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    Wechsel von der PKV in die GKV: Alle sagen, das geht nicht. Oder doch?

    Privat krankenversichert zu sein, hat nicht immer nur Vorteile. Auch wenn in vielen Fällen der Leistungsumfang in der privaten Krankenversicherung (PKV) immer noch besser ist als der in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sind vor allem die im Alter steigenden Beiträge eine Last, die einige Versicherungsnehmer nur schwer tragen können. Deshalb stellt sich die Frage, ob und in welchen Fällen eine Rückkehr in die GKV noch möglich ist?

    Ein Beitrag von Stephan Michaelis, Rechtsanwalt Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte (https://kanzlei-michaelis.de/) – veröffentlicht am 04.08.2022. Ich bedanke mich bei der Kanzlei Michaelis den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Wechsel in GKV angeblich nicht möglich

    Nach meiner persönlichen Einschätzung hat sich in Deutschland die Meinung in der Bevölkerung gebildet, dass ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung nicht möglich ist. Diese Auffassung ist jedoch nicht richtig. Richtig ist es hingegen, dass es nur nach wenigen gesetzlichen Voraussetzungen möglich ist, eine solche „Rückkehr“ in die gesetzliche Krankenversicherung durchzuführen.

    Bestimmt sind auch Sie schon auf die Frage angesprochen worden, wie man denn den hohen Versicherungsbeiträgen der privaten Krankenversicher

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    PKV-Vorurteile im Faktencheck - die fünf häufigsten Mythen über die private Krankenversicherung

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt - veröffentlicht am 23.11.2021 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Gute Leistungen, dafür aber im Alter unerschwinglich teuer und für Familien sowieso überflüssig - die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV) sind so alt wie das duale System selber. Aber stimmen diese weit verbreiteten Stereotype wirklich? Hier kommen die Fakten zu fünf hartnäckigen Mythen.

    Vorurteil 1: Die Leistungen der gesetzlichen Kassen reichen doch aus

    Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für alle Mitglieder zum größten Teil identisch und im Sozialgesetzbuch V geregelt. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die GKV garantiert also die medizinische Grundversorgung, wobei Leistungen im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt oder gestrichen werden können. Wer mehr möchte, muss eine private Zusatzversicherung abschließen.

    Im Gegensatz dazu überlässt die private Krankenversicherung ihren Versicherten selbst die Entscheidung darüber, wie sie sich im Einzelfall behandeln

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    Starker Anstieg der Rücklagen für Pensionen und Beihilfen

    Der Bund muss immer mehr Geld für Pensionen und Beihilfen seiner Beamte zurücklegen. Auf knapp € 809 Milliarden summieren sich die Kosten im Jahr 2019, wie die Vermögensrechnung des Bundes zeigt. Dies bedeutet einen Anstieg um € 51 Milliarden gegenüber dem Vorjahr, wie kürzlich im Handelsblatt zu lesen war. Die Reserven der Länder und Kommunen sind hierbei nicht mit eingerechnet.

    53 Prozent mehr Rücklagen im Fünfjahresvergleich

    Die kürzlich veröffentlichten Zahlen sind brisant, da die Rückstellungen und somit auch die Belastung der Steuerzahler, seit Jahren exorbitant stark ansteigen. Im Fünfjahresvergleich erhöhten sich die Rücklagen um € 281 Milliarden Euro, was einem Plus von 53 Prozent entspricht.

    Zahlen beziehen sich nur auf Bundes-Bedienstete

    Bei diesen Geldern sind allerdings längst nicht alle Beamte eingerechnet: Es handelt sich nur um die Rücklagen für die gut 280.300 Bundesbediensteten, sowie weiteren 590.500 Versorgungsempfänger des Bundes. In diesen Zahlen nicht erfasst sind Beamte der Sozialversicherung, sowie die für Länder und Kommunen tätig sind. Insgesamt machen die Bundes-Bediensteten nur rund ein Drittel aller Beamten und Pensionäre aus.

    Anstieg bei Rücklagen für Pensionen und PKV-Beihilfezahlungen

    Die gesamten Rücklagen von teilen sich folgendermaßen auf - bei de

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    Zweitmarkt für Lebensversicherungen und Streit um private Krankenversicherung

     

    Zweitmarkt für Lebensversicherungen bleibt erhalten

    Liquiditätsengpässe können  zur Auflösung einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung zwingen. Am Zweitmarkt erhält man häufig mehr dafür als den Rückkaufswert, den der Versicherer anbietet. Für die Aufkäufer ist das Geschäft im Wesentlichen wegen einer Umsatzsteuerbefreiung profitabel.

    Diese stand allerdings kürzlich zur Disposition: Das Münchener Finanzgericht erkannte die Berechtigung für die Steuerbefreiung nicht an und gab damit der Einschätzung eines beklagten Finanzamtes recht, das einem Aufkäufer eine „einheitliche steuerpflichtige Leistung“ unterstellt hatte. Der gesamte Zweitmarkt für Lebensversicherungen drohte unterzugehen.

    Nun aber urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) höchstrichterlich im Sinne der Zweitmarkthändler. Diese erzielen demzufolge steuerfreie Umsätze im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nummer 8 Buchstabe c Umsatzsteuergesetz. Damit steht verkaufswilligen Lebensversicherungskunden weiterhin eine Alternative zum Rückkauf durch die Versicherung offen.


    Der alljährliche Streit um die private Krankenversicherung

    Ende des Jahres werden privat Krankenversicherte über ihre künftige Beitragshöhe informiert. Globale Zahlen für die ganze Branche liegen noch nicht vor, doch Stimmen aus dem Mark

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      Wetter in Wunsiedel
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