Berufsunfähigkeit - reicht die staatliche Erwerbsmindungsrente?
(11653 x gelesen)Berufsunfähigkeitsversicherung - staatliche Erwerbsmindungsrente
Personen, welche nach dem 01.01.1961 geborenen sind, haben keinen Anspruch auf staatliche Berufsunfähigkeitsrente. An ihre Stelle ist die Erwerbsminderungsrente getreten. Es wird nicht mehr die zuletzt ausgeübte Tätigkeit versichert, sondern die grundsätzliche Fähigkeit zu arbeiten. Den Anspruch auf die volle Rente gibt es nur, wenn Sie täglich weniger als 3 Stunden berufstätig sein können. Die Höhe dieser staatlichen Leistung wird häufig überschätzt und beträgt nur rund 40 % des vorherigen Nettolohnes. Ein Berufsanfänger hat in den ersten 60 Monaten gar keinen Anspruch.
Jeder vierte Arbeitnehmer wird in seinem Erwerbsleben von Berufsunfähigkeit (BU) betroffen und steht vor folgenden Alternativen:
- genügend Geld auf die Seite zu legen, um damit auf ewig seinen Lebensunterhalt zu bestreiten
- sich von anderen Personen finanziell abhängig zu machen (Eltern, Partner, Kinder)
- der Weg zum Vater Staat (Hartz IV, Sozialhilfe, Existenzsicherung)
Hauptursachen
Häufig hört man die Aussage: „BU kann mich in meinem Beruf nicht treffen“. Der Blick auf die vier Hauptursachen, die drei Viertel aller BU-Fälle verursachen zeigt, dass es jeden treffen kann: Psyche, Bewegungsapparat, hier v.a. Rücken, Herz-Kreislauf und Krebs. Seltene Eintracht herrscht bei dieser Versicherungsart bei Verbraucherschützern und Versicherern. Beide sind sich einig, dass der Schutz gegen BU neben d
Kennen Sie das Risiko
(8972 x gelesen)Umgang mit Risiken
Das Wort „Risiko“ stammt aus dem Griechischen und ist für viele Menschen der bestimmende Faktor des eigenen Handelns. Jeder kennt Aussagen wie: das Risiko ist mir zu groß, es ist unüberschaubar usw.
Keine Chancen ohne Risiko
Unzählige Zitate zu diesem Thema sind überliefert, z.B. von Goethe: „Wo viel verloren wird, ist manches zu gewinnen.“, ein ehemaliger IBM-Chef wird zitiert: „Wer jedes Risiko ausschalten will, der zerstört auch alle Chancen“ und ein Altbundeskanzler gab folgendes zum Besten: „Nichts geschieht ohne Risiko, aber ohne Risiko geschieht auch nichts.“ und ehemaliger Minister wusste: „Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fallen kann, der kann nur auf dem Bauch kriechen.“
Es gibt keinen risikolosen Zins
Diese Aussagen muss aktuell jenen zu denken geben, die Ihr Geld ohne Verzinsung oder annähernd zinslos auf Giro- und Festgeldkonten horten. Aber auch jenen, die Aktien und Fondsanteile – trotz langfristiger Anlagehorizonte – pauschal verkaufen. Sie übersehen dabei häufig die Chancen und vergessen obendrein, dass selbst das Nichtstun in der Ökonomie seinen Preis hat: die Inflation. Auch wer vermeintlich kein Risiko eingeht und nicht handelt, kann real verlieren, nämlich die Kaufkraft. Wer sein Geld erhalten oder auch mehren will, muss sich Risiken vergegenwärtigen und auch welche eingehen. Die Zeiten des risikolosen Zinsen bei der Bank sind vorbei, jetzt gibt es das zinslose Risiko.
Finanzielle Folgen eines Unfalles
(10517 x gelesen)Unfallversicherung
Diese Vertragsart zahlt eine einmalige Leistung, wenn nach einem Unfall eine bleibende Schädigung (Invalidität) vorliegt. Die Auszahlung wird beispielsweise benötigt für Rehakosten, Umbaumaßnahmen von Haus und Auto oder zur Überbrückung einer Lohnausfallzeit.
Weltweiter Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der privaten Unfallversicherung ist weltweit. Ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent werden Unfälle im privaten sowie im beruflichen Bereich abgedeckt. Die gesetzliche Unfallversicherung greift erst ab einer Schädigung von zwanzig Prozent, jedoch nur für Arbeitsunfälle und der dazu gehörenden direkten Hin- und Rückfahrt.
Der Unfall ist definiert durch: „ein von außen plötzlich auf den Körper unfreiwillig wirkendes Ereignis“. Die Invalidität muss ein Jahr nach dem Unfall durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Auf ausreichende Höhe achten
Es ist empfehlenswert, eine hohe Invaliditätsgrundsumme (IGS) ab € 80.000 zu wählen. Somit erhalten Sie auch bei kleineren Schäden eine ausreichende Leistung. Jedes Körperteil hat ein gewissen Prozentsatz, der Daumen z.B. 20 %. Der Sinn einer Progression ist die Absicherung schwerer Unfälle zu überschaubaren Prämien. Lassen Sie sich in diesem Zusammenhang nicht von Höchstleitungssummen bei einer Progression von 1000 % blenden, denn diese gibt es nur im obersten Leistungsbereich. Einige Leistungen, wie kosmetische Operationen und Bergungskosten, sind kostenfrei mi
So vermeiden sie hohe Kosten beim Zahnarzt
(7751 x gelesen)Krankenversicherung
Der Leistungsumfang aller gesetzlichen sozialen Umlagesysteme wird immer geringer, da eine kleiner werdende Zahl von Einzahlern einer stetig wachsenden Zahl von Leistungsempfängern gegenüber steht. Zusätzlich steigt die Lebenserwartung der Nutzer, was sich ebenfalls nachteilig auf das Gleichgewicht dieses Systems auswirkt. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist davon nicht ausgenommen. Die dort versicherten Personen müssen längere Wartezeiten für Behandlungen bei einem Facharzt und die Budgetierung ärztlicher Leistungen in Kauf nehmen.
Um diese Probleme zu mildern, können Personen, welche nicht privat krankenversichert ist, die Leistungen der GKV durch private Zusatzversicherungen ergänzen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
1) Stationär
Wahlarzt und 1- bzw. 2-Bett-Zimmer
2) Ambulant
Heilpraktiker, Zuzahlungen zu Arznei- oder Hilfsmitteln, wie z.B. Hörgeräte
3) Zahn
Professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädie (auch für Erwachsene – hier muss beachtet werden, dass die Kieferorthopädie nicht immer zu 100% für Kinder bezahlt wird) und Zahnersatz (Inlays, Implantate etc.)
Anbei Informationen zu der am häufigsten gewählten private Zusatzversicherung, der Zahnversicherung. Die Leistung der GKV beschränkt sich auf den sog. Festzuschuss, das sind 50 % der Kosten für die günstigste medizinisch notwendige Versorgung. In der Praxis bedeutet das ei