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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Versteuerung von Kapitaleinkünften aus Investmentfonds

Investmentfonds sind für Kapitalanleger eine gute und simple Möglichkeit, an den Kapitalmärkten zu partizipieren, ohne selbst über fundierte Kenntnisse verfügen zu müssen. Wie sieht es mit der Versteuerung der erzielten Erträge aus?

Steuerlich relevante Erträge

Im deutschen Investmentsteuergesetz (InvStG) wird zwischen Investmentfonds (sog. Kapitel 2-Fonds) und Spezial-Investmentfonds (sog. Kapitel 3-Fonds) unterschieden. Da die Anleger der zweiten Kategorie typischerweise keine Privatanleger sind, werden die Einkünfte aus diesen Anlagen hier nicht näher betrachtet.

Privatanleger erzielen mit ihren Anteilen an Kapitel 2-Fonds Einkünfte aus Kapitalvermögen, sogenannte Investmenterträge. Zu diesen gehören Ausschüttungen des Investmentfonds, die Vorabpauschale sowie Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen. Die Begriffe Ausschüttung und Gewinn aus der Veräußerung von Investmentanteilen sind selbsterklärend. Was ist allerdings eine Vorabpauschale?

Vorabpauschale

Schüttet ein Investmentfonds keine Erträge aus sondern legt die wieder an (thesauriert), führt dies auf Ebene des Fonds im Grundsatz zu einem Liquiditätsvorteil und einer damit verbundenen Steuerstundung. Um dies zu vermeiden, kann es aufgrund der Vorabpauschale zu einer Besteuerung dieser thesaurierten Erträge kommen. Ver

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