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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Versicherungsbetrug

Durch die Markteinführung des iPhone 6 häufen sich dieSchadensmeldungen über angeblich zerstörte Smartphones. Den Gesellschaften ist dieses Spiel bekannt, das sich bei jeder Einführung eines neuen Modells wiederholt. Weitere Beispiele aus der Unterhaltungselektronik sind Flüssigkristallbildschirme sowie 3-D-Fernsehgeräten. Vor der Fußball-WM wollten sich einige Bürger auf Kosten der Versicherung modernste Fersehapparate finanzieren lassen.

Mittlerweile gehen die Versicherer in die Offensive. Spezialtruppswerden zur Betrugsbekämpfung gegründet. Meist arbeiten dort erfahrene Sachbearbeiter aus der Schadenregulierung, die aus jahrelanger Praxis Unregelmäßigkeiten erkennen. In Speziallabors werden außerdem Deformierungen (Brüche) an elektrischen Geräten nachgestellt, um Schäden auf ihre Plausibilität zu prüfen. Beispielsweise wird untersucht, ob das Display eines Ipads bricht, wenn man sich bei geschlossener Hülle auf dieses setzt oder welche Läsur ein Flachbildfernseher erleidet, wenn er zu Boden stürzt. Häufig ziehen Kunden den Antrag auf Leistung zurück, wenn sich Sachverständiger anmeldet bzw. das Gerät eingeschickt werden soll.

Der wachsende Kostendruck angesichts dauerhaft niedriger Zinsen und die große Konkurrenz unter den Gesellschaften ist der Grund für diese Aufrüstung auf breiter Front. Nach Schätzungen sind rund die Hälfte der gemeldeten technischen Schäden Betrugsfälle. Der jährliche Schaden daraus in den Bereichen Sach- und Unfallversicherung resümiert sich auf € vier Milliarden. Früher war es üblich, dass die Versicherer Schäden einfach beglichen, weil es meist zu aufwendig war beispielsweise wegen einem gestohlen Mountainbike zu ermitteln. Die Verluste durch Betrügereien wurden durch Prämienerhöhungen einfach auf alle Kunden umgelegt.

In Zusammenarbeit von „Arvato“ mit dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft eV (GDV) wird in Berlin eine elektronische Auskunftsdatei (HIS) entwickelt. Diese speichert Daten zu Verdachtsfällen und soll Betrügern somit das Leben schwerer machen. Dort werden u.a. im Kfz-Bereich jeder Totalschaden oder Diebstahl, sowie alle Schäden ab einer gewissen Höhe gesammelt. Bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es einen Vermerk bei Abschluss einer sehr üppigen Rente sowie bei Ablehnung bzw. Annahme eines Antrages zu erschwerten Bedingungen. Schöpft ein Sachbearbeiter bei der Schadensbearbeitung Verdacht, erhält er in Sekundenschnelle Auskunft, ob der Versicherungsnehmer bereits aufgefallen ist. Das Programm wurde Anfang 2011 gestartet. Im darauffolgenden Jahr gab es bereits 21 Millionen Anfragen, 2013 stieg die Zahl sogar auf 30 Millionen. Somit hat das Risiko bei Betrug erwischt zu werden stark zugenommen.

Heutzutage findet man im Internet auf diversen Homepages seitenlange Anregungen, wie man die Assekuranzen hintergehen kann. In Südosteuropa gründete sich eine ganze Industrie, die westeuropäischen Kunden beim „Leistungen erschleichen“ unterstützt. In Bulgarien gibt es Dienstleister, die Rund-um-Pakete ab einem Tagessatz von $ 1.000 für den wasserdichten Versicherungsbetrug anbieten. Ein Beispiel dazu ist der gestellte Autounfall bei dem in einem der beteiligten Fahrzeugen angeblich eine hochschwangere Frau sitzt. Die Trickser fingieren den Unfall und lösen dabei Airbags aus. Anschließend wird die Schwangere, die sich in Nähe der Unfallstelle versteckt, geholt. Diese reibt ihr geschminktes Gesicht am Airbag und verteilt somit ihr Make-up darauf. Danach wird die Polizei gerufen und im Protokoll wird vermerkt, dass sich eine schwangere Frau im Unfallfahrzeug befand.

Der verstärkte Kampf gegen Leistungserschleichung ist für die Versicherungen heikel. Es werden zwar Kosten eingespart, jedoch zunehmend bestehende Kunden verdächtigt. Bisher gelingt dieser Spagat, denn die Anzahl der Beschwerden beim Ombudsmann für Versicherungen, die sich auf ungerechtfertigte Verdächtigungen durch den Versicherer beziehen, ist nicht gestiegen.

Im Kampf gegen den Betrug setzen Versicherer nicht nur auf eigene Abteilungen und die angesprochene Auskunftsdatei HIS. Durch Digitalisierung versucht man weltweit Betrügereien aufzudecken. Softwarehäuser bieten spezielle Programme, die auf Erfahrungswerten und gigantischen Datenmengen zu bereits geschehener Täuschungen basieren. Der Sachbearbeiter kann entsprechende Daten einspeisen und bekommt am Ende eine Empfehlung ob der Tathergang plausibel ist.

Es gibt drei Arten des Versicherungsbetrugs:

- der Schaden ist nicht versichert und der Kunde stellt ihn deshalb anders dar, als er tatsächlich eingetreten ist. Dies ist die häufigste Variante und macht knapp zwei Drittel aller Betrugsfälle aus.

- die Schadenshöhe ist übertrieben hoch. Ein Drittel aller Fälle fallen in diese Kategorie.

- Schäden werden vorgegaukelt, die gar nicht eingetreten sind. Das betrifft 4 % aller Fälle.

(Quelle: GDV in Zusammenarbeit mit Gesellschaft für Konsumforschungs GfK)

In den Augen der Bevölkerung ist Versicherungsbetrug, ebenso wie Schwarzfahren, ein Kavaliersdelikt. Diese Haltung ist nachvollziehbar. Viele Kunden sind der Meinung, ich habe jahrelang einen Beitrag bezahlt und nun möchte ich auch eine Gegenleistung. Häufig trifft man auch auf die Einstellung, dass einem riesigen Versicherungskonzern ein fingierter Schaden nicht schmerzt. Jedoch sind die Konsequenzen aus einem solchen Vergehen bitter. Der Vertrag wird fristlos gekündigt, ohne dass man eine Leistung erhält. Außerdem erfolgt eine Anzeige wegen Betruges. Eventuell angefallene Sachverständigenkosten, die im Schnitt bei € 5.000 – 10.000 € liegen, muss der Ertappte selbst bezahlen. „Ehrlichkeit tut Not“!

Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Smartphone bei der Neueinführung eines Modells Schaden nimmt, ebenso kann es ein Fernsehgerät kurz vor der Weltmeisterschaft treffen. Wichtig ist immer, dass der Schaden nachweisbar ist. Daher Belege sammeln, Fotos machen und ggf. Zeugen benennen. Sehen Sie in einem Fall dieser Art dem jeweiligen Sachbearbeiter ein gesundes Misstrauen nach. Er hat sicherlich einschlägige Erfahrungen zu getürkten Schäden gemacht. Bleiben Sie deshalb höflich, aber hartnäckig. Manchmal versuchen Versicherer durch eine Ablehnung um eine Schadensregulierung herumzukommen. Vor Gericht ist dieser jedoch in der Beweispflicht, d.h. er muss den Betrug nachweisen.

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