Lesen Sie diese wahre Geschichte!
Uwe S. leiht sich von seinem Nachbarn den Wagenheber, um den Reifen eines alten Traktors zu wechseln. Der Boden, auf dem er das Rad wechselt fällt leicht ab und beim Hochkurbeln des Traktors rutscht dieser weg: Der Wagenheber im Wert von 800 Euro ist kaputt. Der Schadenverursacher kann den Schaden jetzt aus der eigenen Tasche bezahlen oder den zerstörten Gegenstand an den Nachbarn ohne Gegenleistung zurückgeben, was den sozialen Frieden sicher gefährdet.
Uwe S. ruft mich ganz aufgelöst an und ich teile ihm mit, dass Schäden dieser Art in seiner Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
Leider gibt es täglich neue Fälle, bei denen solche Schäden NICHT reguliert werden.
Der Grund ist, dass diese einfach nicht in den Vertragsbestimmungen enthalten sind.
In meiner langjährigen Tätigkeit als Versicherungsmakler vermittle ich nur Tarife, die diese Fälle abdecken und meine Kunden daher immer unbesorgtt bleiben können.
Weshalb ich das tue?
Hier die Antwort:
Bei der Privathaftversicherung handelt es sich um eine existenzielle Form der Absicherung.
Laut § 823 BGB müssen Sie für Schäden aufkommen, der einem Dritten durch ihr Handeln entsteht.
Insbesondere bei Personenschäden können die Entschädigungssummen sehr hoch ausfallen. Vor diesem Risiko schützt Sie die Privathaftpflichtversicherung und Experten sind sich einig, dass es sich hierbei um die wichtigste private Versicherung handelt.
Wettbewerb führt zu verbesserten Vertragsbedingungen
Da die Privathaftpflichtversicherung für jeden Bürger von großer Bedeutung ist, buhlen eine große Anzahl von Anbietern um die Gunst des Kunden. Viele Jahre wurde der Konkurrenzkampf über den Preis geführt, doch mittlerweile stehen verbesserte Vertragsbedingung im Vordergrund. Verträge, die länger als fünf Jahre bestehen, sind zwischenzeitlich veraltet. Darin fehlen oftmals Deckungserweiterungen und sinnvolle Marktinnovationen.
Worauf ist im einzelnen zu achten?
1) Höhe der Deckungssummen
Die Versicherungssumme bei Personenschäden muss meines Erachtens mindestens 10 Millionen Euro betragen. Allerdings ist diese in vielen Altverträgen häufig viel niedriger und damit zu gering.
2) Gefälligkeitshandlung
Im Falle einer Gefälligkeitshandlung sieht die Rechtsprechung einen stillschweigenden Haftungsverzicht vor, sofern es sich um einfache Fahrlässigkeit handelt. Aber wie stellt sich das in der Praxis dar? Einem Umzugshelfer entgleitet der Flachbildfernseher. Ohne Einschluss der Gefälligkeitshandlung muss somit der Verursacher den Schaden selbst begleichen.
3) Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen
Ähnlich liegt der Sachverhalt bei geliehenen oder gemieteten Dingen, siehe Einleitung dieser Mail. In der Regel geht man davon aus, dass eine Person, welche Gegenstände leiht oder mietet, so damit umgeht, als wäre sie selbst der Eigentümer. Aus diesem Grund betrachten oftmals alte Haftpflichtkonzepte Schäden an Geliehenem als Eigenschäden und bieten dafür keinen Versicherungsschutz. Achten Sie also darauf, dass dieser Punkt eingeschlossen ist. Ich berate Sie gern.
4) Forderungsausfalldeckung
Eine weitere sinnvolle Erweiterung stellt die sogenannte Forderungsausfalldeckung dar. Dabei werden dem Versicherungsnehmer Leistungen erbracht, sofern der Schädiger mittellos ist und selbst keine Privathaftpflichtversicherung besitzt. Vor allem bei Personenschaden mit gegebenenfalls hohen Entschädigungsansprüchen ist diese unabdingbar. Stellen Sie sicher, dass der Vertrag auch das vorsätzliche Handeln des Verursachers beinhaltet.
5) Drohnendeckung
Multicopter, umgangssprachlich auch Drohnen genannt, stellen ein neues Risiko dar. In den meisten älteren Verträgen ist dieser Part nicht mitversichert. In einigen der aktuellen Bedingungswerke sind privat genutzte Drohnen mit einem Gewicht bis zu fünf Kilo eingeschlossen.
6) Deckungsgleichheit zum Mitbewerber und Innovationsgarantie
Die Klausel Innovationsgarantie bedeutet, dass Leistungsverbesserungen und -erweiterungen, welche in neue Vertragsbedingungen aufgenommen werden, ebenfalls automatisch für bestehende Verträge gelten. Immer mehr Gesellschaften bieten außerdem eine sogenannte Marktgarantie - auch Deckungsgleichheit zum Mitbewerber genannt. Dieser Passus bedeutet, dass automatisch alle Deckungserweiterungen mit versichert sind, die ein anderer deutscher Versicherer in seinen Bedingungen eingeschlossen hat.
Sie sollten JETZT ihren bestehenden Vertrag fachkundig prüfen lassen! Holen Sie sich die Sicherheit, optimal abgesichert zu sein!
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Weiter fachliche Infos:
Deliktunfähigkeit
Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres und bis zum zehnten Lebensjahr im Straßenverkehr, sind Kinder nicht schuldfähig. Sie können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Wo kein Schadenersatz fällig ist, greift auch keine Haftpflichtversicherung. Für Eltern ist somit der Einschluss deliktunfähiger Kinder äußerst wichtig.
Schlüsselrisiko
Beachten Sie außerdem, dass der Verlust privater Schlüssel mitversichert ist. Sind Sie im Besitz von Schlüsseln Ihrer Arbeitsstelle sind und können bei Verlust zu Regress gezogen werden, muss der Passus „dienstliche Schlüssel“ im Vertrag enthalten sein.
Versicherte Tiere
Kleintiere, wie Katzen, Vögel, Hamster und Meerschweinchen sind in der PHV eingeschlossen. Für Hunde und Pferde wird eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigt.
Leistungsausschlüsse
Es gibt jedoch Situationen, in denen die Privathaftpflichtversicherung nicht leistet. Dazu gehören alle vorsätzlich herbeigeführten Schäden, sowie Folgen von Straftaten und Bußgeldern.
Single- bzw. Familientarif
Angeboten werden sowohl der Singlevertrag, in dem nur eine Person versichert ist, als auch der Familienvertrag. In letzterem sind der Ehepartner bzw. der in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner sowie der Nachwuchs bis zum Ende der Erstausbildung versichert. Der Versicherungsschutz für die Kinder besteht auch dann, wenn der Ausbildungs-, Schul- oder Studienort fern der Heimat liegt. Die Voraussetzung ist allerdings, dass bis zur Erstausbildung keine andere Tätigkeit ausgeübt wurde.
Alleinstehende im Haushalt lebende Person
Einige der Toptarife beinhalten den Passus „alleinstehende im Haushalt lebende Person“, d.h. wenn der Sprössling nach Ende der Ausbildung noch zuhause wohnt und keine abgeschlossene Wohnung hat, ist er weiterhin im Vertrag der Eltern versichert.
Gründen zwei Partner einen gemeinsamen Hausstand und beide haben eine Privathaftpflichtversicherung, kann der später abgeschlossene Vertrag ohne Fristeinhaltung gekündigt werden.
Rabatte
Es gibt einige Versicherer, die für den Antragsteller, der das 55. bzw. 60. Lebensjahr vollendet hat, einen hohen Rabatt geben.
Diensthaftpflichtversicherung
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes benötigen sehr häufig eine Diensthaftpflichtversicherung. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese benötigen und versichert haben.