Es geht um € 10 Milliarden: Krankenkassen verklagen Bund wegen Kosten für Bürgergeldbezieher
(33 x gelesen)Es geht um € 10 Milliarden: Krankenkassen verklagen Bund wegen Kosten für Bürgergeldbezieher
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 11.09.2025 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Immer wieder hatte der GKV-Spitzenverband den Bund aufgefordert, sich finanziell an der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehern zu beteiligen. Passiert ist nichts. Jetzt reicht es den Kassen, sie ziehen gegen den Bund vor Gericht.
Gebetsmühlenartig haben einzelne Krankenkassen-Chefinnen und -Chefs und auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuletzt von der Politik Folgendes gefordert: Die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehern sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht alleine den gesetzlich Krankenversicherten aufgebürdet werden. Der Bund müsse sich an den Kosten beteiligen.
Politik kam Forderungen nicht nach
Aber die Politik zeigte sich stur und kam den Forderungen nicht nach. Auch im nun endlich vorliegenden ist ein solcher Posten nicht vorgesehen. Das hat jetzt Konsequenzen. Der GKV-Spitzenverband hat angekündigt, die Sache vor Gericht klären zu wollen. „Jahr für Jahr bleibt der Bund den gesetzlichen Krankenkassen rund € 10 Milliarden schuldig“, sagt Susanne Wagenmann vom GKV-Spitzenverband laut einer Pressemitteilung. Zuvor hatte „ZDF heu
Hausratversicherung: Versicherte sollten in neue Tarife wechseln
(132 x gelesen)Hausratversicherung: Versicherte sollten in neue Tarife wechseln
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 29.04.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Bei grober Fahrlässigkeit verstehen die Analysten von Franke und Bornberg keinen Spaß. Wer in der Hausratversicherung in solchen Fällen nicht zahlt, bekommt auch nicht die Spitzennote von FFF+.
Grobe Fahrlässigkeit besonders hoch gewichtet
In seinem aktuellen Rating zur Hausratversicherung gewichtet Franke und Bornberg besonders hoch, wie Versicherer mit grober Fahrlässigkeit umgehen. Wenn also der Kunde die erforderliche Sorgfalt besonders schwer verletzt – also: wirklich hart was verbockt.
Die Analysten verlangen für eine Top-Note, dass Versicherer auch in solchen Fällen problemlos zahlen und nicht etwa über den Grad der Fahrlässigkeit streiten. So ein Vertrag biete mehr Schutz und bedeute für Versicherte weniger Stress im Schadenfall.
„Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit ist gelebter Verbraucherschutz. Das senkt Komplexität und fördert Vertrauen“, meint Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg.
Basisvarianten greifen oft nicht
Vor allem Basisvarianten mit niedrigen Prämien greifen oft nicht bei grober Fahrlässigkeit. Manche Versicherer zahlen nur bei Schäden unter e
Überfluteter Lichtschacht ein Fall für die Elementarversicherung?
Sammelt sich Regenwasser auf dem gefliesten Absatz der Kellertreppe einer Immobilie oder in einem Lichtschacht vor dem Kellerfenster bzw. fließt Wasser über eine schräge Abfahrt in eine im Keller integrierte Garage, so liegt keine "Überflutung von Grund und Boden" vor. Laut einem Urteil des OLG Frankfurt handelt es sich damit auch nicht um einen bedingungsgemäßen Versicherungsfall im Rahmen einer Elementarschadenversicherung.
Der Fall
Über vier Lichtschächte, die innerhalb der gepflasterten Außenanlage (Terrasse und Eingangsbereich) liegen, trat Wasser in die Kellerräume einer Immobilie ein. Der Hauseigentümer nahm daraufhin seine Elementarschadenversicherung in Anspruch. Der Versicherer lehnte jedoch die Regulierung ab. Der Geschädigte beschritt daraufhin den juristischen Weg, da er sich im Recht sah. Doch weder in erster noch in zweiter Instanz hatte er Erfolg, verhandelt wurde vor dem Landgericht Darmstadt (4 O 301/20).
Anfechtung ohne Erfolg
Dennoch focht er auch das Urteil der zweiten Instanz an. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies ihn aber mit Beschluss vom 13. Januar 2025 (12 U 30/24) darauf hin, dass es die Absicht hege, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht zurückzuweisen.
Definition von Überschwemmung
Im Rahmen der Elementarversicherung wird der Begriff Überschwemmung, so das Gericht in seinem Besch
Fahrraddiebstahl: Schäden im Jahr 2024 in Rekordhöhe
(590 x gelesen)Fahrraddiebstahl: Schäden im Jahr 2024 in Rekordhöhe
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 22.04.2025 von Barbara Bocks. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Erstmal die gute Nachricht, was Fahrraddiebstahl angeht: „Im vergangenen Jahr wurden rund 135.000 versicherte Fahrräder gestohlen, das sind 10.000 weniger als im Vorjahr“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Versicherer (GDV). Und jetzt die schlechte: „Dennoch mussten Versicherer mit 160 Millionen Euro rund 10 Millionen Euro mehr leisten als im Jahr zuvor. Das ist der höchste Stand der vergangenen 20 Jahre.“
Vor allem hochwertige Räder und E-Bikes gestohlen
Die steigenden Kosten trotz sinkender Fallzahlen führt der GDV darauf zurück, dass Fahrraddiebe eine andere Strategie fahren: „Die Täter gehen offenbar gezielter vor und stehlen vor allem hochwertige Räder und E-Bikes. Der durchschnittliche Schaden liegt inzwischen bei rund € 1.190– mehr als dreimal so viel wie vor 20 Jahren“, so Asmussen.
Hälfte der Hausratversicherten mit Fahrradschutz
Das Problem reicht dabei weit über die versicherten Fälle hinaus: Insgesamt wurden 2024 laut polizeilicher Kriminalstatistik rund 246.600 Fahrraddiebstähle polizeilich erfasst. Viele dieser Diebstähle betreffen also unversicherte Räder – oder Räder, deren Schutz nicht