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Tierhalterhaftpflichtversicherungen schützen vor dem finanziellen Ruin

Beim Zeitungsaustragen zwickt ein Dackel die Mutter zweier minderjähriger Kinder ins Bein. Die Wunde wird zwar ärztlich versorgt, doch nach zwei Tagen erleidet die junge Mutter eine Embolie und stirbt daran. Theo Hölscher, Vorstandsvorsitzender der Uelzener Versicherungen, einem Spezialisten für Tierversicherungen, schildert diesen dramatischen Vorfall,. „Es ist ein großer Irrtum zu glauben, dass ein kleines Tier nur einen kleinen Schaden verursacht“, so Hölscher. Der Besitzer des Dackels haftet, da der Hundebiss nachweislich den Verschluss eines Blutgefäßes verursacht hat. Der Schaden kann in die Millionen gehen, da Hinterblieben- und  Waisenrente, sowie Schmerzensgeld fällig werden.

Tierhalter haften mit Privatvermögen

Laut § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haftet der Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier anrichtet, mit dem Privatvermögen. Allerdings bleibt dieser Tatbestand bei der Anschaffung eines Haustieres häufig unberücksichtigt. Haftungsgründe sind vor allem tiertypische Gefahren, wie etwa kratzen, beißen, treten eines Pferdes, bellen oder sogar umherlaufen eines Hundes. Umherlaufen – Theo Hölscher nennt einen Fall, bei dem ein leitender Angestellter durch einen freilaufenden Hund erschreckt wurde, dabei von seinem Fahrrad stürzte und eine Querschnittslähmung erlitt. Durch Folgeschäden belief sich die Schadenssumme auf Millionenhöhe.

Schäden durch Hunde und Pferde sind in Privathaftpflichtversicherung nicht eingeschlossen

Manch ein Tierfreund glaubt, dass Schäden durch Hunde und Pferde in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen sind – ein Trugschluss. Diese Vertragsart schließt nur Kleintiere, sprich Katzen, Kaninchen oder Hamster ein. Für exotische Tiere, wie beispielsweise Fische, Reptilien, Insekten, Spinnen sowie bestimmte Vogelarten wird im  Einzelfall entschieden.

Hundehaltehaftpflichtversicherung in sechs Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben

Mittlerweile schreiben sechs Bundesländer eine Hundehaltehaftpflichtversicherung gesetzlich vor. Dies gilt für Hunde ab einem Alter von drei bzw. sechs Monaten; im einzelnen sind dies: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für alle übrigen Länder – Ausnahme Mecklenburg-Vorpommern – gilt die Versicherungspflicht für Hunde einer sogenannten gelisteten Rasse. Bitte beachten, nicht jede Gesellschaft versichert alle Hundearten. Wichtig ist zudem der Einschluss von Fremdhütung, sofern diese nicht gewerbsmäßig betrieben wird, sowie Mietsachschäden. „Die zerkratzte Tür in der Mietwohnung, das zerbissene Sofa im Hotelzimmer oder die zerkaute Kopfstütze im Mietwagen sind die Klassiker unter den Mietsachschäden“, so Hölscher.

Pferdehaltehaftpflichtversicherung dringend anzuraten

Aktuell besteht für Pferde keine Versicherungspflicht. Allerdings ist jedem Pferdehalter dringend anzuraten, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Geht beispielsweise ein Vierhufer durch, kann die Schadenshöhe enorm sein. Kollisionen sind an der Tagesordnung. Gleiches gilt ebenfalls für den Esel. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Unfall- und gegebenenfalls einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den Reiter selbst sinnvoll.

Hohe Deckungssummen empfohlen

Entscheidend für Personen- und Sachschäden ist eine hohe Deckungssumme - sie sollte mindestens € 10 Millionen betragen. Gar € 15 Millionen rät der Vorstand der Ülzener, „da vor allem bei Personenschäden mit Invalidität und Erwerbsunfähigkeit hohe Schadenssummen die Folge sein können“.

 

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