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    Fehlende BU- und Unfallversicherung – Glaube an den Staat hemmt die Absicherung

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 22.01.2024 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Es ist wie verhext. Nach wie vor haben 53 Prozent der Deutschen weder eine Unfall- noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Nur 8 Prozent gehen auf Nummer sicher und haben beides im Versicherungsordner. Weitere 9 Prozent setzen nur auf die BU-Versicherung, während 23 Prozent nur zur Unfallversicherung greifen.Das zeigt eine Umfrage des Marktforschers Yougov unter 2.133 Personen ab 18 Jahren im Auftrag der Stuttgarter Lebensversicherung.

    Viele Bürger verlassen sich auf den Staat

    Woran liegt das? Bei der Stuttgarter glaubt man, dass sich zu viele Bürger auf den Staat verlassen. 30 Prozent der Deutschen glauben laut der Studie, dass der Staat sie auffängt, wenn sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr arbeiten können. Je jünger die Menschen sind, desto verbreiterter ist dieser Irrglaube. Bei den 18- bis 24-Jährigen glauben das 49 Prozent der Befragten. Bei der Generation 55plus sind es nur 22 Prozent.

    Enormer Beratungsbedarf

    „Erst die Kombination von Unfall- und Einkommensabsicherung sichert gegen die

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    Vertragskündigung durch die Versicherungsgesellschaft

    Kündigt der Versicherer den Versicherungsvertrag, trifft dies viele Kunden unerwartet. Häufig stellt sich die Frage, ist die Kündigung auch rechtens und welche Konsequenzen muss der Versicherungsnehmer erwarten.

    Kündigung nach Schadensfall

    Tatsächlich steht es Versicherungsgesellschaften in einigen Fällen zu, bestehende Verträge zu kündigen. Dabei sind ordentliche und außerordentliche Kündigungen zu unterscheiden, beide Formen sind rechtlich abgesichert. Grundsätzlich ist es dem Versicherer möglich den Vertrag bereits nach einem Schadensfall außerordentlich zu kündigen.

    Erfolgen kann dies "frühestens bei der ersten Schadenzahlung und spätestens nach Abwicklung des Schadensfalls mit einer vierwöchigen Frist". Der Grund dafür ist das übergeordnete Ziel der Gesellschaften die Rentabilität des Vertrags zu erhalten. Zeigt sich nach einer Prüfung aufgrund eines Schadensfalls, dass die Betreuung des Kunden nicht mehr gewinnbringend ist, wird die Kündigung wahrscheinlicher.

    Nur der betroffene Vertrag darf gekündigt werden

    Insbesondere im Sachversicherungsbereich - speziell Wohngebäudeversicherungen alter Häuser - ist dies der Fall, da beispielsweise nach einem Leitungswasserschaden von weiteren Schäden auszugehen ist. Ansonsten gilt als Daumenregel, dass die Versicherer im Regelfall ab dem dritten Sc

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    Wann die Außenversicherung in der Hausratpolice greift

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 17.01.2024 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.

    Es geschieht in Würzburg, in einer nicht einmal wirklich üblen Gegend. Zwei 13-jährige Jungen haben sich zum Inlineskaten getroffen. In einer Pause bekommen sie Besuch von fünf weiteren Jugendlichen, allerdings etwas älter und – bewaffnet. Einer zückt ein Messer und nimmt den beiden Jungsportlern Geld und weitere Wertsachen ab. Nach dem Raub rennen die beiden in die Stadt zur Mutter des einen. Die zeigt die fünf Räuber bei der Polizei an.

    Den Fall schildert der Versicherungsmakler Patrick Hamacher und erklärt das, was so vielleicht nicht jeder erwartet hätte: „Das Ganze ist tatsächlich ein Hausratfall gewesen“, stellt Hamacher fest und führt weiter aus: „Weil der Raub an Hausratgegenständen versichert ist, die man mit sich führt.“ Kleidung, Geld, das Ticket für die Straßenbahn. An Eltern hat er allein deshalb eine Botschaft: „Sagt euren Kiddies, dass sie in solchen Fällen nicht einen auf Macker machen sollen. Geht stattdessen zur Polizei und erstattet Anzeige, denn der Schaden ist zumindest materiell versichert.“

    Spezielle Klausel

    In solch

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    Die fünf häufigsten Gründe für einen Rechtsstreit

    Nachdem es in den Vorjahren viele juristische Auseinandersetzungen infolge des Dieselabgas-Skandals und auch wegen stornierter Urlaubsreisen durch Corona-Auflagen gab, herrschte bei den Rechtsversicherern im Vorjahr wieder Normalität. Eine Auswertung des Versicherers "R+V" zeigt die fünf häufigsten Gründe für einen Rechtsstreit im vergangen Jahr:

    Platz 5) Immobilien

    Bei jedem zehnten Rechtsstreit in 2023 ging es um Immobilien. Damit belegt dieses Thema Platz fünf in der Auswertung der häufigsten Gründe für eine juristische Auseinandersetzung. Schimmel in der Badewanne, eine zu hohe Hecke beim Nachbarn, Mieterhöhungen oder die Nebenkostenabrechnung sind hier zu nennen.

    Platz 4) Straßenverkehr

    Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr landen mit einem Anteil von 13 Prozent aller Fälle auf den vierten Rang der Rechtsschutz-Auswertung. Die Bandbreite der Streitfälle ist hier besonders vielfältig und reicht von Vorfahrtsverstößen, Überfahren roter Ampeln, Parkverstößen und Geschwindigkeitsüberschreitungen bis hin zu Ermittlungen nach einem schweren Verkehrsunfall wegen Körperverletzung.

    Platz 3) Arbeit

    Mit ebenfalls 13 Prozent aller Rechtsangelegenheiten, belegen Streitfragen aus dem Arbeitsrecht den dritten Platz. Eine betriebsbedingte Kündigung oder Versetzung, Abmahnungen oder Dif

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      Wetter in Wunsiedel
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