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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten
Apr 24 2025

Drei Urteile zum Tag des deutschen Bieres

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 22.04.2025. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

Der 23. April ist der Tag des deutschen Bieres. Aus diesem Anlass haben die Spezialisten der Arag Rechtsschutz drei interessante Urteile herausgesucht, die mit dem Gerstensaft zusammenhängen. Es geht um verdorbene Mägen und umstrittene Werbung.

„Was ist mit dir, man? Germanien ist Bierland“, reimt die Berliner Band SDP in ihrem Stück „Nur Bier“. Und offenbar ist es noch so. Denn wie die Arag Rechtsschutz berichtet, mischen die Deutschen mit 88 Litern getrunkenem Bier pro Kopf und Jahr noch immer europaweit ganz vorn mit. Pünktlich zum „Tag des deutschen Bieres“ am 23. April haben sie drei bemerkenswerte Urteile aus dem Rechtswesen herausgesucht. Hier ist der Bericht im Wortlaut:

Das Bier und der Schimmel

Natürlich kann Bier trotz eingehaltener Hygieneverordnungen verderben. Ist das der Fall und kommt es beim Konsumenten dadurch zu Übelkeit und Erbrechen, ist das allerdings noch lange kein Grund für Schmerzensgeld. In einem konkreten Fall wollte der Gast eines Restaurants € 2.000 Schmerzensgeld, weil er ein merkwürdig schmeckendes Bier bereits zur Hälfte geleert hatte, al

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