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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Bundesgerichtshof deckelt Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten

Gute Nachrichten für alle Darlehensnehmer, die ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken den Schuldnern, die einen Kredit vor dem Laufzeitende ablösen wollen, zu erheblich günstigeren Bedingungen aus dem Vertrag entlassen müssen. Die Geldinstitute sind nunmehr verpflichtet diese Kunden so zu behandeln, als ob sie bis zum Ende der festgesetzten Zinsbindung ihr Recht auf Sondertilgung genutzt hätten. Interessant ist diese Entscheidung vor allem für Erwerber von Immobilien, die ihr Baudarlehen vorzeitig tilgen wollen.

Klauseln der Banken gekippt

Folgender Passus befindet sich sinngemäß in vielen Kreditverträgen der Banken: „Zukünftige Sondertilgungsrechte werden bei vorzeitiger Darlehens-Tilgung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt.“ Diese Klausel der beklagten Sparkasse Aurich hat der BGH jetzt gekippt. Bestimmungen im Kleingedruckten, die künftige Sondertilungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt lassen, sind unwirksam – so das Gericht in einer Pressemitteilung (Az.: XI ZR 388/14).

Weniger Restschuld, weniger Zinsschaden

Ein Darlehensnehmer, der regelmäßig Sondertilgungen in Anspruch nimmt, verringert somit seine Restschuld Jahr für Jahr. Diese mögliche Reduzierung der Darlehensschuld muss von Seiten der Bank bei der Feststellung des Zinsschadens bei Vorfälligkeit eingerechnet werden. Nehmen wir einmal an, die Zinsfestschreibung läuft noch fünf Jahre und im Kreditvertrag ist eine jährliche Sondertilgung von zehn Prozent der anfänglichen Darlehenssumme festgeschrieben. In diesem Fall reduziert sich die Restschuld des Kreditnehmers, die die Grundlage der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung ist, auf die Hälfte.  Reguläre Zinsen und Tilgungen sind hier nicht berücksichtigt. Dies ist mathematisch die Konsequenz des BGH-Urteils für Verbraucher und Banken. Während sich Häuslebauer freuen, kommt dieses Urteil Deutschlands Banken teuer zu stehen.

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