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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Hoverboard – Probleme beim Versicherungsschutz

Das Hoverboard liegt voll im Trend. Ähnlich einem Skateboard mit nur zwei Rädern wird es rein über die Gewichtsverlagerung gesteuert und kann dank batteriebetriebenen Motor Geschwindigkeiten von bis zu 35 Kilometer pro Stunde erreichen. Wer haftet für den Schaden auf, wenn es zu einem Unfall kommt? „Diesen Schaden muss man aus eigener Tasche bezahlen“, so Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV).

Schuld ist die Benzin-Klausel

Der Grund für einen nicht vorhandenen Versicherungsschutz liegt in der sogenannten Benzinklausel, die besagt, dass der Schaden durch ein motorisiertes Fahrzeug nicht in der Privathaftpflichtversicherung (PHV) eingeschlossen ist. Verkehrsrechtlich gesehen, handelt es sich bei Hoverboards um Kraftfahrzeuge, da sie eine Höchstgeschwindigkeit von über 6 Kilometer pro Stunde erreichen. Deshalb muss ein Fahrzeug – also auch das Hoverboard – laut Pflichtversicherungsgesetz einen eigenen Haftpflichtschutz besitzen. Um allerdings öffentliche Straßen befahren zu dürfen, benötigt es einer Zulassung. „Weil sie das nicht sind, fallen sie auch nicht unter den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz einer Kfz-Versicherung“, betont Frau Frenz. Ein Unfall im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Fahrrad ist somit zwar in der  PHV abgesichert, ein Zusammenstoß mit dem Board allerdings nicht.

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