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Verdrängte Themen - Inflation und Rentenkürzung

Ist Ihnen schon aufgefallen, dass es in den Mainstreammedien zu den aktuellen Themen wie Corona oder Ukrainekonflikt nur eine Meinung gibt, die sich haargenau mit dem deckt was die Politik verkündet? Andere Ereignisse, die für jeden einzelnen Bürger von großer Bedeutung sind, fliegen im wahrsten Sinne unter dem Radar - wie beispielsweise die hohe Inflation und die Streichung der staatlichen Sonderzahlung in die Rentenkasse.

EZB rudert bei Inflation zurück

Christine Lagarde bezeichnete die hohe Inflation in Europa lange Zeit lediglich als vorübergehendes Phänomen. Nun aber ändert die Chefin der Europäischen Zentralbank (EZB) ihre Einschätzung: "Es ist unwahrscheinlich, dass wir zu derselben Inflationsdynamik zurückkehren, die wir vor der Pandemie erlebt haben." Sie rechnet u.a. mit weiter ansteigenden Preisen und damit, dass die Inflationsrate in den Zeiten vor Corona von weniger als zwei Prozent nicht zu halten ist.

Zinsen werden nur langsam erhöht

Im Gegensatz zur Bank of England oder der US-Notenbank Fed möchte die EZB die historisch niedrigen Zinsen nur langsam erhöhen. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet, sind kurzfristig keine Zinserhöhungen durch die EZB geplant. Erst im Sommer sollen die Anleihekäufe - Infos zu diesem Thema hier - eingestellt und erst einige Zeit

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Gesetzlicher Rentenversicherung droht massive Unterdeckung

Im Rahmen einer Studie der Investmentgesellschaft Union Investment überprüfte Bernd Raffelhüschen, Professor für Finanzwissenschaft und Sozialpolitik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, die aktuelle Lage der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Daraus ging hervor, dass sich die Probleme des deutschen Rentensystems, die politischen Entscheidungen geschuldet sind, durch die Corona-Pandemie weiter verschärfen.

Nachhaltigkeitslücke von € 3 Billionen

Schon vor Corona wies die GRV eine Nachhaltigkeitslücke in Höhe von € 2,6 Billionen auf. Der Lockdown wird diese auf € 3 Billionen weiter vergrößern. Verantwortlich dafür sind sinkende Einkommen und damit verbunden auch geringere Renteneinnahmen, während die Rentenzahlungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben gleich bleiben. "Zahlen muss dies die zukünftige Generation", warnt Raffelhüschen.

Wenig Handlungsspielraum

Zusätzlich fehle der Politik in den nächsten Jahren Handlungsspielraum, "um die zusätzlichen Belastungen der GRV durch weitere Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren", ist der von Union Investment veröffentlichten Untersuchung zu entnehmen. Die Folgen der Corona-Pandemie sind noch nicht überschaubar, werden sich aber sicherlich negativ auf die Staatsverschuldung auswirken, "die sich nicht nur in der

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Welchen Betrag muss der Selbstständige für die Rente sparen?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert. Der Beitragssatz liegt seit 01.01.15 bei 18,7 Prozent. Somit wird bei einem monatlichen Bruttoverdienst von beispielsweise € 5.000 automatisch der Betrag von € 935 an die GRV gezahlt. Das fällt allerdings nicht besonders auf, da der Arbeitnehmer dieses Geld nie in Händen hält. Es wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt, wobei dieser die Hälfte davon bezahlt. Monat für Monat wird die Summe zwangsweise für den Ruhestand gespart.

Überschlägige Rentenberechnung für Arbeitnehmer

Annähernd lässt sich die Höhe der gesetzlichen Altersrente nach der folgenden einfachen Formel berechnen: aktuelles Bruttomonatseinkommen : 100 x Jahre bis zur Rente. Für unser o.g. Beispiel ergibt sich für einen 37-jährigen Arbeitnehmer folgende Rechnung: € 5.000 : 100 = € 50 x 30 = € 1.500 Rente. Hierbei handelt es sich um einen Bruttowert, von dem noch Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Steuern abgezogen werden.

Rentenlücke

Diese Berechnung verdeutlicht, was eine „Rentenlücke“ ist, denn bei einem aktuellen Nettolohn von rund € 2.800 – 3.000 bleibt lediglich eine Bruttorente von € 1.500 übrig. Möchte der Arbeitnehmer sein Einkommen auf gleichem Niveau ha

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