Privater Pflegeschutz – das verdrängte Problem
Vor allem Dank des medizinischen Fortschritts steigt die Lebenserwartung der Menschen an. Was einerseits Anlass zur Freude gibt, belastet andererseits das gesetzliche Sozialsystem immer mehr. Immens steigende Pflegekosten bedeuten gesellschaftlich eine tickende Zeitbombe.
Pflegestärkungsgesetz sorgt für höhere Kosten
Das Anfang vergangenen Jahres in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz lässt die Pflegekosten um rund 20 Prozent anschwellen. So stieg die Zahl der Anspruchsberechtigten gegenüber dem Jahr 2016 um 351.000 Personen. Verantwortlich dafür ist hauptsächlich, dass seit der Änderung auch Demenzerkrankte bei der Einstufung berücksichtigt werden und aufgrund dessen 241.000 Betroffene in den Pflegegrad 1 untergebracht wurden. „Dies dient vor allem der Vorbeugung“, so Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz. Somit erhalten Betroffene € 125 für hauswirtschaftliche Hilfe durch einen professionellen Anbieter. Brysch weiter: „Bei den Pflegegraden 2 bis 5 ist der Anstieg dagegen mit den Vorjahren vergleichbar.“ Hier betrage die Zunahme unter vier Prozent. Jedoch wird sich dieser Trend durch die demografische Entwicklung fortsetzen.
Stationäre Pflege nimmt zu
Für die zunehmend höheren Aufwendungen ist auch der Verfall von Großfamilien verantwortlich, in denen früher Hilfsbedürftige Unterstützung fanden. Ein weiterer Punkt ist die wachsende Mobilität der Berufstätigen. Zudem sind immer weniger junge Menschen willens und/oder in der Lage, sich um Angehörige daheim zu kümmern. Die stationäre Pflege ist wesentlich kostenaufwendiger als eine Versorgung des Patienten zuhause.
Eigenanteil von € 1.697 im Bundesdurchschnitt
Leider kann von einer angemessenen Versorgung durch den Sozialträger nicht die Rede sein. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen gewissen Betrag der tatsächlich entstehenden Kosten. Von Grund auf ist sie nur als Teilkaskoversicherung konzipiert und der Eigenanteil bei stationärer Pflege beträgt im Bundesdurchschnitt € 1.697 im Monat - siehe folgender Blogartikel. Es erfolgt der Zugriff auf das angesparte Vermögen des Pflegebedürftigen. Das Sozialamt zieht nicht nur Gehälter und Renten ein, auch Kontoguthaben und Immobilien fallen dem Ganzen zum Opfer. Auf letztere kann sogar eine Zwangshypothek eingetragen werden. Bis auf einen Schonbetrag und ein monatliches Taschengeld sind alle Vermögenswerte verwendbar.
Angehörige werden zur Kasse gebeten
Falls der Betroffene nicht selbst in der Lage ist, diese Summe aus eigenen Mitteln aufzubringen, prüft die Behörde, ob und in welcher Höhe zusätzlich Beiträge von Kindern oder gar Enkelkindern eingefordert werden können. Vor allem Gutverdiener und mitunter auch deren Ehepartner müssen oftmals tief in die Tasche greifen. Da die Pflegekosten weiter steigen, wird die Finanzierungslücke zukünftig noch größer.
Den meisten Bürgern ist die Lücke bekannt
Es ist überraschend, dass zwar viele Bürger wissen, ihre Absicherung für den Pflegefall ist lückenhaft, dennoch sorgt nur weniger als jeder Sechste privat vor. Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag von Swiss Life Select befürchten 77 Prozent der Bundesbürger, dass die staatlichen Leistungen im Pflegefall nicht ausreichen. Wo liegt der Grund für diese Ignoranz? 63 Prozent der Befragten trugen vor sich eine Absicherung nicht leisten zu können. Im Gegenzug wird allerdings häufig ein Vielfaches vom Pflegeschutzbeitrag in kurzfristigen Konsum – den es oftmals zu hinterfragen gilt – oder in unsinnige Geldanlagen gesteckt. Ein weiterer Grund ist die Unkenntnis. 20 Prozent der Umfrageteilnehmer wissen nicht, was eine private Pflegeversicherung leistet, welche Kosten dafür aufgewendet werden müssen und wo sie den passenden Versicherungsschutz erhalten.
Pflegerente und Pflegetagegeld
Im Wesentlichen gibt es zur Absicherung zwei Konzepte: die Pflegerente und das Pflegetagegeld. Die Pflegerente zahlt eine fest vereinbarte Monatsrente, abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Pflege stationär oder in den eigenen vier Wänden erfolgt. Der aufgewendete Beitrag bleibt konstant und es erfolgt eine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Dem gegenüber liegen die Vorteile des preiswerteren Pflegetagegeldes in der großen Flexibilität und weniger Fragen zum Gesundheitszustand. Hier können für die verschiedenen Pflegegrade unterschiedliche Leistungen vereinbart werden, die dann für ambulante und/oder stationäre Pflege gelten; Nachteil – der Anbieter darf den Beitrag anheben. Die Höhe des Absicherungsniveaus sollte den persönlichen Verhältnissen entsprechen, wobei darauf zu achten ist, dass ein Tagegeld von € 50 in der höchsten Pflegestufe nicht unterschritten wird.
Pflegedauer 6,7 Jahre
Die Absicherungssituation vieler Bürger gleicht einem Hürdenlauf – sie liegen lange in Führung, scheitern aber an der letzten Hürde. Die Altersvorsorge ist in trockenen Tüchern, der Hinterbliebenenschutz und die Absicherung der Arbeitskraft ebenso. Allerdings fehlt eine private Pflegeversicherung. Laut Pflegereport 2015 der Barmer GEK beträgt die durchschnittliche Pflegedauer 6,7 Jahre. Bei einer stationärer Pflege können dabei die Kosten schnell aus dem Ruder laufen und die eigene Beteiligung einen sechsstelligen Betrag erreichen.
Pflege – eines der größten finanziellen Risiken
Statistisch gesehen erleidet jeder zweite Mann und mehr als zwei von drei Frauen das Schicksal der Pflegebedürftigkeit. Pflegefall zu werden ist eines der größten finanziellen Risiken unserer Zeit. Sorgen Sie deshalb umgehend vor, damit ein selbst bestimmendes Leben möglich ist, ohne auf ihre Ersparnisse zurückzugreifen. Noch schlimmer ist der Tatbestand, wenn Sie ihren Kindern auf der Tasche liegen müssen.
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