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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Erschreckende Unwissenheit zur Tätigkeit des Versicherungsmaklers

In der Zeitschrift Versicherungswirtschaft wurde kürzlich das Ergebnis aus dem aktuellen „Trust in Professions Report 2018“ unter der Überschrift „Versicherungsvertreter genießen wenig Vertrauen“ von Deutschlands größtem Meinungsforschungsinstitut GfK-Verein, veröffentlicht. Das Resultat zwingt zur Klarstellung. „Es herrscht leider in der Breite der Bevölkerung, die Politik eingeschlossen, ein bedauerliches Unwissen über den völlig unterschiedlichen Status von Kolleginnen und Kollegen, die der wichtigen Aufgabe nachgehen, die Deutschen gegen Risiken aller Art abzusichern“, beschreibt AfW-Vorstand Matthias Wiegel die aktuelle Wissenslage, die sich in der deutschen Öffentlichkeit eingebürgert hat.

Versicherungsvertreter ist der verlängerte Arm der Gesellschaft

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Vertreter und Makler. Denn die im GfK-Report genannten Versicherungsvertreter gehören, rechtlich gesehen, ins Lager der Versicherer. Sie vertreten – wie der Name schon sagt – eine Versicherungsgesellschaft und sind somit deren verlängerter Arm. Außerdem sind sie weisungsgebunden und vertreten die Interessen ihres Arbeitgebers. Beratungsfehler sind dem Versicherer zuzurechnen.

Versicherungsmakler ist Sachwalter des Kunden

Im Gegensatz dazu sind Versicherungsmakler Interessenvertreter ihrer Kunden und laut Urteil des Bundesgerichtshofs Sachwalter – deren Sachwalter. Ihre Aufgabe umfasst die gesellschaftsunabhängige Beratung, Aufklärung und Vermittlung von Versicherungs- und Anlageprodukten. Sie haften für Fehler und stehen somit dem Kunden gegenüber in der Verantwortung.

Abgrenzung nötig

Die Aussage des AfW-Vorstands trifft leider den Nagel auf den Kopf, denn nur die wenigsten Bürger kennen den Unterschied zwischen der Tätigkeit des Versicherungsvertreters und des Versicherungsmaklers. Ersterer kann keine objektive Beratung durchführen, da ihm die Möglichkeit fehlt, unter verschiedenen Gesellschaften auszuwählen. Schließlich gibt es keinen Versicherer, dessen Tarife in jedem Bereich top sind. Der Versicherungsvertreter kann also dem Kunden nicht die optimale Lösung anbieten, d.h. Kundenwünsche werden nur begrenzt berücksichtigt. Wie bereits oben erwähnt, arbeitet er weisungsgebunden. Ein weiterer negativer Punkt - die Interessen des Kunden und der Gesellschaft sind nicht immer gleich.

Weitere Informationen bezüglich der Arbeitsweise eines Maklers finden Sie im nachfolgendem Clip: https://www.maklerwunsiedel.de/869

 

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