google bewertungen
blockHeaderEditIcon

Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen

Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist (Urteil vom 15. November 2022 - XI ZR 551/21).

Sachverhalt und bisheriger Prozessverlauf

Der Kläger, ein eingetragener Verein, nimmt satzungsmäßig Verbraucherinteressen wahr und ist als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen. Die beklagte Bausparkasse verwendet in ihren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge u.a. die folgende Bestimmung: "Die Bausparkasse berechnet während der Sparphase jeweils bei Jahresbeginn – bei nicht vollständigen Kalenderjahren anteilig – für jedes Konto des Bausparers ein Jahresentgelt von € 12 p.a."

Der Kläger hält die vorbezeichnete Klausel für unwirksam, da sie die Bausparer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige. Er nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, es zu unterlassen, diese oder eine inhaltsgleiche Klausel gegenüber Verbrauchern in Bausparverträgen zu verwenden und sich bei der Abwicklung von Bausparverträgen auf die Klausel zu berufen. Die Vorinstanzen h

Hier weiter lesen ...

Fiskus zockt Unternehmen und Bürger mit Nachzahlungszinsen ab

Ob Privatmann oder Firma, in vielen Fällen haben steuerliche Nachprüfungen für den Betroffenen unangenehme Folgen. Denn stößt der Prüfer auf Unregelmäßigkeiten, werden in Folge saftige Nachzahlungen berechnet – gerade Unternehmen müssen oft tief in die Tasche greifen. Vielen ist sicherlich nicht bekannt, dass der Fiskus neben den ausstehenden Steuern noch zusätzlich Zinsen in Höhe von sechs Prozent p.a. verlangt. Der sogenannte Zinslauf beginn nach einer Karzenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 233a AO). Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Beschluss große Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Zinssatzes geäußert (BFH, Az. IX B 21/18). Der Vollzug des angefochtenen Zinsbescheides wurde deswegen ausgesetzt.

Zinssatz verfassungsgemäß?

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) muss nun darüber urteilen, ob der gesetzliche Zinssatz verfassungsgemäß ist - den Richtern liegen zwei Beschwerden zum Entscheid vor. Betroffenen Steuerzahlern ist deshalb anzuraten, gegen Zinsbescheide ohne Vorläufigkeitsvermerk Einspruch einzulegen. Damit sichert man sich bei einem steuerzahlerfreundlichen BverfG-Urteil den Anspruch auf Rückerstattung.

Nachzahlungszinsen sind lukrative Einnahmequellen

Für die Finanzbehörden geht es bei

Hier weiter lesen ...

Wetter in Wunsiedel
blockHeaderEditIcon

script-naturgefahren-check
blockHeaderEditIcon
telefon
blockHeaderEditIcon

Rufen Sie einfach an und klären Sie Ihre Fragen mit dem Experten Stefan Vetter:

Telefon: 09232-70880

video-makler-spart-geld
blockHeaderEditIcon
Link popup- ARD Reportage Berufsunfähigkeit
blockHeaderEditIcon
Bild-Beratungsgutschein
blockHeaderEditIcon

Beratungsgutschein im Wert von 89,00 Euro

e-book-cover-vers
blockHeaderEditIcon

Neu

E-Book Download als PDF

Versicherungs Ratgeber von Stefan Vetter Wunsiedel

Stefan Vetter lüftet das Versicherungs Geheimnis

link - tarifrechner-reiseversicherung
blockHeaderEditIcon
link - ladylike-krebs-schutzbrief
blockHeaderEditIcon
link - geldanlagerechner
blockHeaderEditIcon
link - gratis schulung BILD
blockHeaderEditIcon

 >> Jetzt klicken und anmelden

Gratis Schulung Geldanlage

e-book-cover-geld
blockHeaderEditIcon

NEU - E-Book von Stefan Vetter

Tipps für Ihre Geldanlage von Stefan Vetter

Erfolgreiche Tipps für Ihre Geldanlage

anzeige-google-adsense-300x600
blockHeaderEditIcon
fusszeile-maklerwun
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*