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    Überraschendes BGH-Urteil zugunsten Bankkunden

    Ein Ende April getroffenes Urteil (Az. XI ZR 26/20) des Bundesgerichtshofes (BGH) bezüglich Gebührenerhöhungen im Bankgeschäft, die sich aus unrechtmäßigen Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben haben, kann den deutschen Kreditinstituten mehrere Milliarden Euro kosten. So berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ) und beruft sich dabei auf eine Untersuchung des Verbraucherportals Biallo.de. Mehr als fraglich dabei ist allerdings, ob Kunden auch Geld von ihrer Bank zurückbekommen.

    € 4,72 Milliarden zu viel verlangter Kontogebühren

    Dem Artikel zufolge, analysierte das Vergleichsportal die Preisverzeichnisse von 1.250 Geldhäusern sowie die Entwicklung der Kosten seit dem Jahr 2018. Das Ergebnis ist verblüffend. Bei rund 96 Millionen privater Girokonten wurde eine Summe in Höhe von € 4,72 Milliarden zu viel an Kontogebühren verlangt. Dieser Betrag errechnet sich - vom BGH als rechtswidrig erkannt - aus Preiserhöhungen bei Fixkosten (beispielsweise Monatspauschalen) und aus Kosten der Girocard. Durchschnittlich beliefe sich damit der Erstattungsbetrag pro Kunde auf knapp € 50.

    Kreative Kostengestaltung

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Institute bestehende Kosten erhöht haben bzw. kreativ waren beim Erfinden neuer. Dazu zählen Extragebühren für das Zahlen mit der Girocard. Werden diese

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    Okt 23 2021

    ZÜRS - Starkregen als eigenständiges Risiko

    "Der Klimawandel dürfte auch in Deutschland zu einer Zunahme extremer Wetterereignisse führen. Darauf müssen wir Versicherer reagieren - aus unternehmerischer Verantwortung, aber auch als Impulsgeber für mehr Prävention", so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), in einer Pressemitteilung.

    Häufiger Starkregen

    Nach Schätzungen des GDV werden zukünftig die Anzahl und die Intensität der Starkregenereignisse aufgrund der Erderwärmung zunehmen. Dieser Punkt wird nun in drei neu entwickelten Starkregengefährdungsklassen berücksichtigt. "Für die Zuordnung ist neben der regionalen Intensität der Niederschläge auch die Lage eines Gebäudes entscheidend", führt Asmussen weiter aus. Damit soll den Versicherern die Möglichkeit gegeben werden, extreme Niederschläge als separate Gefahr in ihrer Risikoanalyse zu betrachten.

    22 Millionen Adressen erfasst

    Bislang gebrauchten Versicherungsgesellschaften zur Einstufung von Inhaltsrisiken und Gebäuden in verschiedene Hochwassergefährdungsklassen das Zonierungssystem Überschwemmung, Rückstau und Starkregen Geo (ZÜRS). Das System umfasst mittlerweile 22 Millionen Adressen bundesweit.

    Bisherige Einstufung

    ZÜRS stuft die erfassten Gebäude in vier Gefahrenklassen ein:

    Zone 1: Lt. gegenwärtiger Date

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    Wann ein Beamter dienstunfähig versus berufsunfähig ist

    Dienstunfähig und berufsunfähig sind zwei Begriffe, die ähnlich klingen, aber nicht gleich definiert sind und bei der Absicherung der Arbeitskraft von Beamten eine große Rolle spielen. Pfefferminzia erklärt die Unterschiede.

    Dienstunfähig nicht gleich berufsunfähig

    Dienstunfähig ist nicht gleich berufsunfähig. Eine Berufsunfähigkeit beruht meist auf dem Attest eines Arztes, der feststellt, dass der versicherte Kunde wegen Krankheit oder Unfallfolgen nur mehr in der Lage ist, seinen Beruf dauerhaft zu weniger als 50 Prozent auszuüben. Mitunter holt ein Versicherer auch weitere ärztliche Gutachten ein, bevor er eine Berufsunfähigkeit anerkennt.

    Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der jeweilige Dienstherr

    Falls ein Beamter aufgrund seines mentalen oder körperlichen Zustandes seine dienstlichen Aufgaben nicht mehr dauerhaft erfüllen kann, liegt Dienstunfähigkeit vor. Laut Versorgungsbericht der Bundesregierung enden dadurch 16 Prozent der Karrieren von Beamten. Eine dauerhafte DU kann bereits vorliegen, falls der Beamte aufgrund einer Krankheit innerhalb eines halben Jahres drei Monate krankgeschrieben war und gleichzeitig innerhalb eines halben Jahres keine Aussicht auf Besserung besteht.  

    Konkrete Verweisung droht ohne DU-Klausel

    Der Dienstherr kann in so einem Fall allerdings prüfen,

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    Selbstständig als Arzt – diese Versicherungen sind ein Muss

    In Deutschland praktizieren derzeit etwa 115.000 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis. Gerade für sie gibt es Versicherungen, die ein absolutes Muss bedeuten – wollen sie nicht fahrlässig ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Ein Überblick:

    Krankenversicherung

    Zu den wichtigsten Absicherungen zählt die Krankenversicherung. Da bei der eigenen Praxis kein Angestelltenverhältnis vorliegt, kann sich der Arzt entscheiden, ob er sich freiwillig gesetzlich versichert oder eine private Krankenversicherung wählt. Für Angehörige der Heilwesenberufe haben die privaten Krankenversicherer eigene Tarife, die meist leistungsstärker sind als andere. Weil Krankheitsfälle bei Medizinern seltener sind, können auch die Prämien niedriger sein.

    Berufsunfähigkeitsversicherung

    Wie für alle anderen Erwerbstätigen auch, sichert bei Medizinern der Beruf das Einkommen ab. Fällt das aufgrund einer zeitweiligen oder andauernden Berufsunfähigkeit weg, springen zwar für einen Teil die Berufsverbände ein, doch nur eine zusätzliche private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit kann Ärzte vor den finanziellen Folgen eines Ausfalls umfassend schützen.

    Schutz vor Behandlungsfehlern

    Eine ebenfalls sehr wichtige Versicherung für Mediziner ist die Berufshaftpflichtversicherung. Denn ein Fehler im Är

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      Wetter in Wunsiedel
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