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Sparkassen haben mindestens 280.000 Sparverträge gekündigt

Die Sparkassen kündigen ihren Kunden weiterhin Sparverträge nach dem Modell „Prämiensparen flexibel“ und ähnliche Konstrukte. Das Onlineportal biallo.de geht von mindestens 280.000 aufgehobener Verträge aus. Zudem bieten 190 regionale Institute diese Form des Sparens nicht mehr an.

Tatsächliche Zahl der Kündigungen noch höher

Nach Auskunft des Onlineportals dürfte jedoch die tatsächliche Zahl der Kündigungen noch deutlich höher ausfallen, da einige Banken keine Angaben zur Zahl der betroffenen Sparer veröffentlichen. Bereits im vergangenen Jahr wurden rund 200.000 Anleger einseitig aus ihren hoch verzinsten Verträgen gedrängt – dieser Trend hält auch im Jahr 2020 unvermindert an. Mittlerweile gaben weitere Sparkassen bekannt sich von Verträgen trennen zu wollen, so etwa visierte die Sparkasse Krefeld eine Beendigung von 12.500 Pämeniensparverträgen zum 31. März an, sowie die Sparkasse Duisburg 11.500 der gut 50.000 bestehenden zum 30. Juni.

Kündigung, wenn höchste Sparstufe erreicht ist

Neben den Sparkassen vertrieben auch die Volksbanken derartige Sparverträge im großen Umfang. Speziell in den 90er Jahren waren sie der große Renner, sicherlich trug hier die offensive Werbung maßgeblich bei. Solche Abschlüsse wurden mit einem Basiszins - der aktuell allerdings nahe null Prozent liegt – und einer nach Jahren gestaffelter Extraprämie angeboten. Diese ist  abhängig von der Laufzeit und steigt mit den Jahren an. Erst nach 15 Jahren erreicht man im Regelfall die höchste Bonusstufe. Der Grundgedanke ist bzw. war, die Treue der Kunden zu belohnen. Doch genau zu diesem Zeitpunkt werden sie von den Kreditinstituten vor die Tür gesetzt.

Funktionsweise der Extraprämie

Anhand eines Beispiel lässt sich die Funktionsweise der Extraprämie am einfachsten erklären: ein Kunde spart monatlich € 200, dies ergibt nach einem Jahr eine Summe in Höhe von € 2.400. Nach drei Jahren kommen drei Prozent Zinsen auf den im dritten Jahr einbezahlten Betrag als Bonus obendrauf, also hier € 72 für mittlerweile € 7.200 Guthaben. Nicht gerade viel, da unterm Strich gesamt nur ein Prozent als Extraprämie berechnet wird. In den folgenden Jahren steigt dieser Bonus in mehreren Schritten weiter an. Nach 15 Jahren ist die höchste Sparstufe von 50 Prozent der in diesem Jahr geleisteten Sparsumme erreicht. Somit werden in unserem Beispiel € 1.200 als jährliche Prämie gutgeschrieben.

Umstrittenes BGH-Urteil zugunsten der Banken

Ein umstrittenes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) gibt den Banken die Erlaubnis ihre Kunden aus den Verträgen zu drängen, sobald die höchste Bonusstufe erreicht ist (AZ: XI ZR 345/18). Kritik hagelt es vor allem auch deswegen, weil diese Verträge in Beratungsgesprächen und Prospekten mit weitaus längeren Laufzeiten beworben wurden. „Von wenigen Ausnahmen abgesehen, haben die beteiligten Sparkassen Laufzeiten von 25 oder 30 Jahren angegeben“, berichtet das Magazin Finanztest, das die beteiligten Sparverträge seit Anfang dieses Jahrtausend beobachtet und wiederholt darüber berichtet. In vielen Werbeschriften war zu lesen: „Sie allein bestimmen, wie lange Sie sparen wollen.“

Niedrigzins gilt als sachgerechter Grund

Die Kündigungen sind aus Sicht des BGH dennoch rechtskräftig. Es verweist dabei auf eine Klausel in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Sparkassen. Darin heißt es: „Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart sind, können der Kunde und bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.“ Mit Blick auf die Entscheidung des BGH schreibt das Finanz Colloquium Heidelberg (FCH), dass ein sachgerechter Grund vorliegt, wenn die Kündigung aus kaufmännischer Sicht nachvollziehbar ist. Der Richterspruch ist vor allem deswegen umstritten, da explizit mit Laufzeiten von 25 Jahren und länger geworben wurde und dies auch in Prospekten nachzulesen ist. Laut BGH sind diese Aussagen „lediglich werbende Anpreisungen“ und kein Vertragsbestandteil. Dieses Urteil läuft anderen Richtersprüchen zum Thema Beratungs- und Prospektwerbung zuwider.

Kündigung genau prüfen

Trotz des Urteils sollte die Kündigung eines Prämiensparvertrages durch das Bankhaus genaustens unter die Lupe genommen werden. Es bestehen Verträge mit längerer Vertragslaufzeit, die nicht ohne weiteres von den Instituten abgestoßen werden können. Zusätzlich muss die höchste Bonusstufe erreicht sein, ansonsten ist ein Vertrag von Seiten des Kreditinstituts nicht kündbar, wie Urteile belegen (OLG Dresden, AZ. 8 U 1770/18 und Landgericht Stendal AZ. 22 S 104/18).

Falsch berechnete Zinsen

Als ob die einseitig gekündigten Prämiensparverträge nicht schon genug Ärger verursachen, es gibt auch noch Ungereimtheiten wegen vermeintlich falsch berechneter Zinsen. Höchstwahrscheinlich ist davon eine fünfstellige Zahl an Kunden betroffen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) listet aktuell knapp 140 Institute, die mutmaßlich einen zu geringen Zinssatz berechneten. So führt beispielsweise die Verbraucherzentrale Sachsen aktuell Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Leipzig und die Erzgebirge-Sparkasse. Bei einer stichprobenartigen Untersuchung von 350 Verträgen wurde im Durchschnitt ein Fehlbetrag von € 6.000 festgestellt.

Die überführten Banken beriefen sich auf eine Klausel, worin sie fallende Zinsen schneller an ihre Kunden (allerdings zu deren Nachteil) weitergeben können. Das BGH erklärte jedoch diese Bestimmung in mehreren Urteilen für unwirksam (u.a. BGH-Urteil vom 17.02.2004, AZ. XI ZR 140/3 sowie BGH-Urteil vom 14.03.2017, XI ZR 508/15). Begründet wurde die Entscheidung mit der Intransparenz und der Orientierung an einem falschen Referenzzins. Der Gesetzgeber gibt hierfür die Rendite langfristiger Anleihen vor, während die betroffenen Banken auch kurzfristige (und damit niedrig verzinste) Papiere einrechneten.

Alternativen gesucht

Neben den Lebensversicherern sind auch Banken die großen Verlierer der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Nachvollziehbar ist somit, dass sie im heutigen Geldmarkt kaum mehr Renditen erzielen, die sie ihren Kunden in Form von Prämien zugesagt haben. Das schwächste Glied in der Reihe – also der Kunde – erhält den „schwarzen Peter“ zugeschoben. Es stellt sich aber die Frage: Warum suchen nur wenige der benachteiligten Sparer nach Alternativen? Ein Beispiel dazu finden Sie in folgender Blogartikelserie. Zum Abschluss fällt mir noch ein Zitat von Bertolt Brecht ein: „Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“
 

 

 

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