Multi-Asset
(6504 x gelesen)Multi-Asset- Fonds
Hierbei handelt es sich um Produkte, die verschiedene Anlageklassen, wie:
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Aktien
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Rentenpapiere (Anleihen)
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Immobilien
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Rohstoffe
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Währungen
je nach Marktlage kombinieren und gewichten. Die Fondsmanager verteilen das Kapital nach festen Regeln oder der Einschätzung folgend auf die verschiedenen Anlageklassen, um einen Wertzuwachs ohne große Schwankungen zu erreichen. So wird etwa bei steigenden Märkten der Anteil von Aktien erhöht, in turbulenten Börsenzeiten dagegen gesenkt. Einfach gesagt, handelt es sich um eine Vermögensverwaltung im Fondsmantel. Je breiter die Streuung auf verschiedene Anlageklassen, desto höher ist die Sicherheit.
Multi-Asset-Fonds sind als Basis für ein Depot geeignet, weil sie breit über verschiedene Anlageklassen streuen und auch aktiv gemanagt werden. Diese Aufteilung ist für Anleger in Eigenregie kaum möglich, von Kosten und anfallenden Steuern ganz zu schweigen.
Die steigende Absatzzahlen stellen keine Modeerscheinung dar, sondern sind begründet auf die anhaltende Phase niedriger Zinsen sowie die Aktien-Phobie vieler Deutschen.
Da die Masse der Anleger hierzulande nach wie vor nicht gewillt ist, kontinuierlich in breit gestreute Aktienfonds zu investieren, sind Multi-Assets ein probates Mittel, Bür
Kinder haften für Ihre Eltern
(6680 x gelesen)Pflegeversicherung
Ein heute geborenes Mädchen hat eine statistische Lebenserwartung von 82,7 Jahren. Auch jüngere Menschen können durch Unfall oder Krankheit pflegebedürftig werden. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. Aktuell sind es in Deutschland über 2,5 Millionen Fälle. In den nächsten 20 Jahren wird dieser Anteil um über 50 % wachsen, bis zum Jahr 2050 wird er sich sogar verdoppeln. Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist der medizinische Fortschritt und der daraus resultierende Anstieg der Lebenserwartung. Bei den heute 80-jährigen ist jeder Fünfte ein Pflegefall, bei den 90-jährigen bereits jeder Zweite.
Starke Zunahme der Demenzerkrankungen
Beängstigend ist auch die Zunahme der Demenzerkrankungen, in Deutschland sind es am Tag 100 Fälle. Weltweit gesehen aktuell 44 Millionen und bis 2050 ist eine Verdreifachung zu erwarten. Allerdings versichern viele ältere Tarife dieses Risiko nicht, bitte prüfen Sie einen bestehenden Vertrag auf diesen Leistungsinhalt.
Geringe Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Bei den anfallenden Kosten setzen viele auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber deren Leistungen sind, wie in jedem staatlichen sozialen Umlagesystem, begrenzt. Die staatliche Leistung in Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) beträgt ma
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
(8255 x gelesen)Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Über die Wichtigkeit einer Absicherung der eigenen Arbeitskraft habe ich in meinem Artikel über die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hingewiesen.
Es gibt Situationen, in denen dieser „Vollkaskoschutz“ entweder nicht bezahlbar ist, beispielsweise in einem risikoreichen, handwerklichen Beruf oder bei Vorerkrankungen zur Ablehnung durch den Versicherer führen. In diesen Fällen macht es Sinn, sich Alternativprodukte näher anzusehen. Diese sind:
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
In diesem Produkt wird nicht die zuletzt ausgeübte Tätigkeit versichert, sondern die Fähigkeit zu arbeiten, egal in welchem Beruf. Interessant ist diese Variante vor allem für kaufmännische Berufe.
- Dread-Disease
Auch bekannt unter der Bezeichnung „Schwere-Krankheiten-Vorsorge“. Hierbei handelt es sich um das einzige Produkt, das eine Einmalzahlung leistet. Dies erfolgt nach Diagnose einer schweren Krankheit, unabhängig von einer weiteren beruflichen Tätigkeit. Versichert sind schwere Formen von Krebs, MS, Parkinson, schwere Lungen- oder Lebererkrankungen, Herzinfarkt, Schlaganfall, usw.
Selbständige, die Probleme mit der Annahme eines BU-Antrages haben, sollten sich dieses Produkt näher ansehen. Die Soforthilfe in Höhe von 3-5 Jahresnettogehälter ermöglicht es, bei Eintritt de
Berufsunfähigkeit - reicht die staatliche Erwerbsmindungsrente?
(10808 x gelesen)Berufsunfähigkeitsversicherung - staatliche Erwerbsmindungsrente
Personen, welche nach dem 01.01.1961 geborenen sind, haben keinen Anspruch auf staatliche Berufsunfähigkeitsrente. An ihre Stelle ist die Erwerbsminderungsrente getreten. Es wird nicht mehr die zuletzt ausgeübte Tätigkeit versichert, sondern die grundsätzliche Fähigkeit zu arbeiten. Den Anspruch auf die volle Rente gibt es nur, wenn Sie täglich weniger als 3 Stunden berufstätig sein können. Die Höhe dieser staatlichen Leistung wird häufig überschätzt und beträgt nur rund 40 % des vorherigen Nettolohnes. Ein Berufsanfänger hat in den ersten 60 Monaten gar keinen Anspruch.
Jeder vierte Arbeitnehmer wird in seinem Erwerbsleben von Berufsunfähigkeit (BU) betroffen und steht vor folgenden Alternativen:
- genügend Geld auf die Seite zu legen, um damit auf ewig seinen Lebensunterhalt zu bestreiten
- sich von anderen Personen finanziell abhängig zu machen (Eltern, Partner, Kinder)
- der Weg zum Vater Staat (Hartz IV, Sozialhilfe, Existenzsicherung)
Hauptursachen
Häufig hört man die Aussage: „BU kann mich in meinem Beruf nicht treffen“. Der Blick auf die vier Hauptursachen, die drei Viertel aller BU-Fälle verursachen zeigt, dass es jeden treffen kann: Psyche, Bewegungsapparat, hier v.a. Rücken, Herz-Kreislauf und Krebs. Seltene Eintracht herrscht bei dieser Versicherungsart