Rechtsschutzversicherer müssen mit höheren Kosten kalkulieren
Beim deutschen Anwaltsverein (DAV) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) knallen die Sektkorken, denn der Bundesrat stimmte der Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) Ende März 2025 zu. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist somit nur noch eine reine Formsache und wird rasch nach der Regierungsbildung realisiert.
Erhöhung um bis zu neun Prozent
Laut der BRAK steigen die Gebühren der Anwälte je nach Tätigkeit zwischen sechs und neun Prozent. "Diese Reform sichert die Qualität der anwaltlichen Beratung und trägt dazu bei, den Zugang zum Recht auch in strukturschwachen Regionen zu erhalten", betont BRAK-Schatzmeisterin Leonora Holling. "Die Anpassung ist ein wichtiger Schritt, um die seit 2021 unveränderten Gebühren an die gestiegenen Personalkosten und die allgemeine Wirtschaftsentwicklung anzugleichen. Sie war längst überfällig!"
Argument für Rechtsschutzversicherung
Streiten wird somit teurer, d.h. wer künftig sein Recht wahren will und sich zur Wehr setzt, muss tiefer in die Tasche greifen. Das wird viele Menschen davon abhalten sich juristisch auseinanderzusetzen. Zweifelsohne liefert die neue Kostensteigerung gleichzeitig auch ein Argument dafür eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Einge Schadensbeispiele fin