E-Scooter gemietet: Wer zahlt eigentlich für Schäden?
(9 x gelesen)E-Scooter gemietet: Wer zahlt eigentlich für Schäden?
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 25.02.2025 von Barbara Bocks. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.
Im vergangenen Jahr waren laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 990.000 E-Scooter in Deutschland unterwegs. Das sind 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund 210.000 Leih-Roller unter anderem von Tier und Lime, stehen laut aktuellen Zahlen von Statista und dem GDV zum Ausleihen an der Straße bereit.
Mit geliehenen E-Scootern passieren doppelt so viele Unfälle
Und obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent der Gesamtmenge an E-Scootern auf deutschen Straßen ausmachen, sorgen sie laut GDV für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der KFZ-Haftpflichtversicherung. Im Jahr 2023 kamen auf 100 Leih-E-Scooter 0,9 Unfälle, also knapp 1.890 Unfälle pro Jahr.
Verleiher versichert E-Scooter ausreichend
Aber was passiert eigentlich, wenn es mal kracht? „Grundsätzlich müssen sich Nutzer keine Sorgen um die Haftpflichtversicherung machen – der Verleiher sorgt dafür, dass die E-Scooter ausreichend versichert sind“, beruhigt Melanie Freund-Reupert von der Rating-Agentur Ascore.
Jetzt kommt aber das große Aber: Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung des Anbieters deckt nur Schäden an D
Eltern mit Haftpflichtversicherung
(1267 x gelesen)Eltern mit Haftpflichtversicherung
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 18.11.2024 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Es gibt immer wieder Ereignisse, die zeigen, wie wichtig Details in Versicherungsverträgen sind. So belegte jetzt ein Gerichtsurteil, worauf Eltern in ihrer Haftpflichtversicherung unbedingt achten sollten. Redakteur Andreas Harms schildert in seinem Kommentar, was es ist.
Das Urteil betrifft auch mich selbst. Mein Kind ist sechs Jahre alt und fährt hin und wieder mit dem Fahrrad selbstständig zur Schule. Er ist sehr sicher und vorsichtig unterwegs. Doch was ist, wenn doch mal was passiert? So wie bei dem siebenjährigen Mädchen in dem besagten Urteil. Es fuhr in ein Auto und beschädigte es. Die Beifahrerin klagte, verlor aber vor Gericht. Und die Haftpflichtversicherung der Eltern zahlte nicht, denn diese hatten (gerichtlich festgestellt) ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt.
Deliktunfähig
Und nun? Ich bin kein Jurist und kann es deshalb nicht abschließend beurteilen, aber es sieht ganz danach aus: Die Eheleute im Auto bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Es sind mehr als € 5.000. Denn das Kind ist noch keine zehn Jahre alt und deshalb deliktunfähig. Es haftet also nicht für Schäden, und die Eltern damit auch nicht. Die Marke von zehn Jahren gilt im fließenden Stra
Ist ihre Privathaftpflichtversicherung auf dem aktuellen Stand?
(1395 x gelesen)Ist ihre Privathaftpflichtversicherung auf dem aktuellen Stand?
Ein klassischer Fall: Ein entspannter Abend, Sie sitzen mit ihrem Kameraden auf der hellen Couch, schauen sich einen Film an und trinken Rotwein. Dabei verschüttet der Gast versehentlich den Inhalt seines Glases auf der Couch - die Flecken sind hartnäckig und lassen sich nicht mehr entfernen. Kein Problem bei einer Privathaftpflichtversicherung (PHV), die eigentlich jeder hat. Schließlich haben die meisten Deutschen die Bedeutung dieser Policen erkannt - nur leider gehört ihr Bekannter zu den knapp 20 Prozent der Bundesbürger, die laut einer Erhebung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) darauf verzichtet haben. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Allerdings ist er knapp bei Kasse und kann die Kosten für ein neues Möbelstück nicht übernehmen.
Forderungsausfalldeckung
Es bleibt also an Ihnen hängen, sich eine neue Couch zuzulegen. Es sei denn, Sie haben bei ihrer Privathaftpflicht aufgepasst und auf eine Forderungsausfalldeckung geachtet. Dann nämlich kommt ihr eigener Versicherer für den Schadenersatz auf. "Die Forderungsausfalldeckung als Eigenschutz, wenn der Schädiger über keine Haftpflichtversicherung verfügt und nicht leisten kann, stellt eine sinnvolle Ergänzung dar, die heute in fast allen guten Produkten enthalten ist", so Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses Franke und Bornberg. Das war nicht imme
Jeder fünfte Deutsche ohne Privathaftpflicht
(1447 x gelesen)Jeder fünfte Deutsche ohne Privathaftpflicht
Die private Haftpflichtversicherung (PHV) zählt zu den absoluten Must-Haves an Versicherungspolicen. Trotzdem zeigen Untersuchungen, dass rund 20 Prozent der Deutschen auf eine Privathaftpflicht verzichten. Insbesondere bei jungen Menschen ist die Absicherungslücke groß: Bei einer Befragung 2022 gaben 34 Prozent an, nicht haftpflichtversichert zu sein. Auch wenn gerade junge Menschen sich über den Versicherungsschutz über ihre Eltern mitunter nicht bewusst sein sollten, zeigen diese Ergebnisse, dass die Wichtigkeit einer PHV immer noch viel zu häufig unterschätzt wird. Anbei vier gängige Mythen, wegen denen Kunden keine Privathaftpflicht abschließen:
Mythos 1: Vermeidlich gesetzliche Absicherung bei Haftpflichtschäden
Viele Verbraucher sind nicht ausreichend über die Risiken und den Unterschied zwischen gesetzlicher Haftung und privater Absicherung informiert. So gehen sie fälschlicherweise davon aus, im Schadenfall automatisch abgesichert zu sein, etwa durch gesetzliche Regelungen. Dabei wird die gesetzliche Haftungspflicht mit einem Haftpflichtversicherungsschutz verwechselt. Doch § 823 BGB macht deutlich, dass ohne die gezielte Absicherung im Ernstfall eine unbeschränkte Haftung droht. Eine leistungsstarke PHV kann somit existenzbedrohende finanzielle Belastungen verhindern.
Mythos 2: Das persönliche Risiko ist minimal
Die Annahme, ein Schaden ist unwahrscheinlich, stellt eine gefährliche Fehleinschä