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    Entlastungsbetrag in der Pflegeversicherung häufig nicht genutzt

    Über Änderungen, die das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) mit sich brachte, habe ich bereits in einem Blogartikel berichtet. So ist in der Gesetzesänderung u.a. festgeschrieben, dass Personen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die zuhause leben, zusätzlich zu den staatlichen Pflegeleistungen einen sogenannten Entlastungsbetrag von € 125 pro Monat einfordern dürfen.

    Nur die Hälfte der Betroffenen ruft Leistung ab

    Aktuell ruft nur die Hälfte aller Betroffenen in Thüringen und Sachsen diese Leistung ab. Das geht aus einem Bericht der gesetzlichen Krankenkasse AOK plus hervor. „ Wir wollen die Pflegebedürftigen ermutigen, diese Leistung verstärkt in Anspruch zu nehmen“, so Hannelore Strobel, Pressesprecherin der AOK Plus. „Denn mit diesem Entlastungsbetrag unterstützen wir ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause auch bei pflegebedürftigen Menschen.“

    Entlastungsbetrag ist nicht zweckgebunden

    Der Entlastungsbetrag ist nicht zweckgebunden und kann daher für unterschiedliche Dinge des täglichen Lebens verwendet werden, beispielsweise für Wäsche waschen und Einkaufen. Ebenfalls eingeschlossen sind Botengänge oder die Fahrt als Begleitung zur wöchentlichen Selbsthilfegruppe. Des weiteren besteht die Möglichkeit, Fahrt- und Transportkosten, die im Zusammenhang mit eine

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    Finanzstabilitätsausschuss – Versicherer sind potenziell gefährlich

    In seinem vierten Bericht warnt der Ausschuss für Finanzstabilität beim Bundesfinanzministerium vor den Auswirkungen durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) auf deutsche Lebensversicherer: „ Es besteht die Gefahr, dass die erwirtschafteten Erträge nicht mehr ausreichen, um den langfristigen Verpflichtungen nachzukommen.“

    Garantien machen den Lebensversicherern das Leben schwer

    Bei der klassischen Kapitallebens- oder Rentenversicherung erhält der Kunde einen festen Zinssatz garantiert. Dieser lag von Juli 1994 bis Juni 2000 bei 4,0 Prozent. Seither sank er sukzessive und beträgt nun ab Januar diesen Jahres lediglich noch 0,9 Prozent. Da aber die Versicherer einen Großteil ihrer Gelder in festverzinsliche Wertpapiere anlegen - lesen Sie dazu auch folgenden Artikel -, die aktuell nur noch Zinsen in homöopathischer Höhe abwerfen, ist das Dilemma für die Gesellschaften vorprogrammiert. Denn einerseits erzielen sie nur wenig Rendite und auf der anderen Seite müssen sie Altverträge mit hohen Garantien bedienen.

    Run-Off einiger Gesellschaften

    Einige Gesellschaften sind bereits in den sogenannten Run-Off gegangen, d.h. sie haben das Neugeschäft eingestellt und wickeln ihren Bestand ab. Der bekannteste Versicherer davon ist der ERGO-Konzern. Aus dem Bericht geht we

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    Europäische Zentralbank lügt sich in die eigene Tasche

    Mittlerweile liegt der neueste Wirtschaftsbericht der Europäischen Zentralbank (EZB) vor. Nach Auskunft der Währungshüter hat die seit 2008 andauernde Niedrigzinspolitik das Zinseinkommen innerhalb des EU-Raumes nicht etwa belastet, sondern gestärkt. In der Studie werden die Auswirkungen der betriebenen Geldpolitik auf das sog. Nettozinseinkommen, d.h. Zinserträge auf Spareinlagen abzüglich Zinsaufwendungen für Darlehen, betrachtet.

    Nettozinseinkommen ist nicht negativ, angeblich

    Experten, vor allem aus Deutschland, führen seit langer Zeit an, das Nettozinseinkommen gestalte sich negativ und die Bürger leiden zunehmend unter Minizinsen. Mit anderen Worten, die faktisch nicht mehr vorhanden Zinserträge auf Sparkonten werden nicht einmal ansatzweise durch eine fortschreitende Verbilligung der Kredite, wie etwa für den Erwerb von Immobilien, ausgeglichen. „Stimmt nicht“, argumentieren die Notenbanker. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Niedrigzinsen das besagte Nettozinseinkommen positiv beeinflusst haben. So profitieren vor allem Staaten und Unternehmen des Nicht-Finanzsektors durch eine geringe Darlehenszinsbelastung – einzig Finanzunternehmen sind die Verlierer, deren Bilanzen deutlich belastet wurden. Für private Haushalte bestehen angeblich weder Vor- noch Nachteile.

    Unterschiedliche Ergebnisse in

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    Aug 16 2017

    Enteignung der deutschen Sparer

    Deutsche Sparer sind geschockt. Sie sollen sich trotz faktisch abgeschaffter Guthabenzinsen durch die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) längerfristig mit steigenden Preisen abfinden – so die Forderung des Internationalen Währungsfonds (IWF). Bereits Anfang des Jahres machte der IWF klar, dass aus eigener Sicht einzelne Mitgliedsstaaten der europäischen Währungsunion dringend mehr als zwei Prozent Inflation brauchen.

    Vermögensverlust vorprogrammiert

    Die ausgegebene Forderung des IWF gilt als Hiobsbotschaft hierzulande – Länder wie Deutschland müssten Inflationsraten von mehr als zwei Prozent über einen „anhaltenden Zeitraum akzeptieren“, so der Fonds. Da durch Entscheidungen der EZB die Zinsen weit unter der Inflationsrate liegen, bedeutet dies einen Vermögensverlust auf lange Sicht. Mittlerweile teilen auch einige Experten, wie beispielsweise der Wirtschaftsweise Peter Bofinger, diese Meinung. Nur durch eine stärkere Preissteigerung in Deutschland sei eine Erholung in der gesamten Währungsunion möglich. „Länder wie Griechenland, Spanien oder Portugal müssen wieder wettbewerbsfähig werden. Das können sie nur durch Reformen und niedrigere Preise“, so Bofinger. „Länder wie Deutschland mit einer gut ausgelasteten Wirtschaft müssen hingegen eine höhere Inflationsrate hinnehmen“, unterstützt de

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      Wetter in Wunsiedel
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