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Tierversicherung – sechs wichtige Urteile für Hundehalter

In Deutschland gab es im Jahr 2021 insgesamt rund 11,93 Millionen Hunde, Tendenz steigend. Laut § 833 BGB haftet ein Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier anrichtet mit dem Privatvermögen – siehe folgenden Blogartikel.

Anbei eine Zusammenstellung der Urteile, die zeigen, welche Gefahren für Hundehalter lauern und wo die Grenzen der Haftung liegen:

Leine als Gefahrerhöhung

Ein Hundehalter hat seinen Hund auf einem asphaltierten Weg frei herumlaufen lassen, ohne dabei die Leine festzuhalten, diese zog das Tier hinter sich her. Auf die Pfiffe seines Herrchens reagierte er nicht, als sich eine Radfahrerin näherte – es kam zum Sturz der Frau. Da LG Tübingen erkannte eine Gefahrerhöhung im Hinterherschleifen der Leine. Damit haftet allein der Hundehalter für die Unfallfolgen, so die Richter (Az.: 5 O 218/14).

Hund muss Ruhezeiten einhalten

Eine Frau fühlte sich durch das Bellen eines Nachbarhundes gestört und legte als Beweis Protokolle, Videos und Lärmmessungen vor. Das OLG Brandenburg (Az: 5U/152 05) gab der Klägerin teilweise recht und verlangte, dass der Hundehalter sicherstellt, dass wochentags und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 keine wesentlichen Lärmbelästigungen in Form von Bellattacken auftreten, die das Eigentum (Grundstück, Besitz) und Ge

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Hundehalterhaftpflichtversicherung – unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Laut § 833 BGB haftet der Hundehalter für alle Schäden, die sein Vierbeiner anrichtet. Eine Hose beispielsweise, die bei einem Sturz zerrissen wird, kann leicht aus dem eigenen Geldbeutel ersetzt werden. Kommt es allerdings zu einem Personenschaden, können die Folgen existenzbedrohend sein. Weitere Informationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung finden Sie hier.

Keine einheitliche Regelung in den Bundesländern

Die Versicherungspflicht für Hundehalter ist hierzulande nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland entscheidet selbst, ob und unter welchen Bedingungen Vierbeiner versichert werden müssen. Da die regionalen Unterschiede groß sind, hier eine Übersicht:

In folgenden sechs Bundesländern gilt eine allgemeine Versicherungspflicht für Hundehalter:

Berlin – mindestens € 1 Million pro Versicherungsfall und Selbstbeteiligung (SB) maximal € 500.

Hamburg - mindestens € 1 Million pro Versicherungsfall und SB maximal € 500.

Niedersachsen – mindestens € 500.000 für Personen- und € 250.000 für Sachschäden. Von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind Hunde, die jünger als sechs Monate sind.

Sachsen-Anhalt - mindestens € 1 Million für Personen- und Sachschäden, sowie € 50.000 für Vermögensschäden. Von der Versicherungspflicht

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Gestiegene Zahl an Aktionären und Interessantes zum Thema Hundehalterhaftpflichtversicherung

Zahl der Aktionäre nähert sich früherem Rekordhoch

Die Deutschen haben offenbar wieder Lust auf Aktien – wie zuletzt kurz vor der Jahrtausendwende. Damals, die Älteren werden sich erinnern, trommelte TV-Star Manfred Krug lautstark für die Telekom-Aktie („Volksaktie“), die denn auch wegging wie geschnitten Brot. Für viele Neuaktionäre nahm das Engagement am Kapitalmarkt indes ein böses Ende, als die Dotcom-Blase im März 2000 platzte. 12,9 Millionen Bundesbürger hielten zu der Zeit Aktien oder Fondsanteile, danach schien das Thema für viele von ihnen ein für allemal gegessen zu sein.

Nun aber kehren sie in Scharen zurück: 12,4 Millionen Aktiensparer gibt es derzeit in Deutschland, womit die gut zwei Jahrzehnte alte Rekordmarke wieder in Sichtweite rückt. Verantwortlich sind ein Push- und ein Pull-Effekt: Die Niedrigzinsen an der Nulllinie und die Strafzinsen auf hohe Bankguthaben treiben die Anleger aus festverzinslichen Anlagen heraus; die Kursrallyes des letzten Jahres locken sie in die Kapitalmärkte hinein. So stieg der DAX, der vor der Corona-Pandemie nicht über 14.000 Punkte hinausgekommen und dann kurzzeitig auf unter 9.000 abgerutscht war im Hoch über die 16.000-Punkte-Marke.

Zahlt die Haftpflichtpolice, wenn ein Hund sich auf einen teuren Teppich erbric

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Tierhalterhaftpflichtversicherungen schützen vor dem finanziellen Ruin

Beim Zeitungsaustragen zwickt ein Dackel die Mutter zweier minderjähriger Kinder ins Bein. Die Wunde wird zwar ärztlich versorgt, doch nach zwei Tagen erleidet die junge Mutter eine Embolie und stirbt daran.Theo Hölscher, Vorstandsvorsitzender der Uelzener Versicherungen, einem Spezialisten für Tierversicherungen, schildert diesen dramatischen Vorfall,. „Es ist ein großer Irrtum zu glauben, dass ein kleines Tier nur einen kleinen Schaden verursacht“, so Hölscher. Der Besitzer des Dackels haftet, da der Hundebiss nachweislich den Verschluss eines Blutgefäßes verursacht hat. Der Schaden kann in die Millionen gehen, da Hinterblieben- und  Waisenrente, sowie Schmerzensgeld fällig werden.

Tierhalter haften mit Privatvermögen

Laut § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haftet der Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier anrichtet, mit dem Privatvermögen. Allerdings bleibt dieser Tatbestand bei der Anschaffung eines Haustieres häufig unberücksichtigt. Haftungsgründe sind vor allem tiertypische Gefahren, wie etwa kratzen, beißen, treten eines Pferdes, bellen oder sogar umherlaufen eines Hundes. Umherlaufen – Theo Hölscher nennt einen Fall, bei dem ein leitender Angestellter durch einen freilaufenden Hund erschreckt wurde, dabei von seinem Fahrrad stürzte und eine Querschnittslähmung erlitt.

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