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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten
Mai 05 2017

Geplante Bevormundung Selbständiger

Das Thema Altersvorsorge wird meist verdrängt, wie Meinungsumfragen zeigen. Deshalb will das Arbeitsministerium nun Selbstständige dazu verpflichten, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten – angeblich um sie vor Altersarmut zu schützen.  Nichtselbständigen Arbeitnehmern nimmt der Staat einen Teil dieser Aufgabe durch Pflichtabgaben in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ab. Allerdings reichen diese Leistungen nicht aus, um den Lebensstandard im Alter zu erhalten. Dies ist jedoch nicht Gegenstand dieses Artikels. Wie allgemein bekannt sein dürfte, zahlen Selbstständige mehrheitlich nicht in die GRV ein. Dies will die SPD nun ändern und plant eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Die sogenannte Bürgerversicherung, welche die Linken und die Grünen anstreben, geht in eine ähnliche Richtung.

Drei Prozent aller über 65-jährigen beziehen Grundsicherung

Momentan beziehen drei Prozent in der Altersgruppe der über 65-jährigen die staatliche Grundsicherung. Bei ca. einem Viertel davon handelt es sich um ehemals Selbstständige, meist Soloselbstständige. In Zahlen ausgedrückt zahlt der Staat 94.000 Personen, die vormals selbstständig waren, eine Grundsicherungsleistung. Zum Vergleich: 18 Millionen Bürger erhalten eine staatliche Altersrente. Es handelt sich hierbei also nur um eine

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Altersarmut – immer mehr Bürger erhalten Grundsicherung

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Bürger, die Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter erhielten, weiter angestiegen. Laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes empfingen im Dezember 2015 1.038.008 Personen staatliche Zuwendungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII). Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung innerhalb von 12 Jahren. Im Einführungsjahr 2003 bekamen lediglich 438.831 Personen diese Unterstützung.

Durchschnittlicher Regelsatz € 374

Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Hilfsbedürftigen um 3,5 Prozent – damit waren hierzulande noch nie so viele Menschen auf entsprechende Sozialleistungen des Staates angewiesen. Als Grund- oder Mindestsicherung, auch Grundversorgung, werden bedarfsorientierte und bedürfnisgeprüfte Sozialleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes bezeichnet. Die Leistungen richten sich nach § 42 SGB XII und entsprechen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe. Die Leistungen werden nach Regelsätzen pauschaliert bemessen, die von den Landesregierungen festgelegt werden (§ 28 Abs. 2 SGB XII). Seit 01. Januar 2016 beträgt der monatliche Regelsatz € 404 für Alleinstehende bzw. für den Haushaltsvorstand und für Partner und Eheleute jeweils € 364. (Quelle: Wikipedia)

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