Kostenfalle bei Streitigkeiten
(6807 x gelesen)Rechtsschutzversicherung
Die Zahl der Streitfälle steigt ständig und schnell kann man in einen Streitfall mit immensen Kosten verwickelt sein. Das liegt zum Teil daran, dass sich heute der Freundeskreis vieler Bundesbürger auf soziale Medien beschränkt und persönliche Kontakte in Ihrer ursprünglichen Form, wie Sportverein oder Feuerwehr, in den Hintergrund treten. Somit wird weniger miteinander gesprochen. Zum anderen gibt es immer mehr Rechtsanwälte, die Geld verdienen wollen und müssen, deshalb werden Auseinandersetzungen häufig vor Gericht ausgetragen. Ein Streitwert von € 10.000 verursacht bereits in erster und zweiter Instanz Kosten von über € 9.700!
Welche Bereiche sind versicherbar?
Über eine Rechtsschutzversicherung können die Bereiche Privat, Beruf und Haus/Grundstück - hierzu zählen auch Mietstreitigkeiten - abgedeckt werden. Weiterhin „großer Fußgängerrechtsschutz“, d.h. es besteht Deckung für jegliche Form der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Auch der Vermieter kann sich gegen Streitigkeiten mit dem Mieter absichern.
Freie Anwaltswahl
Übernommen werden Leistungen für den Anwalt bei freier Anwaltswahl, Sachverständigenkosten, Gerichtskosten inklusive Zeugenauslagen, Verfahrenskosten vor Verwaltungsgerichten, sowie Kosten der Zwangsvollstreckung und Strafkautionsdarlehen.
Die aktuellen Tarifen beinhalten eine kostenlose Anwalts-Hotline. Dort erhalten Sie umgehend eine grundsätzliche Einschätzung Ihres juristischen Proble
Die wichtigste private Absicherung
(8634 x gelesen)Privathaftpflichtversicherung
Hierbei handelt es sich um die wichtigste private Versicherung überhaupt. Allerdings besitzen diese nur ca. zwei Drittel der deutschen Haushalte. Es werden Schäden versichert, welche Sie einem Dritten zufügen. Dies kann eine Lappalie sein z.B. ein heruntergefallener Bilderrahmen im Wert von € 10 bis zum Worstcase-Szenario, wenn Sie über die Straße gehen, ein Fahrradfahrer muss Ihnen ausweichen, prallt gegen einen Gartenzaun und ist querschnittsgelähmt.
Neue Verträge besser
Durch den Konkurrenzdruck in den letzten Jahren hat sich der Deckungsumfang beträchtlich zugunsten des Versicherungsnehmers erhöht. Bitte prüfen Sie, ob folgende Leistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind:
- Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen
- Forderungsausfalldeckung
- Gefälligkeitshandlungen
Verträge, die vor längerer Zeit abgeschlossen wurden, sind teurer und leistungsschwächer als die der neuen Tarifgeneration. Außerdem ist die Deckungssumme häufig zu niedrig. Beachten Sie, dass diese mindestens € 3 Millionen beträgt. Bei vielen Verträgen aus DM-Zeiten sind nur 1 oder 2 Millionen DM versichert.
Deliktunfähigkeit
Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres und bis zum zehnten Lebensjahr im Straßenverkehr, sind Kinder nicht schuldfähig. Sie können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Wo kein Schadenersatz fällig ist, greift auch keine Haftpflichtversicherung. Für Eltern ist somit der Einschluss deliktun
Das sollte jeder über die Hausratversicherung wissen
(8205 x gelesen)Hausratversicherung
Dieser Vertrag versichert das Inventar Ihrer Wohnung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruch/Vandalismus. Elementarschäden können ebenfalls eingeschlossen werden – Definition hierzu unter: Wohngebäudeversicherung.
Definition Hausrat
Wie definiert sich der Hausrat? Ganz einfach, alles was raus fällt, wenn man das Haus oder die Wohnung auf den Kopf stellt, gehört dazu. Ein einfaches Beispiel - nach Blitzeinschlag ist die Leitung in der Wand versichert durch die Wohngebäudeversicherung, das angeschlossene Endgerät wie TV, PC usw. durch die Hausratversicherung.
Berechnungsgrundlage
Für die Berechnung der Versicherungssumme werden € 650 pro qm zu Grunde gelegt, multipliziert mit der Größe ihrer Wohnung ergibt sich der entsprechende Wert. Wichtig ist der Unterversicherungsverzicht, d.h. der Versicherer prüft nicht, ob im Schadensfall die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert.
Grobe Fahrlässigkeit
Zusätzlich sollte grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen sein, Beispiele dazu: Kerze brennt und Sie verlassen das Zimmer, Spül- bzw. Waschmaschine läuft und Sie gehen einkaufen, das Fenster ist gekippt, niemand ist zuhause und es wird eingebrochen.
Mitversicherung von Fahrrädern
Fahrräder sind mitversichert bei schwerem Diebstahl, beispielsweise bei Einbruch in den verschlossenen Kellerraum. Der einfache Diebstahl – dabei handelt es sich um alltägliche Situationen wie das
Gratisinfo für Immobilieneigentümer
(7454 x gelesen)Wohngebäudeversicherung
Dieser Vertrag schützt Ihre Immobilie gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruch/Vandalismus. Durch die fortschreitende Klimaveränderung empfiehlt sich auch der Einschluss von Elementarschäden, diese sind: Überflutung von Gewässern, Überflutung durch Starkregen, Schneedruck, Erdrutsch, Lawine und Vulkanausbruch.
Hauptrisiko Leitungswasser
Die Schadenstatistiken der letzten Jahre besagen, dass die Leistungen für Schäden durch Feuer und Sturm/Hagel in etwa gleich hoch waren. Die Leitungswasserschäden waren ca. ein Drittel höher als die beiden anderen Schadensursachen gemeinsam. Marode Leitungswasserrohre stellen das größte Gefahrenpotential, v.a. bei älteren Immobilien, dar.
Gleitender Neuwert
Bei der Wohngebäudeversicherung handelt sich um eine gleitende Neuwertversicherung – Definition siehe unter: Hausratversicherung.
Sonderkündigungsrecht
Wenn eine Immobilie verkauft wird, geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über. Dieser hat ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Grundbucheintrag.
Versicherungssumme prüfen
Bitte lassen Sie prüfen, ob in Ihrem Vertrag die aktuelle Versicherungssumme abdeckt ist. Sind seit dem Vertragsabschluss Maßnahmen durchgeführt worden, die sich werterhöhend auswirken, wie z.B. der Ausbau des Dachgeschosses, der Einbau einer Sauna oder eines Büros im Untergeschoss, die Installation einer Photovoltaikanlage