenen zwei Jahren ihre Prämien erhöht haben, reagieren wir nun ebenfalls auf die deutlich gestiegenen Schadenaufwände. Ausschlaggebend sind insbesondere die zunehmenden Schadenfälle durch Unwetterereignisse und Leitungswasserschäden, in Kombination mit der hohen Inflation vergangener Jahre, die es notwendig machen ausgewählte Tarife gezielt anzupassen. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität und langfristige Leistungsfähigkeit in einem dynamischen Marktumfeld zu sichern.

    Folgende Anpassungen werden vorgenommen

    Von insgesamt 13 Wohngebäudetarifen im Bestand sind lediglich drei Tarifgenerationen von der Anpassung betroffen. Die Beitragserhöhung tritt für Bestandskunden sukzessive ab dem 1. Dezember 2025 bei der jeweiligen Hauptfälligkeit in Kraft.
    •    Tarif 09.2008: +10 Prozent
    •    Tarif 12.2016: +10 Prozent
    •    Tarif 06.2021: +10,3 Prozent

    Darüber hinaus wird der aktuell gültige Neugeschäftstarif ab dem 13. September 2025 um 10,3 Prozent erhöht. Die aktuelle Ve

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    Schadenssumme durch Blitze und Asbestprüfungen verteuern Wohngebäudeversicherungen

    Schadenssumme durch Blitze klettert auf Allzeithoch

    Bis einschließlich 2022 verursachten Blitzeinschläge deutschlandweit maximal € 250 Millionen jährlich an Schäden in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Für 2023 verzeichnet der Versicherer-Gesamtverband GDV in seiner aktuellen Blitzbilanz indes einen Sprung: € 330 Millionen leisteten die Versicherer für Blitz- und Überspannungsschäden, ein einsamer Rekord.

    Der geht nicht primär auf eine hohe Zahl von Schadensfällen zurück. Zwar wuchs diese um rund 50.000 gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamtzahl von 220.000 bleibt jedoch deutlich unter dem Niveau, das in den 2010er-Jahren verzeichnet wurde, als oftmals mehr als 300.000 Blitzschäden pro Jahr auftraten.

    Vielmehr werden die Schäden im Durchschnitt immer kostspieliger. Erst 2019 wurde die Marke von € 1.000 pro Schaden übersprungen, 2023 waren es schon € 1.460 Euro. „Der Grund für den hohen Schadendurchschnitt ist, dass die Gebäude und Häuser technisch immer besser ausgestattet sind“, erklärt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.

    Asbestprüfungen verteuern Wohngebäudeversicherungen

    Die Wohngebäudeversicherer stehen durch die massiv gestiegenen Bau- und Sanierungskosten bereits unter Kostendruck. Der dürfte demnächst zunehmen, sofern der Bundesrat der neuen Gefahrstoffverordnung zustimmt. Mit dieser möchte die Bundesregierung di

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    Rechtsschutzversicherer müssen mit höheren Kosten kalkulieren

    Beim deutschen Anwaltsverein (DAV) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) knallen die Sektkorken, denn der Bundesrat stimmte der Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) Ende März 2025 zu. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist somit nur noch eine reine Formsache und wird rasch nach der Regierungsbildung realisiert.

    Erhöhung um bis zu neun Prozent

    Laut der BRAK steigen die Gebühren der Anwälte je nach Tätigkeit zwischen sechs und neun Prozent. "Diese Reform sichert die Qualität der anwaltlichen Beratung und trägt dazu bei, den Zugang zum Recht auch in strukturschwachen Regionen zu erhalten", betont BRAK-Schatzmeisterin  Leonora Holling. "Die Anpassung ist ein wichtiger Schritt, um die seit 2021 unveränderten Gebühren an die gestiegenen Personalkosten und die allgemeine Wirtschaftsentwicklung anzugleichen. Sie war längst überfällig!"

    Argument für Rechtsschutzversicherung

    Streiten wird somit teurer, d.h. wer künftig sein Recht wahren will und sich zur Wehr setzt, muss tiefer in die Tasche greifen. Das wird viele Menschen davon abhalten sich juristisch  auseinanderzusetzen. Zweifelsohne liefert die neue Kostensteigerung gleichzeitig auch ein Argument dafür eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Einge Schadensbeispiele finden Sie hier.

    Gebührenverordnung trifft auch Rechtsschutzversicherer

    Klar trifft die neue Geb

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    Ist ihre Privathaftpflichtversicherung auf dem aktuellen Stand?

    Ein klassischer Fall: Ein entspannter Abend, Sie sitzen mit ihrem Kameraden auf der hellen Couch, schauen sich einen Film an und trinken Rotwein. Dabei verschüttet der Gast versehentlich den Inhalt seines Glases auf der Couch - die Flecken sind hartnäckig und lassen sich nicht mehr entfernen. Kein Problem bei einer Privathaftpflichtversicherung (PHV), die eigentlich jeder hat. Schließlich haben die meisten Deutschen die Bedeutung dieser Policen erkannt - nur leider gehört ihr Bekannter zu den knapp 20 Prozent der Bundesbürger, die laut einer Erhebung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) darauf verzichtet haben. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Allerdings ist er knapp bei Kasse und kann die Kosten für ein neues Möbelstück nicht übernehmen.

    Forderungsausfalldeckung

    Es bleibt also an Ihnen hängen, sich eine neue Couch zuzulegen. Es sei denn, Sie haben bei ihrer Privathaftpflicht aufgepasst und auf eine Forderungsausfalldeckung geachtet. Dann nämlich kommt ihr eigener Versicherer für den Schadenersatz auf. "Die Forderungsausfalldeckung als Eigenschutz, wenn der Schädiger über keine Haftpflichtversicherung verfügt und nicht leisten kann, stellt eine sinnvolle Ergänzung dar, die heute in fast allen guten Produkten enthalten ist", so Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg. Das war nicht imme

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      Wetter in Wunsiedel
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