Änderung bei vermögenswirksamen Leistungen
(2 x gelesen)Änderung bei vermögenswirksamen Leistungen
Zu Beginn dieses Jahres wurde der Bezugskreis für die staatliche Arbeitnehmerzulage erweitert. Bisher waren knapp 8 Millionen Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte und Soldaten anspruchsberechtigt, doch durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) erhöhte sich der Personenkreis lt. Bundesfinanzministerium um 17,3 Millionen Anspruchsberechtigter. Allerdings machte in der Vergangenheit nur ein geringer Prozentsatz von seinem Recht auf die staatlichen Zulagen Gebrauch, indem die Arbeitnehmersparzulage beantragt und eine Steuererklärung eingereicht wurde.
Einkommensgrenzen verdoppelt
Die Arbeitnehmersparzulage wurde als staatliche Fördermaßnahme zur Vermögensbildung von Arbeitnehmern mit einem geringen Einkommen geschaffen. Durch das ZuFinG sind die Einkommensgrenzen, die über den Bezug entscheiden, auf Normalverdiener ausgedehnt worden. Nun können Ledige die Leistungen bis zu einem zu versteuernden Einkommen von € 40.000, sowie zusammenveranlagte Ehegatten oder Lebenspartner bis zu € 80.000 beantragen.
Bruttoeinkommen ist nicht gleich zu versteuerndes Einkommen
Maßgeblich ist nicht das Brutto-, sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE), d. h. der Bruttojahreslohn vermindert sich um die steuerlich absetzbaren Werbungskosten. Deshalb kann das Bruttoeinkommen deutlich über den o.g. Beträgen liegen; die geset
Rentendiskussion - und wer denkt eigentlich an uns und unsere Kinder?
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 06.03.2024 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Die Diskussion um die gesetzliche Rente spielt sich zu sehr auf Seiten der Rentner ab. Nicht fair, findet Redakteur Andreas Harms und schiebt reichlich Frust. Deshalb nutzt er – dem Rat eines Lesers folgend – die Mathematik und rollt das Problem in mehrere Richtungen aus.
Diskussionen verlieren sachliche Grundlage
Unser Leser mit dem Kürzel MCS hat es sehr treffend ausgedrückt: „Schade, dass die Diskussionen immer wieder die sachliche Grundlage verlieren.“ Und dann verweist er oder sie auf „die unbestechliche Mathematik“. Hintergrund ist die Kritik an dem Sozialwissenschaftler Bernd Raffelhüschen, der kürzlich eine Nullrunde bei den Renten vorschlug.
Gleichung für die Zukunft
Doch nun möchte ich einmal die unbestechliche Mathematik bemühen. Die Gleichung für die Zukunft der Rente besteht aus diesen Variablen Rentenhöhe, Beitragshöhe, Bundeszuschuss und Eintrittsalter in die Rente. Und aus der Welt der Demografie die nur mit sehr bösem Willen (und damit praktisch gar nicht) beeinflussbaren Faktoren Lebensdauer, Zahl der Rent
Mythen zur Unfallversicherung
(70 x gelesen)Mythen zur Unfallversicherung
Bei allen komplexeren Themen existieren eine Vielzahl von Vorurteilen, Missverständnissen und Mythen. So auch bei der Unfallversicherung – einige der gängigsten Mythen sind hier aufgelistet:
Wozu eine Unfallversicherung, wenn man eine Krankenversicherung hat
Wer an das Thema Unfall denkt, hat direkt Bilder von Rettungswagen und Krankenhäusern im Kopf – die Assoziation mit der Krankenversicherung ist aus Kundensicht also naheliegend. Doch während die Krankenversicherung den Großteil der Behandlungskosten in der Erstversorgung abdeckt, legen Unfallversicherungen neben unterstützenden Leistungen wie Krankenhaustagegeld den Fokus auf die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt: Die Abdeckung der finanziellen Folgen aus der Invalidität, kosmetische Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen. Eine private Unfallversicherung bietet somit eine zusätzliche Absicherung an, die über die Leistungen der Krankenversicherung weit hinausgeht.
Nur für Risikosportler relevant
Ein weiterer Irrtum vieler Kunden: Wer keinen Extremsport macht, für den lohnt sich eine Unfallversicherung nicht. Denn wie hoch kann die Unfallgefahr schon sein? Wenn überhaupt kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall. Ein Blick in die Statistik verrät: Das stimmt so nicht. Während nur rund ein Viertel der Unfälle im Straßenverkehr passieren, ist die Unfallgefahr
Führerschein für E-Scooter und teure Cyberschäden
(82 x gelesen)Führerschein für E-Scooter und teure Cyberschäden
Versicherer fordern Führerschein für E-Scooter-Fahrer
Bereits im Mai letzten Jahres vermeldete das Statistische Bundesamt (Destatis) für 2022 eine Zunahme der E-Scooter-Unfälle um knapp die Hälfte gegenüber dem Vorjahr. Die Kosten dafür bezifferte nun der Versicherer-Gesamtverband GDV: Über 15 Millionen Euro wurden bei der Regulierung von 4.200 Unfällen bezahlt.
Überrepräsentiert sind Leihscooter, die nur ein Viertel aller Elektroroller in Deutschland ausmachen, aber an 56 Prozent der Unfälle beteiligt waren. „Gelegenheitsfahrer sind im Schnitt jünger, nutzen fast ausschließlich Leihscooter für Fahrten in ihrer Freizeit und fahren öfter auf dem Gehweg“, berichtet GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Er fordert eine Mofaführerscheinpflicht für die E-Scooter-Nutzung sowie verbindliche Reaktionstests vor der Freischaltung von Leihrollern, um die Fahrtauglichkeit sicherzustellen. Bei fast jedem fünften E-Roller-Unfall ist laut Destatis Alkohol im Spiel.
Einen radikalen Schritt geht die französische Hauptstadt: Seit Anfang September dieses Jahres sind Leihscooter in Paris verboten. Rund 15.000 Roller mussten die drei Anbieterfirmen einsammeln, nachdem sich bei einer Bürgerbefragung 89 Prozent für eine Verbannung ausgesprochen hatten.
Cyberschäden werden teurer
Tag für Tag wird das Internet