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Juni 30 2019

12 Arbeitsunfälle mit kuriosen Urteilen

Viele Menschen verbringen einen Großteil des Tages mit ihrer beruflichen Tätigkeit und so ist es kaum verwunderlich, dass dabei manch absurder Unfall geschieht. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber leider kommt es immer wieder zu Grenzfällen, über die dann Sozialgerichte urteilen müssen. Anbei 12 kuriose Unfallkonstellationen:

1) Eigener Hund bringt Vertreter zu Fall

Ein Vertreter ist im Begriff das Haus zu verlassen, um ins Büro zu fahren. Vorher will er sich noch schnell von seinem Hund verabschieden. Auf Pfiff kommt das Tier angerannt und bringt dabei sein Herrchen zu Fall, eine Knieverletzung ist die Folge.

Urteil: Arbeitsunfall! Der Vertreter befand sich bereits auf dem Weg zur Arbeit und die Verabschiedung von seinem Hund stellt nur eine geringe Unterbrechung des Arbeitsweges dar. (Az.: L 6 U 12/12)

2) Hundebiss mit Folgen

Ein Reifenhändler stolpert in der Werkstatt über seinen eigenen Hund. Während des Sturzes prellt er mit der Hand an das Maul des Vierbeiners – dieser beißt instinktiv zu. Die Bisswunde erfordert eine längere Behandlung.

Urteil: kein Arbeitsunfall! Laut dem Landessozialgericht Baden-Württemberg stellt die Ursache des Sturzes kein betriebliches Risiko dar, deshalb leistet die gesetzliche Unf

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Bürgerfonds, Altersvorsorge und Vermögen der Deutschen

Warum der „Bürgerfonds“ vermutlich nicht kommt

Allen Warnungen vor Altersarmut zum Trotz: Noch immer verzichtet ein Großteil der Deutschen auf eine nennenswerte private Vorsorge. Wie die absehbare Rentenlücke wirksamer zu schließen sein könnte als mit den vorhandenen Förderinstrumenten, wird seit Jahren diskutiert. Auch kreativere Ideen wie die Deutschlandrente werden dabei in den Ring geworfen. So nun ebenfalls vom Münchener ifo-Institut, das kürzlich mit einem neuen Vorschlag für Aufsehen sorgte, wie man der Altersvorsorgemüdigkeit der Deutschen abhelfen könnte: mit einem Bürgerfonds, an dem sich jeder Bürger zwangsweise als Kreditgeber beteiligen müsste.

Der Staatsfonds soll das Geld dann an der Börse anlegen. Aufgrund seiner guten Bonität könnte er das billige Geld zur Erzielung guter Renditen nutzen und die Differenz als Gewinn einheimsen. Dieser wiederum soll bei einem Unterschied von 200 Basispunkten bei € 16.000 pro Bürger liegen. Die Summe bekäme man einmal in 50 Jahren ausbezahlt. Wie die Frankfurter Allgemeine ausgerechnet hat, würde die Rente damit pro Kopf um etwa € 70 monatlich aufgestockt werden können. Wenn das Investment auf Pump aufgeht.


Wer jung ist, muss doppelt vorsorgen

Die gesetzliche Rente wird für viele Erwerbstätige nicht für einen angenehmen Lebensabend reichen, p

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News zu E-Scootern, Unwetterschäden und Fahrraddiebstählen

E-Scooter kommen und müssen versichert sein

Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters.

Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die Privathaftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug.

Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt. Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallversicherung für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.


Nordrhein-Westfalen leidet am meisten unter Unwettern

Erstmals hat der Versicherer-Gesamtverband GDV eine regionale

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Juni 15 2019

Schäden durch Waschbären an Wohngebäuden

Der Waschbär zählt zu den invasiven Wildarten, die von der Europäischen Union zu unerwünschten Spezies erklärt wurden. Seit dem 03. August 2016 erscheint er auf der „Unionsliste der invasiven Arten“. Diese Liste beinhaltet Arten, die sich ausbreiten und dadurch die biologische Vielfalt, andere Tier- und Pflanzenarten und damit die heimischen Ökosysteme gefährdet.

Definition invasiver Arten

Aus Sicht der EU-Kommission ist die Verbreitung invasiver, gebietsfremder Arten – das gilt sowohl für Tiere als auch Pflanzen – einer der Hauptfaktoren für den Verlust der biologischen Vielfalt. Derartige Tiere und Pflanzen stören nicht nur das ökologische Gleichgewicht, sondern können auch Krankheiten übertragen und wirtschaftliche Schäden herbeiführen. Beim ursprünglich aus Nordamerika stammenden Kleinbär besteht explizit eine Bedrohung einiger heimischer Vogel- und Amphibienarten. Fazit: Nur eine aktive Bejagung und Fallen helfen die Bestände einzugrenzen.

Rasante Ausbreitung

Der starken Ausbreitung in Deutschland liegen historische Ursachen zugrunde. Bereits 1934 wurden Waschbären nördlich von Kassel ausgesetzt, um die heimische Fauna zu bereichern. Zusätzlich entkamen 1945 Waschbären einer Pelztierfarm in Brandenburg. Seither erhöhte sich der Besatz rasant, einer Schätzung zufolge gibt es aktuell  200.000 bis 5

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