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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Generell haftet ein Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden für Schäden, die sein Tier anrichtet. Dies ist in §833 BGB gesetzlich geregelt. Es sind nicht nur direkte Verletzungen oder Beschädigungen abgedeckt, beispielsweise der Biss eines Hundes oder die Delle am Auto, die ein scheuendes Pferd mit seinen Hufen herbeiführt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden bei denen sich beispielsweise jemand vor dem Tier erschrickt, über dieses stolpert oder ein entlaufender Hund einen Verkehrsunfall verursacht. Hierbei sind, wie bei derPrivathaftpflichtversicherung (PHV), Personen- und Sachschäden, sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden, gedeckt.

Da vor allem Personenschäden Versicherungsleistungen inMillionenhöhe nach sich ziehen können, ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung (THV) mit einer Deckungssumme von mindesten 10 Millionen Euro jedem Pferde- sowie Hundehalterdringend zu empfehlen.

In der PHV sind nur Versicherungsfälle abgedeckt, die durch als „harmlos“ eingestufte
Tiere - wie etwa Katzen, Nagetiere oder Vögel - verursacht werden. Jedoch sind zusätzlich Schäden eingeschlossen, die der Versicherte mit geliehenen oder gemieteten Pferden verursacht, sowie beim Hüten fremder Pferde oder Hunde. Der Pferde- und Hundebesitzer  benötigt grundsätzlich eine eigene THV.

In Deutschland gibt es 5,7 Millionen Hundebesitzer, die insgesamt ca. 7,5 Millionen Hunde halten. Allerdings ist die zweite Zahl lediglich eine Schätzung, da nicht alle Tiere steuerlich erfasst sind. Mit gut einer Million Exemplaren rangiert der Schäferhund an der Spitze der Beliebtheitsskala. Einerseits gilt der Hund für viele Menschen als „bester Freund“, andererseits entstehen durch ihn eine Menge Schäden. Es handelt sich dabei hauptsächlich umBisswunden, die der Nachkömmling des Wolfes verursacht. Teilt man die Verletzungen auf, sind zu 56 % die oberen und zu 34 % die unteren Extremitäten betroffen. In 96 % aller Fälle handelt es sich um offene Wunden.
(Quelle: Haftpflichtkasse Darmstadt)

Die häufigsten „Beissunfälle“ finden im eigenen familiären Umfeldstatt. Nur ein geringer Anteil wird durch fremde Hunde herbeigeführt. Betroffen sind vor allem Kinder im Alter von 5-9 Jahren. Als Ursache für sog. „Beissattacken“ gilt das Aggressions- und Jagdverhalten. Bei einer Aggression ist indes zwischenoffensiv (Angriff) und defensiv (Verteidigung) zu unterscheiden, wobei letzteres wesentlich häufiger der Fall ist. Neben Randbedingungen wie falsche Zuchtauswahl sowie unzureichende Sozialisierung, führt vor allem mangelndes Wissen des Halters dazu, dass ein Hund gefährlich werden kann.

Eine große Anzahl von Schäden werden vom „Opfer“ selbst ins Rollen gebracht.
Daher geben Merkblätter der Stadtverwaltungen oder tierärztlichen Vereinigungen Tipps zum Umgang mit fremden Hunden:

 - niemals einen fremden Hund ohne Anwesenheit des Besitzers streicheln
- niemals den Hund von hinten anfassen und ihn erschrecken
- niemals einem zurückweichenden Hund folgen und ihn bedrängen
- niemals einem Hund längere Zeit in die Augen sehen
- niemals davonrennen, da die meisten Hunde Interesse an sich bewegenden Lebewesen zeigen und im schlimmsten Fall den Flüchtenden als zu jagende Beute ansehen
- niemals laut schreien, da der Hund dadurch irritiert ist und sich angegriffen fühlen kann

In den Jahren 1968 bis 2005 kam es in Deutschland zu 57 Beissunfällen mit tödlicher Folge, wobei allein 27 durch Schäferhunde verursacht wurden.
(Quelle: Studie Ökonomische Gesamtbetrachtung der Hundehaltung in Deutschland von Prof. Dr. Renate Ohr und Götz Zeddies, Göttingen)

In den meisten Bundesländern gilt eine Versicherungspflicht, wobei diese unterschiedlich geregelt ist; Kampf- und Listenhunde müssen – bis auf wenige Ausnahmen – jedoch immer versichert werden.

In Deutschland gibt es rund 1,2 Millionen Pferde. Dabei kommt es jährlich zu 40.000 Reitunfällen. Davon betroffen sind zu 40 % Mädchen im Alter unter 14 Jahren. Die Hälfte dieser Unglücksfälle besteht aus Kopfverletzungen, wobei 10 % mit Folgeschäden behaftet sind. Der Abschluss einer Unfall- und/oderBerufsunfähigkeitsversicherung gegen diese Risiken ist anzuraten.
(Quelle: Haftpflichtkasse Darmstadt)

Auch ein verantwortungsbewusster Pferdehalter kann nicht vorhersehen wie ein sonst  verlässliches, ruhiges Pferd in ungewohnter Situation reagiert; es scheut und verletzt Passanten, beschädigt Gegenstände oder kann Unfälle verursachen.

Für einen Hund gibt es empfehlenswerte Deckungskonzepte bereits ab ca. € 60 und für ein Pferd ab ca. 90 € im Jahr. Für ihre Entscheidung zum Vertragsabschluss sollte derDeckungsumfang, sowie das Verhalten der Gesellschaft im Schadensfall die entscheidende Rolle spielen und nicht allein die Höhe der Prämie. Ein unabhängiger Vermittler kann sie ausführlich beraten und ihnen hierzu Tipps geben.

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