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    Selbstversorgung mit Obst und Gemüse – das müssen Sie beachten

    Frühlingshafte Temperaturen locken uns ins Freie; allerdings stoßen wir dabei schnell an unsere Grenzen, denn durch die Ausgangsbeschränkungen wurden die Möglichkeiten auf ein Minimum herabgefahren. Viele Bürger werden daher im heimischen Garten oder auf dem Balkon aktiv, um dort Obst oder Gemüse anzubauen. Worauf ist zu achten, damit keine Schwierigkeiten auftreten?

    Grünordnung einholen

    Für den Eigentümer einer Immobilie bestehen bei der Anlage seines Gartens verschiedene Optionen. Details regeln hierzu die Bebauungspläne der Städte und Gemeinden, die Festlegungen  für die Gartengestaltung, sog. Grünordnungen, einschließen. Inhaltlich geht es um bestimmte Bepflanzungen die vorgeschrieben oder auch verboten sind – beispielsweise sind nur heimische Baumarten erlaubt. Die Bestimmungen sind je nach Bundesland und Stadt bzw. Gemeinden, unterschiedlich. Erhältlich ist der jeweilige Bebauungsplan beim zuständigen Bauamt, oft ist er sogar online verfügbar.

    Mieter muss zusätzlich Einverständnis des Vermieters einholen

    Es versteht sich von selbst, dass diese Regelungen ebenfalls für den Mieter einer Immobilie mit Gartennutzung gelten. Zusätzlich müssen sie das Einverständnis des Vermieters einholen, bevor bereits vorhandene Pflanzen entfernt werden.

    Bei Bäumen Abstand beachten

    Bei einer Bep

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    Zweitmarkt für Lebensversicherungen und Streit um private Krankenversicherung

     

    Zweitmarkt für Lebensversicherungen bleibt erhalten

    Liquiditätsengpässe können  zur Auflösung einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung zwingen. Am Zweitmarkt erhält man häufig mehr dafür als den Rückkaufswert, den der Versicherer anbietet. Für die Aufkäufer ist das Geschäft im Wesentlichen wegen einer Umsatzsteuerbefreiung profitabel.

    Diese stand allerdings kürzlich zur Disposition: Das Münchener Finanzgericht erkannte die Berechtigung für die Steuerbefreiung nicht an und gab damit der Einschätzung eines beklagten Finanzamtes recht, das einem Aufkäufer eine „einheitliche steuerpflichtige Leistung“ unterstellt hatte. Der gesamte Zweitmarkt für Lebensversicherungen drohte unterzugehen.

    Nun aber urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) höchstrichterlich im Sinne der Zweitmarkthändler. Diese erzielen demzufolge steuerfreie Umsätze im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nummer 8 Buchstabe c Umsatzsteuergesetz. Damit steht verkaufswilligen Lebensversicherungskunden weiterhin eine Alternative zum Rückkauf durch die Versicherung offen.


    Der alljährliche Streit um die private Krankenversicherung

    Ende des Jahres werden privat Krankenversicherte über ihre künftige Beitragshöhe informiert. Globale Zahlen für die ganze Branche liegen noch nicht vor, doch Stimmen aus dem Mark

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    Sparkassen haben mindestens 280.000 Sparverträge gekündigt

    Die Sparkassen kündigen ihren Kunden weiterhin Sparverträge nach dem Modell „Prämiensparen flexibel“ und ähnliche Konstrukte. Das Onlineportal biallo.de geht von mindestens 280.000 aufgehobener Verträge aus. Zudem bieten 190 regionale Institute diese Form des Sparens nicht mehr an.

    Tatsächliche Zahl der Kündigungen noch höher

    Nach Auskunft des Onlineportals dürfte jedoch die tatsächliche Zahl der Kündigungen noch deutlich höher ausfallen, da einige Banken keine Angaben zur Zahl der betroffenen Sparer veröffentlichen. Bereits im vergangenen Jahr wurden rund 200.000 Anleger einseitig aus ihren hoch verzinsten Verträgen gedrängt – dieser Trend hält auch im Jahr 2020 unvermindert an. Mittlerweile gaben weitere Sparkassen bekannt sich von Verträgen trennen zu wollen, so etwa visierte die Sparkasse Krefeld eine Beendigung von 12.500 Pämeniensparverträgen zum 31. März an, sowie die Sparkasse Duisburg 11.500 der gut 50.000 bestehenden zum 30. Juni.

    Kündigung, wenn höchste Sparstufe erreicht ist

    Neben den Sparkassen vertrieben auch die Volksbanken derartige Sparverträge im großen Umfang. Speziell in den 90er Jahren waren sie der große Renner, sicherlich trug hier die offensive Werbung maßgeblich bei. Solche Abschlüsse wurden mit einem Basiszins - der aktuell allerdings nahe null Prozent liegt

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    Apr 13 2020

    Kommt es wegen Corona zur Bargeldabschaffung?

    Wegen der aktuellen Corona-Hysterie mehren sich die Stimmen von Seiten der Politik, das Bargeld abzuschaffen. Schritt für Schritt wird leise und zum jetzigen Zeitpunkt beinahe unauffällig, immer mehr auf bargeldloses Zahlen umgestellt. Viele Bürger sind sich der Gefahren nicht bewusst, die eine Abschaffung des Bargeldes mit sich bringt.

    Auch Verbrechensbekämpfung ist nur ein Vorwand

    Mit dem Argument „eine Bargeldabschaffung diene doch der Sicherheit der Allgemeinheit“ wird das Ganze positiv dargestellt. Denn damit könnten Verbrechen bekämpft und Geldwäsche eingedämmt werden. Aber diese Aussage ist blanker Unsinn! Untersuchungen zeigen, dass sich professionelle Geldwäsche, genau wie die internationale Terrorfinanzierung, längst auf elektronischen Wegen vollzieht. Die Kriminalität in Sachen Bargeldgeschäft ist vergleichsweise gering. Ähnlich verhält es sich auch mit der Schwarzarbeit, die angeblich durch Abschaffung der Geldscheine und Münzen stark reduziert werden könnte.

    Die wahren Gründe der Bargeldverbotspläne

    Eine Bekämpfung der Kriminalität ist nicht der wahre Grund für die Pläne eines Bargeldverbotes. Es stellt sich nun die Frage: worum geht es dann tatsächlich? Allen voran nützt es der Industrie.  Diese erhält bei elektronischer Zahlung wesentlich mehr Daten über den Kunden und kann somit die

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      Wetter in Wunsiedel
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