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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

    Wie ist die Rechtslage, wenn eine betrunkene Person plötzlich die Straße überquert

    Ohne auf den Verkehr zu achten überquerte eine alkoholisierte Frau eine stark befahrene Straße, dabei wurde sie seitlich von einem Auto gestreift und verletzt. Die Behandlungskosten gingen  erstmals zu Lasten der Krankenkasse der Frau. Im Nachgang wurde jedoch der Kfz-Fahrer bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung mittels Gerichtsklage aufgefordert die Hälfte der Kosten für die ärztliche Versorgung zu übernehmen, dabei berief sich die gesetzliche Krankenversicherung auf ein Mitverschulden des Fahrers.

    Als gefährdete Verkehrsteilnehmerin erkennbar

    Die Krankenkasse argumentierte, der Kfz-Fahrer habe gegen § 3 Absatz 2a StVO verstoßen, denn es fehlte an Rücksichtnahme gegenüber der Verkehrsteilnehmerin, die aufgrund ihres Alkoholkonsums als hilfsbedürftig einzustufen gewesen sei. Im genannten Paragrafen heißt es u.a.: "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist." Laut Kläger bewegte sich die Fußgängerin auffällig und sei deshalb als gefährdete Verkehrsteilnehmerin erkennbar gewesen.

    Grob fahrlässiges Verhalten

    Allerdings teilten weder Vorinstanz, noch das im Rahmen einer Berufung angerufene Oberlandesgericht (OLG) Hamm diese Rechtsauffassung. Gemäß Beschlus

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    Vorschlag der SPD zur GKV – Höhere Beitragsbemessungsgrenzen löst keine Strukturprobleme

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 11.06.2025. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Die SPD fordert eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – doch das stößt auf deutliche Kritik. Versicherungsmaklerin Anja Glorius warnt in ihrem Gastbeitrag: Der Vorschlag ist weder konsistent noch nachhaltig. Warum Mehreinnahmen das eigentliche Problem nicht lösen – und was jetzt wirklich notwendig wäre.

    Die Diskussion um eine deutlich steigende Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in vollem Gange. Die SPD hat sich für diesen Schritt ausgesprochen. Genaugenommen hat ihr Gesundheitsexperte Christos Pantazis vorgeschlagen, die Beitragsbemessungsgrenze um rund € 2.500 auf rund € 8.000 im Monat anzuheben.

    Doch wir sehen diesen Vorschlag kritisch

    Die Überlegungen wirken in ihrer Gesamtheit nicht konsistent. Einerseits wird über eine Sozialversicherungsfreiheit von Überstunden nachgedacht, andererseits sollen Gutverdiener und Selbstständige zusätzlich belastet werden – etwa durch eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Hier fehlt eine durchdachte, strategische Linie. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass gezi

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    Kürzungen von gesetzlichem Krankengeld bei Leistungen aus der Berufsunfähigkeit möglich?

    Laut aktuellen Bedingungswerken der Versicherer liegt ein Leistungsfall bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vor, wenn die versicherte Person aufgrund von Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall, ärztlich nachzuweisen sind, für mindestens sechs Monate außerstande ist, die zuletzt nachgegangene berufliche Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent auszuüben. In einem derartigen Fall erhält der Versicherte die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend zum Eintritt des Ereignisses.

    Im Gegensatz zum Krankengeld soll mit der BU-Rente keine kurzfristige Erkrankung finanziell überbrückt, sondern im Worst Case das monatliche Einkommen ersetzen, um den Lebensstandard bis zum Einsetzen des Rentenalters zu sichern.

    Gesetzliches Krankengeld

    Das gesetzliche Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeiter und Angestellte von ihrem Arbeitgeber in der Regel weiterhin sechs Wochen lang ihr Arbeitsentgelt. Anschließend übernimmt die Krankenkasse 70 % des gewöhnlich erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 % des letzten Nettoarbeitsentgelts (vgl. § 47 Abs. 1 SGB V). Das Krankengeld ist einschließlich der Entgeltfortzahlung auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.

    Kürzung oder gar Ausschluss des Krankengeldes bei Bezug einer BU-R

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    Drei Urteile zu Schäden durch Kinder oder mit Kindern

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 10.01.2025. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Sie sind klein und soooo süß. Es kann mit ihnen aber auch immer eine Menge passieren. Die Arag Rechtsschutzversicherung hat drei (teilweise) amüsante Beispiele herausgesucht, in denen Gerichte über solche Schäden zu urteilen hatten. Es geht um verstopfte Toiletten, Sparschweine und abgeschossene Dronen. Der folgende Text kommt von den Spezialisten der Arag Rechtsschutzversicherung. Sie haben drei Urteile herausgesucht, in denen es um Schäden durch Kinder oder mit Kindern geht.

    Wasserspiele mal anders

    Unbemerkt und vermutlich ungewollt hat ein Dreieinhalbjähriger gleich zwei Wohnungen unter Wasser gesetzt: Das offensichtlich sehr selbstständige Kleinkind war allein zur Toilette gegangen und hatte die Menge des benötigten Papiers wohl überschätzt. Hinzu kam eine Verkettung unglücklicher Umstände: Nachdem der Abfluss erfolgreich verstopft war, verhakte sich auch noch der Spülknopf. Fazit: Das unaufhörlich nachlaufende Wasser sorgte für eine überlaufende Toilette und flutete zunächst das eigene Bad, bis es schließlich durch die Decke in die Wohnung darunter tropfte.

    Verletzte Aufsichtspflicht? Nein, entschied das Oberlandesgericht in Düsseldorf. Denn ein Kleinkind v

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