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Hausratversicherung

Dieser Vertrag versichert das Inventar Ihrer Wohnung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruch/Vandalismus. Elementarschäden können ebenfalls eingeschlossen werden – Definition hierzu unter: Wohngebäudeversicherung.

Definition Hausrat

Wie definiert sich der Hausrat? Ganz einfach, alles was raus fällt, wenn man das Haus oder die Wohnung auf den Kopf stellt, gehört dazu. Ein einfaches Beispiel - nach Blitzeinschlag ist die Leitung in der Wand versichert durch die Wohngebäudeversicherung, das angeschlossene Endgerät wie TV, PC usw. durch die Hausratversicherung.

Berechnungsgrundlage

Für die Berechnung der Versicherungssumme werden € 650 pro qm zu Grunde gelegt, multipliziert mit der Größe ihrer Wohnung ergibt sich der entsprechende Wert. Wichtig ist der Unterversicherungsverzicht, d.h. der Versicherer prüft nicht, ob im Schadensfall die Versicherungssumme geringer ist als der tatsächliche Wert.

Grobe Fahrlässigkeit

Zusätzlich sollte grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen sein, Beispiele dazu: Kerze brennt und Sie verlassen das Zimmer, Spül- bzw. Waschmaschine läuft und Sie gehen einkaufen, das Fenster ist gekippt, niemand ist zuhause und es wird eingebrochen.

Mitversicherung von Fahrrädern

Fahrräder sind mitversichert bei schwerem Diebstahl, beispielsweise bei Einbruch in den verschlossenen Kellerraum. Der einfache Diebstahl – dabei handelt es sich um alltägliche Situationen wie das Rad vor dem Supermarkt abstellen – kann gegen Mehrpreis eingeschlossen werden.

Gleitender Neuwert

Bei dieser Vertragsart handelt es sich um eine gleitende Neuwertversicherung. Im Schadensfall wird die Summe geleistet, die „zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion zu erhalten“. Die Prämien werden dadurch jährlich etwa in Höhe der statistischen Inflationsrate erhöht.

Konkurrenzdruck

Die letzten Jahre waren bei diesem Produkt verbraucherfreundlich, denn durch den Wettbewerb am Markt sind die Prämien gesunken und der Deckungsumfang hat sich erhöht. Daher macht es Sinn zu prüfen, ob Ihr bestehender Vertrag noch auf Höhe der Zeit ist.

Kurze Laufzeit empfohlen

Generell empfehle ich, wie bei allen Sachversicherungen, Verträge nur für 1 Jahr abzuschließen, um reagieren zu können, wenn eine andere Gesellschaft ein besseres Produkt auf den Markt bringt.

Glasversicherung

Zum Abschluss noch eine Bemerkung zur Glasversicherung, die immer an die Hausratversicherung gekoppelt ist. Über 90 % dieser Verträge sind zu hinterfragen, da die Hochrechnung der Beiträge über 10 Jahre in keiner Relation zu den entstandenen Schäden steht. Natürlich gibt es Ausnahmen, wenn beispielsweise kleine Kinder im Haushalt leben und Sie teure Türverglasungen haben oder Sie ein neues Haus bauen mit vielen Glasflächen bzw. einem Wintergarten.

Weitere Informationen erhalten sie unter: www.maklerwunsiedel.de

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