Fahrradversicherung; Wie sich Anbieter vor Missbrauch schützen
(388 x gelesen)Fahrradversicherung: Wie sich Anbieter vor Missbrauch schützen
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 07.04.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Man kann es sich natürlich schönreden. Wie so oft. Dann fallen Sätze wie: „Ist doch nicht so schlimm“ oder „Trifft ja keinen armen“. Doch es ist und bleibt Betrug, was sich da in manchen Fahrradwerkstätten neuerdings mutmaßlich ereignet. „Fahrradbesitzer bringen ihr Fahrrad in die Werkstatt, wo sie nicht nur einen Kostenvoranschlag erhalten, sondern auch den Hinweis, eine Fahrradversicherung abzuschließen, um die Reparaturkosten später über diese abzurechnen“, berichtet Jörg Fischer, Leiter der Schadenabteilung bei den NV-Versicherungen.
Schaden melden, der schon vorher da war
Also schnell eine Police, um den schon vorhandenen Schaden bezahlen zu lassen? Das ist eine Praktik, die auch Axel Börner vom Branchendienstleister Friss Betrugsprävention schon beobachtet hat: Kunden schließen online eine Police ab und melden ein paar Stunden später den Schaden, der schon vorher da war.
Nun also auch mit Fahrrädern? Vielleicht. Auch andere Fahrradversicherer halten es zumindest für möglich. So sagt etwa Georg Düsener, Referent Vertrieb bei Linexo, der Fahrradmarke des Versicherers Wertgarantie: „Es kommt vor, dass Versicherungsantrag und
Darf Radfahren wegen Trunkenheit behördlich verboten werden?
(374 x gelesen)Darf Radfahren wegen Trunkenheit behördlich verboten werden?
Ein Mann hatte seine Fahrerlaubnis verloren, da er bereits mehrfach wegen Trunkenheitsfahrten aufgefallen war. Zum Fall: Im Sommer 2019 war er mit einem fahrerlaubnisfreien Mofa unterwegs und stürzte dabei schwer. Eine Blutalkoholuntersuchung ergab eine Konzentration von 1,83 Promille. Aufgrund dieses Vorfalles ordnete die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, um die Fahreignung überprüfen zu lassen.
Klage gegen Verbot
Die Behörde untersagte dem Mann schließlich das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr, auch fahrerlaubnisfreier, da er der Anordnung nicht nachkam. Als rechtliche Grundlage hierfür diente die Fahrerlaubnis-Vorordnung, konkret § 3 FeV. Wie das zuständige Oberverwaltungsgericht Saarlouis mitteilte, wird dem Betroffenen damit auch das Nutzen von Fahrrädern und E-Scootern zur Fortbewegung verwehrt.
Daraufhin klagte der Mann gegen das Verbot vor dem OVG Saarlouis. Er berief sich auf diverse Urteile anderer Oberverwaltungsgerichte mit dem Argument, dass mit § 3 FeV keine tragfähige Argumentation für das ausgesprochene Verbot zugrunde liegt. Die Vorschrift sei entweder in ihrer Anwendung unverhältnismäßig oder zu unbestimmt.
Ähnlicher Fall
So hatte beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit dem Urteil vom 20. März 2024 (10 A 10971) entschieden, dass einer Frau, die mehrfach unter dem Einfluss
Allianz bleibt stärkste Versicherungsmarke
(369 x gelesen)Allianz bleibt stärkste Versicherungsmarke
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 23.03.2025 von Barbara Bocks. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Im Versicherungsmarken-Index von Splendid Research liegt die Allianz mit einer gestützten Bekanntheit von fast neun von zehn Befragten an der Spitze. Die Huk-Coburg folgt mit knapp acht von zehn Befragten, während sich die Ergo mit einer ähnlich hohen Bekanntheit auf dem dritten Platz einreiht. Die Top-10-Versicherungen 2024 konnten ihre Bekanntheit im Vergleich zum Vorjahr steigern. Für die repräsentative Studie haben die Marktforscher von Splendid Research 1.000 Personen befragt.
Das sind die Top-10 der bekanntesten Versicherermarken:
Platzierung Versicherer Brand-Index
Platz 1 Allianz 54,4
Platz 2 Huk-Coburg 49,7
Platz 3 Ergo 49,7
Platz 4 Axa 47,6
Platz 5 R+V 45,8
Platz 6 Generali 44,2
Platz 7 DEVK 43,4
Platz 8 Arag 39,3
Platz 9 Signal Iduna 37,1
Platz 10 Gothaer 37,1
Quelle: Splendid Research
Die größte Veränderung zeigt sich beim Image-Score: Hier erzielt die R+V den höchsten Wert und kann sich im Vergleich zu 2023 um knapp fünf Punkte verbessern. In den Bereichen Vertrauenswürd
Inflation ist die wirkliche Gefahr
(534 x gelesen)Inflation ist die wirkliche Gefahr
Die Zollpolitik des amerikanischen Präsidenten Donald Trump hat bei Politikern, Unternehmen und Verbrauchern für Aufregung gesorgt, zumindest zeitweise. Auch an den Börsen kam es deswegen zu erheblichen Schwankungen.
Volatilität ist per se nicht negativ
Der Fachbegriff für derartige Schwankungen lautet Volatilität. Viele Privatanleger fürchten sich davor, weil sie damit starke Kursrückgänge und Verluste in Verbindung bringen. In der Wahrnehmung schenken wir negativen Ereignissen mehr Beachtung als positiven und so übersehen wir oftmals Aufschläge die nach oben gehen. Ist diese Volatilität per se negativ? Nein, das ist definitiv nicht der Fall.
Unterschätzte Inflation
Der deutsche Sparer setzt nach wie vor traditionell auf konservative Produkte aus dem Banken- und Versicherungsbereich, wie etwa Sparbuch, Festgeld oder Lebensversicherung. Ein Rückblick auf die letzten Jahrzehnte zeigt aber, dass damit nur in wenigen Marktphasen die erwirtschafteten Zinserträge die offizielle Inflationsrate deutlich übertroffen haben. Besagte Teuerungsrate ist allerdings nur die halbe Wahrheit - mehr dazu in folgendem Blogartikel. Die Inflation wird meist unterschätzt, erweist sich aber als wirkliche Gefahr für den Anleger und nicht wie vielfach angenommen schwankende Kurse.
Schwankungen und Rendite
Grundsätzlich gilt der Kaufmannsgrundsatz, dass eine höhere Volatilität mit einer höheren Rendite belohnt werden muss. Be