Berufsunfähigkeit und Alkoholsucht
(200 x gelesen)Berufsunfähigkeit und Alkoholsucht
Jeder vierte Erwerbstätige hierzulande ist in seinem Arbeitsleben von Berufsunfähigkeit betroffen, sei es nur für einen gewissen Zeitraum oder generell. Hauptauslöser sind psychische Erkrankungen wie beispielsweise Alkoholsucht.
Alkoholsucht ist anerkannte Erkrankung
Alkoholsucht wurde im Jahr 1968 vom Bundessozialgericht als Krankheit anerkannt. Mit rund 1,6 Millionen Betroffenen gehört sie zu den häufigsten chronischen Erkrankungen. Die Einstufung durch die Weltgesundheitsorganisation WHO erfolgte unter ICD-10 als "(F10) Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol". ICD steht für "International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems" und bildet ein weltweit einheitliches System zur Klassifikation von Gesundheitsproblemen und Krankheiten. Sie stellt für Ärzte, Krankenhäuser und Versicherer einen durchgängigen Diagnoseschlüssel dar.
Definition von Berufsunfähigkeit
In den aktuellen Vertragswerken der Lebensversicherer definiert sich die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit (BU) folgendermaßen: ist der Versicherte aufgrund von Unfall, Krankheit oder Kräfteverfall außerstande, seinen zuletzt ausgeübten Beruf, für die Dauer von mindestens sechs Monaten zu weniger als 50 Prozent nachzugehen. Zudem ist der sog. Verzicht auf abstrakte Verweisung mittlerweile bei nahezu allen Tarifen ausgeschlossen, d. h. die Versicherungsgesellschaft kann nicht verlangen, dass der Betroffene einen