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    Schwarmfinanzierung, P&R-Gläubiger scheitert vor Gericht und Lebenserwartung wird unterschätzt

    Schwarmfinanzierung immer beliebter (und riskanter)

    Um durchschnittlich 114 Prozent wuchs die Crowdinvesting-Branche seit 2011 Jahr für Jahr. Waren es anfangs noch überwiegend Start-up-Unternehmen, die per Schwarmfinanzierung Gelder für Investitionen und Wachstum sammelten, machen mittlerweile Immobilienprojekte den Schwerpunkt aus. Im vergangenen Jahr kamen sie auf einen Crowdfunding-Marktanteil von 71 Prozent, Tendenz steigend. Auf der anderen Seite wurden im ersten Quartal dieses Jahres nur drei geschlossene Publikums-Immobilienfonds aufgelegt, das Angebotsvolumen erreichte einen Tiefstand. Darin scheint sich eine Wanderungsbewegung der Initiatoren widerzuspiegeln.

    Anleger sollten wissen, dass bei der Schwarmfinanzierung in der Regel ein Totalausfallrisiko besteht, da sie als Nachrangdarlehensgeber fungieren. Erst im Mai musste eine Projektgesellschaft, die € 1,9 Millionen eingesammelt hatte, Insolvenz anmelden. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung die regulatorischen Zügel für Crowdinvestments kürzlich gelockert. Bisher musste für Projekte mit einem Volumen unter € zweieinhalb Millionen kein Prospekt vorgelegt werden, der gesetzlichen Informationspflichten – vor allem zu den Risiken – gerecht wird. Eigentlich sollten damit Start-ups und innovative

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    Wichtige Information für Fondssparer zur Vorabpauschale 2020

    Anfang des kommenden Jahres werden einige Fondssparer auf ihrem Konto eine Abbuchung mit dem Titel „Fondsbesteuerung“ vorfinden. Der Hintergrund dafür ist die Investmentsteuerreform, die zum 01.01.2018 in Kraft trat. Sie sieht für viele Fonds, die keine oder nur in geringem Umfang Ausschüttungen vornehmen, eine Besteuerung auf Basis einer Pauschale vor. Bei der sogenannten „Vorabpauschale“ geht das Finanzamt von einem fiktiven Ertrag aus, die von der jeweiligen depotführenden Stelle berechnet wird. Wenn die Erträge über dem Freistellungsauftrag von maximal € 801 pro Person liegen, wird automatisch ein Steuerabzug durchgeführt. Liegen sie darunter, erfolgt logischerweise keine Abbuchung. Der Anleger selbst muss nichts unternehmen.

    Berechnungsgrundlage

    Der Gesetzgeber will bei Investmentfonds sicherstellen, dass der Anleger einen Mindestbetrag versteuert. Die Vorabpauschale errechnet sich aus der Differenz zwischen dem sogenannten Basisertrag des Fonds und dem ausgeschütteten Betrag. Den Basisertrag für 2019 wird von den depotführenden Banken Anfang 2020 ermittelt. Dieser Basisertrag entspricht dem Rücknahmepreis des Fondsanteils zu Jahresbeginn 2019 multipliziert mit 70 Prozent eines Basiszinses, den die Deutsche Bundesbank jedes Jahr berechnet und veröffentlicht. Für 2019 lag der Basiszins bei 0,52

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    Versicherungen – persönliche Beratung bevorzugt und Statistisches Bundesamt zeigt Deckungslücken auf

    In Sachen Versicherung bleibt persönliche Beratung das A und O

    Sogenannte InsurTechs versuchen seit einigen Jahren, den Versicherungsmarkt mit rein digitalen Lösungen umzuwälzen. Von der Bedarfsermittlung und Tarifauswahl bis hin zum Abschluss und zur Leistungsfallbearbeitung decken die Online-Produkte ein vielfältiges Spektrum ab und sollen persönliche Berater überflüssig machen. Die bleiben für die allermeisten Kunden jedoch unersetzlich, wie Zahlen für 2018 zeigen.

    Der „Vertriebswegestatistik“ des Versicherer-Gesamtverbands GDV zufolge kommen digitale Direktabschlüsse lediglich in der Kfz-Versicherung auf einen nennenswerten Anteil am Neugeschäft. Jeder fünfte Neuvertrag wird in diesem Segment rein digital abgeschlossen. In den anderen Sparten ist der Online-Anteil verschwindend gering. So wurden lediglich 2,2 Prozent der Lebensversicherungen auf digitalem Wege „eingetütet“, während 18,6 Prozent bei Banken, 28,8 Prozent bei unabhängigen Maklern und 46,9 Prozent bei gebundenen Vertretern abgeschlossen wurden. Auch bei Krankenversicherungen bleiben die InsurTechs mit einem Anteil von 7,6 Prozent im Bereich „unter ferner liefen“.


    Statistisches Bundesamt zeigt Versicherungslücken auf

    Die Deutschen gelten im internationalen Vergleich als sicherheitsorie

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    Dez 14 2019

    Deutsche Sparer sind realitätsfern

    Auf Spareinlagen gibt es keine Zinsen mehr und mittlerweile verlangen auch immer mehr Kreditinstitute sog. Verwahrentgelte, sprich Strafzinsen, aber trotzdem trägt der deutsche Sparer weiterhin sein Geld zur Bank. Sicherlich ist einer der Hauptgründe dafür Unwissenheit, denn nur wenigen Kunden dürfte bekannt sein, welche Renditen klassische Bankprodukte abwerfen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Mehrthemenbefragung mit 1002 Personen im Alter ab 16 Jahren, die im Auftrag der Postbank im Juli 2019 durchgeführt wurde.

    Sparquote auf hohem Niveau

    Die Sparlust der Bundesbürger bleibt ungebrochen. Denn Dreiviertel (74 Prozent) aller Deutschen legen regelmäßig Geld zur Seite. Im Vorjahr erreichte die Sparquote mit 76 Prozent nur einen marginal höheren Wert. Da das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung weiter drastisch sinken wird, ist dies prinzipiell eine gute Nachricht. Andererseits offenbart die Befragung, dass deutsche Sparer weit von der Realität entfernt sind bzw. an einer neuen Art der Wirklichkeitsverweigerung leiden.

    Deutsche lieben ihr Giro- und Sparkonto

    Als Grund dafür gilt: jeder zweite Deutsche legt sein Geld auf dem Girokonto an, obwohl es dort keine Guthabenzinsen mehr gibt. Auf Rang zwei der beliebtesten Sparanlagen folgt das Sparbuch,  das 32 Prozent der Befragten nutzen – Zinsen ebenfalls Fe

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      Wetter in Wunsiedel
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