Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitrag muss um 0,8 Punkte steigen
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 16.10.2024 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Das haut rein: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss der durchschnittliche Zusatzbeitrag im kommenden Jahr so stark steigen wie seit 50 Jahren nicht mehr. Der sogenannte Schätzerkreis, angesiedelt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) berichtet, dass der Zusatzbeitrag von heute 1,7 Prozent um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent steigen muss.
Damit würde der Gesamtbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung einen Rekordwert von 17,1 Prozent erreichen: allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent.
Was würde die Anhebung in Euro bedeuten?
Das haben die Kollegen vom Redaktionsnetzwerk Deutschland ausgerechnet. Bei einem Bruttoeinkommen von € 3.500 monatlich bedeutet ein Plus um 0,8 Punkte für Beschäftigte und Arbeitgeber eine Mehrbelastung von je € 14 im Monat. Wird auch die Pflegeversicherung teurer – was angesichts der desolaten finanziellen Lage wahrscheinlich ist – könnte die Mehrbelastung auf rund € 19 im Monat steigen (wenn der Pflegebeitrag um 0,3 Punkte zulegen würde).
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Schadenssumme pro Fahrraddiebstahl und Sturzflutrisiko beeinflusst Versicherungsprämien
(26 x gelesen)Schadenssumme pro Fahrraddiebstahl und Sturzflutrisiko beeinflusst Versicherungsprämien
Schadenssumme pro Fahrraddiebstahl steigt auf € 1.100
Rund 150.000 Fahrraddiebstähle wurden den deutschen Versicherern 2023 gemeldet. Damit blieb die Anzahl in etwa konstant auf dem Niveau, das 2022 und auch schon 2019 vor dem „Corona-Knick“ verzeichnet wurde. Einen deutlichen Aufwuchs gab es allerdings bei der Gesamtschadenssumme, die um etwa € 10 Millionen auf € 160 Millionen stieg.
Die daraus resultierende durchschnittliche Schadenssumme von rund € 1.100 markiert einen neuen Rekord. Hauptgrund dürfte sein, dass vor allem hochwertige Räder gestohlen werden, die sich gut für einen Weiterverkauf eignen. Von denen stehen wegen des E-Bike- und Luxusrad-Booms in den letzten Jahren mehr und mehr an den Straßen und in den Kellern.
Die Hausratversicherung deckt Fahrraddiebstähle in der Regel ab. Bedingung ist allerdings, dass sich das Rad in einem verschlossenen Raum befunden hat (Wohnung, Abstellraum, Keller), also ein Einbruchdiebstahl vorliegt. Wird es, was häufiger der Fall ist, im Freien entwendet, dann erfolgt nur eine Entschädigung, wenn der Versicherungsvertrag eine Fahrradklausel enthält. Für hochwertige Fahrräder kann der Abschluss einer eigenständigen Fahrradversicherung mit erweitertem Schutz und höheren Versicherungssummen sinnvoll sein.
Sturzflutrisiko schl
Nachwuchs in Sicht? Was bei der Krankenversicherung für das Kind zu beachten ist
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 13.03.2024 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.
Werdende Eltern haben viel um die Ohren. Trotzdem lohnt es sich, etwas Zeit zu opfern und zu klären, wie das Kind krankenversichert werden soll. Privat oder gesetzlich – was ist eigentlich der Unterschied? Und welche Variante ist im Einzelfall überhaupt möglich?
Privat oder gesetzlich? Unterschiede sind enorm
Fakt ist: Abhängig vom abgeschlossenen Tarif gehen die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) teils deutlich über das Angebot der gesetzlichen Kassen (GKV) hinaus. Vorteile der PKV sind beispielsweise die uneingeschränkte Arztwahl (auch zu Privatärzten und innerhalb eines Quartals), eine ärztliche Zweitmeinung, die Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Maßnahmen, einfacher Zugang zu Spezialisten oder zusätzliche Leistungen im Krankenhaus, wie etwa das sogenannte Rooming-in (Eltern können beim Kind im Krankenzimmer übernachten). Außerdem sind die einmal vereinbarten Leistungen in der PKV garantiert. Anders als in der GKV können sie nicht nachträglich per Reform gestrichen oder verändert werden.
Ob Eltern ihr Kind privat
Kassen-Gutachten fordert Milliarden vom Bund für Corona-Politik
Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen lt. einem aktuellen Rechtsgutachten verpflichtet, der Pflegeversicherung die während der Corona-Pandemie entstandenen Mehrkosten in Milliardenhöhe vollständig zu erstatten. Die juristische Beurteilung zeigt, dass es sich bei der Bezahlung von Pflege-Boni für Beschäftigte oder der Finanzierung der Corona-Tests um gesamtgesellschaftliche Aufgaben handelt, welche aus Steuermitteln zu leisten sind, so das Gutachten der Krankenkasse DAK-Gesundheit - dieses liegt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor.
Verfassungswidrige Zweckentfremdung
Bei der Verwendung von Beitragsgeldern der Kassenpatienten für Corona-Maßnahmen, handelt es sich um eine verfassungswidrige Zweckentfremdung. Die Juristin Dagmar Felix von der Universität Hamburg argumentiert in der Expertise: "Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden."
Kosten von € 6 Milliarden offen
Die staatlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona führten bei der Pflegeversicherung nach Angaben der DAK zu Mehrausgaben in Höhe von rund € 13 Milliarden. Bisher beglich der Bund allerdings nur einen Teil dieser Ausgaben; nach wie vor sind lt. DAK und weiterer Kassen noch im