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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten
Juni 30 2019

12 Arbeitsunfälle mit kuriosen Urteilen

Viele Menschen verbringen einen Großteil des Tages mit ihrer beruflichen Tätigkeit und so ist es kaum verwunderlich, dass dabei manch absurder Unfall geschieht. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber leider kommt es immer wieder zu Grenzfällen, über die dann Sozialgerichte urteilen müssen. Anbei 12 kuriose Unfallkonstellationen:

1) Eigener Hund bringt Vertreter zu Fall

Ein Vertreter ist im Begriff das Haus zu verlassen, um ins Büro zu fahren. Vorher will er sich noch schnell von seinem Hund verabschieden. Auf Pfiff kommt das Tier angerannt und bringt dabei sein Herrchen zu Fall, eine Knieverletzung ist die Folge.

Urteil: Arbeitsunfall! Der Vertreter befand sich bereits auf dem Weg zur Arbeit und die Verabschiedung von seinem Hund stellt nur eine geringe Unterbrechung des Arbeitsweges dar. (Az.: L 6 U 12/12)

2) Hundebiss mit Folgen

Ein Reifenhändler stolpert in der Werkstatt über seinen eigenen Hund. Während des Sturzes prellt er mit der Hand an das Maul des Vierbeiners – dieser beißt instinktiv zu. Die Bisswunde erfordert eine längere Behandlung.

Urteil: kein Arbeitsunfall! Laut dem Landessozialgericht Baden-Württemberg stellt die Ursache des Sturzes kein betriebliches Risiko dar, deshalb leistet die gesetzliche Unf

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