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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Wer zahlt den Schaden, wenn ein Flüchtling keine Privathaftpflichtversicherung besitzt?

Der Vorfall ereignete sich in Bayern, im Ortsteil Dinkelscherben bei Augsburg. Ein Flüchtling fährt mit dem Fahrrad gegen das Heck eines geparkten Autos. Während der Radler unverletzt bleibt, entsteht am PKW ein Schaden von fast € 4000. Der Asylbewerber verfügt über keine Privathaftpflichtversicherung. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist er daher verpflichtet, den Betrag aus eigener Tasche zu bezahlen – Geld dafür besitzt er jedoch nicht. Muss der Autobesitzer den Schaden nun selbst tragen?

Es gibt Versicherungsschutz

Die Zeitung „Euro am Sonntag“ beantwortet die Frage mit: „Vermutlich ja.“ Laut Auskunft des Blattes „Die Welt“ hat o.g. Ort keine Sammel-Haftpflichtversicherung für Asylanten, wie viele andere Kommunen und Gemeinden auch. Diese Art von Versicherung wurde speziell für Städte bzw.  Gemeinden entwickelt, die Flüchtlinge aufnehmen. Der Vorreiter in dieser Rolle war Deutschlands größter Versicherer, der Allianz-Konzern, der Ende 2015 ein entsprechendes Produkt auf den Markt brachte. Der monatliche Beitrag beträgt pro Flüchtling ca. € 3,00 bis € 5,00. Mittlerweile bietet der Wettbewerber GVV-Kommunal ähnliche Konditionen.

Gemeinden werden alleine gelassen

Der Freistaat Bayern hält sich bedeckt. Nach Angaben des Bayerischen Gemeindetages ist er nicht an einer Landesrahmenversicherung für alle Asylbewerber interessiert. Der Kommunalverband gibt an seine Mitglieder auch keine konkrete Empfehlung heraus. Eine Gemeindetagessprecherin erklärt dazu, wenn sich eine Gemeinde für eine Versicherung dieser Kategorie entscheidet, trägt sie selbst auch die Kosten dafür.

Allgemeines Lebensrisiko

"Die Welt" schreibt weiter, dass eine bundesweite Haftpflichtversicherung nicht zur Debatte steht, da es sich nicht um eine Pflichtversicherung handelt. Weiter betont ein Sprecher des Bundesjustizministeriums in diesem Zusammenhang, die Gefahr durch eine unversicherte Person einen Schaden zu erleiden, gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko. Und von Seiten des Bundessozialministeriums wird ergänzt, es sei nicht geplant, Sozialleistungen für Asylbewerber aufzustocken, um damit Versicherungsbeiträge zu finanzieren.

Schreiben Sie mir ihre Meinung zu dieser Thematik.

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