Diebstahl des Fahrzeugs oder das Inhalts
(41 x gelesen)Diebstahl des Fahrzeugs oder das Inhalts
Sie kommen von der Arbeit oder einem Termin zurück, gehen zu ihrem Auto und bemerken, dass offensichtlich darin eingebrochen oder das komplette Fahrzeug entwendet wurde. Viel zu vielen Menschen ist das bereits wirklich passiert. Laut GDV entstand allein im Jahr 2023 durch Autodiebstähle ein wirtschaftlicher Schaden von mehr als€ 310 Millionen Euro (Quelle: https://www.gdv.de/gdv/statistik/autodiebstahl). Nun stellt sich für viele Betroffene die Frage, wie und ob der entstandene Schaden genau versichert ist.
Hierbei gibt es einiges zu beachten. Wurden beispielswiese bei einem Einbruchdiebstahl Gegenstände aus dem PKW entwendet, dann kommt es bei der Frage, welche Versicherung in diesem Fall leistet, darauf an, was genau gestohlen wurde. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Wird der gesamte PKW entwendet, dann springt die Teilkaskoversicherung ein und ersetzt den Schaden. Die Teilkasko ersetzt den Wiederbeschaffungswert (Marktwert) abzüglich Selbstbeteiligung, sofern eine vereinbart wurde. Das Fahrzeug ist geleast oder wird finanziert? Hier sollten Ihre Kunden unbedingt an die GAP-Deckung denken!
Einbruchdiebstahl aus dem Fahrzeug: Hier können verschiedene Versicherungen zuständig sein
Wie oben bereits erwähnt, spielt bei Einbruchdiebstahl aus dem Fahrzeug eine große Rolle, was genau gestohlen wurde. Es wird darin unterschieden, ob lose oder fest verbaute Gegenstände entwendet wurden.
Fest eingebaute