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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Neuwert, Wiederbeschaffung und Zeitwertentschädigung

Wer seiner Hausrat-, Wohngebäude- oder Kfz-Versicherung einen Schaden meldet, wird oftmals mit verschiedenartigen Fachbegriffen wie Neu- und Wiederbeschaffungswert oder Zeitwertentschädigung konfrontiert. Nicht selten entstehen dabei Missverständnisse - aber wie definieren sich diese Bezeichnungen? Nachfolgend nun eine Entschlüsselung dieser Begriffe aus der Versicherungswelt.  

Neuwert

Unter der Bezeichnung Neuwert versteht man die Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte, d.h. es betrifft den Preis, der gezahlt werden muss, um Gegenstände mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen in neuwertigem Zustand zu ersetzen. Er kann sowohl niedriger sein, als auch höher wie der ursprüngliche Kaufpreis ausfallen. Häufig spricht man vom Neuwert wenn es sich um das Produkt Hausratversicherung handelt - beispielsweise wenn nach einem Brand eine neue Wohnungseinrichtung angeschafft werden muss. Ebenfalls auf gleicher Basis leistet die Wohngebäudeversicherung.

Wiederbeschaffungswert

Bei der Kfz-Versicherung fällt häufig der Ausdruck Wiederbeschaffungswert. Hier geht es etwa in der Kaskoversicherung darum, dass man nach einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert ausgezahlt bekommt. Der Wiederbeschaffungswert entspricht in diesem Fall dem Händlerverkaufspreis - also

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Schäden durch Umzughelfer

(6096 x gelesen)
Aug 29 2016

Schäden durch Umzugshelfer

Steht ein Umzug an, sind Bekannte gern gesehene Helfer. Wird jedoch bei einem solchen Freundschaftsdienst ein wertvoller Gegenstand beschädigt oder komplett zerstört, stellt sich die Frage nach der Haftung. Wer kommt nun für den entstandenen Schaden auf?

Gericht stellt Umzugshelfer von der Haftung frei

Ein Flachbildfernseher wurde beim Umzug beschädigt – ist das ein sogenannter  Gefälligkeitsschaden? Laut diversen Gerichtsurteilen kann eine Person, die einen unentgeltlichen Hilfsdienst erbringt, bei einem Schaden nicht haftbar gemacht werden. In der Rechtsprechung geht man davon aus, dass der Geschädigte bei einem derartigen Vorfall den Helfer nicht in die Haftung nimmt und auf mögliche Schadensersatzansprüche verzichtet.

Privathaftpflichtversicherung deckt Schadensfall

Wie wichtig der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist, darüber habe ich in meinen Blogartikeln bereits mehrfach hingewiesen. So können Schäden, die bei einem Umzug entstehen, langjährige Freundschaften gefährden. Prüfen Sie bei einem bestehenden Vertrag, ob Gefälligkeitshandlungen eingeschlossen sind. Die Leistungen der Versicherer sind je nach Gesellschaft und Tarif unterschiedlich geregelt – einige leisten erst ab einer bestimmten Schadenshöhe, andere verweisen auf eine Selbstbeteiligung in ihrem Vertrag. Details dazu finden sie im Bed

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