Kind aus Kfz befreit und dabei Auto beschädigt
(43 x gelesen)Kind aus Kfz befreit und dabei Auto beschädigt
Ein Vater bringt sein Kind zum Auto, setzt es in den Kindersitz und schließt die Fahrertür. Aus ungeklärten Gründen verriegelt die Schließanlage plötzlich das Fahrzeug; der Autoschlüssel befindet sich im Wageninneren. Leider scheitert ein Versuch des Vaters dem Kind zu erklären wie das Auto entsperrt werden kann, stattdessen schaltet sich die Alarmanlage an. Um die Gefahrensituation zu entschärfen und seinen Nachwuchs aus dieser misslichen Lage zu befreien, schlägt der verzweifelte Vater eine Fensterscheibe ein - allerdings zieht diese Aktion zusätzlich die Fahrzeugtür in Mitleidenschaft - soweit der Fall.
Kaskoversicherer lehnt Schadenregulierung ab
Der zuständige Kaskoversicherer lehnt eine Schadenregulierung ab, da laut dem Versicherungsvertragsgesetz und den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen der Versicherung vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht gedeckt sind. Aus Sicht der Gesellschaft greift in diesem konkreten Fall der Ausschluss, zumal der Vater die Scheibe mit voller Absicht einschlug.
Entscheidung der Versicherungsombudsfrau
Anstatt den juristischen Weg über ein Gericht einzuschlagen, landete dieser Fall auf dem Schreibtisch der Versicherungsombudsfrau - nähere Infos zu dieser Schlichtungsstelle finden Sie in folgendem Blogaritkel. Diese Instanz ordnete die Schadenregulierung durch den Versicherer an, da der Vorsatzausschluss bei einer notstandsähnlichen Situation nicht greift, sofern
E-Scooter gemietet: Wer zahlt eigentlich für Schäden?
(76 x gelesen)E-Scooter gemietet: Wer zahlt eigentlich für Schäden?
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 25.02.2025 von Barbara Bocks. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.
Im vergangenen Jahr waren laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 990.000 E-Scooter in Deutschland unterwegs. Das sind 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund 210.000 Leih-Roller unter anderem von Tier und Lime, stehen laut aktuellen Zahlen von Statista und dem GDV zum Ausleihen an der Straße bereit.
Mit geliehenen E-Scootern passieren doppelt so viele Unfälle
Und obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent der Gesamtmenge an E-Scootern auf deutschen Straßen ausmachen, sorgen sie laut GDV für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der KFZ-Haftpflichtversicherung. Im Jahr 2023 kamen auf 100 Leih-E-Scooter 0,9 Unfälle, also knapp 1.890 Unfälle pro Jahr.
Verleiher versichert E-Scooter ausreichend
Aber was passiert eigentlich, wenn es mal kracht? „Grundsätzlich müssen sich Nutzer keine Sorgen um die Haftpflichtversicherung machen – der Verleiher sorgt dafür, dass die E-Scooter ausreichend versichert sind“, beruhigt Melanie Freund-Reupert von der Rating-Agentur Ascore.
Jetzt kommt aber das große Aber: Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung des Anbieters deckt nur Schäden an D
Drei verrückte Urteile aus dem echten Leben
(110 x gelesen)Drei verrückte Urteile aus dem echten Leben
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 14.02.2025. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Eine Richterin testet eigenhufig den Reitplatz, eine Mieterin bekämpft eine lärmende Nähmaschine, und ein Oberregierungsrat der Bafin schläft gern aus. Die Spezialisten der Arag Rechtsschutzversicherung haben wieder drei amüsante oder kuriose Urteile aus dem Alltag deutscher Gerichte zusammengetragen. Wir geben sie hier wieder.
Richterin auf hohem Ross
Privates und Berufliches trennen – das ist in vielen Jobs Grundsatz. Gerade bei Gericht sollte es allerdings noch einmal mehr beachtet werden. Eine Richterin indes sah das anders und versuchte zwischendurch, ihr Hobby zum Beruf zu machen. Und so schwang sie sich während eines Verfahrens, in dem es um den Werklohnanspruch für den Bau einer Reitanlage ging, eben mal selbst auf ihr Pferd, testete die Qualität des Reitsandes und befand gemeinsam mit dem Zossen, dass die Anlage fertig und die Zahlung fällig sei.
Das Oberlandesgericht in Celle war jedoch anderer Meinung: Auch 41 Jahre Reiterfahrung, einschließlich diverser Abzeichen, wiege die Kenntnisse eines Sachverständigen nicht auf. Und der war zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen. Das ursprüngliche Urteil wurde aufgehoben und der Reitplatz musste nachgebessert werden. Im
Wohngebäudeversicherung - Beitragsanpassung im Neu- und Bestandsgeschäft
Anbei Informationen der VHV Allgemeine Versicherung AG aus Hannover zur Wohngebäudeversicherung:
Angesichts stark gestiegener Schadenaufwendungen der letzten Jahre müssen wir im Neu- sowie im Bestandsgeschäft Beitragsanpassungen vornehmen. Erfahren Sie hier, was sich für Kunden ändert und was hinter der Anpassung steckt.
Gründe für die Beitragsanpassung
Während viele Mitbewerber bereits in den vergangenen zwei Jahren ihre Prämien erhöht haben, reagieren wir nun ebenfalls auf die deutlich gestiegenen Schadenaufwände. Ausschlaggebend sind insbesondere die zunehmenden Schadenfälle durch Unwetterereignisse und Leitungswasserschäden, in Kombination mit der hohen Inflation vergangener Jahre, die es notwendig machen ausgewählte Tarife gezielt anzupassen. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität und langfristige Leistungsfähigkeit in einem dynamischen Marktumfeld zu sichern.
Folgende Anpassungen werden vorgenommen
Von insgesamt 13 Wohngebäudetarifen im Bestand sind lediglich drei Tarifgenerationen von der Anpassung betroffen. Die Beitragserhöhung tritt für Bestandskunden sukzessive ab dem 1. Dezember 2025 bei der jeweiligen Hauptfälligkeit in Kraft.
• Tarif 09.2008: +10 Prozent
• Tarif 12.2016: +10 Prozent
• Tarif 06.2021: +10,3 Prozent
Darüber hinaus wird der aktuell gültige Neugeschäftstarif ab dem 13. September 2025 um 10,3 Prozent erhöht. Die aktuelle Ve