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BGH schlägt sich auf die Seite der Bausparkassen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem lang erwarteten Verfahren auf Seiten der Bausparkassen geschlagen. Rückblick: Viele Gesellschaften kündigten in den letzten beiden Jahren rund 250.000 hoch verzinste Altverträge unter Berufung auf § 489 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser Paragraph schützt den Schuldner vor überhöhten Forderungen, egal ob Unternehmen oder Verbraucher.

OLG Stuttgart hatte für Sparer geurteilt

Im Verfahren vom 21.02.17 wurden zwei Vertragskündigungen der Bausparkasse Wüstenrot vor dem BGH verhandelt. Zum einen ging es um einen Vertrag mit einer Bausparsumme von  DM 40.000 (€ 20.451,68) und einer Guthabenverzinsung von drei Prozent, der im Jahr 1978 abgeschlossen wurde und dessen Zuteilung 1993 erfolgte. Dieser wurde durch die Bausparkasse am 12. Januar 2015 gekündigt. Das Bausparguthaben betrug zu diesem Zeitpunkt € 15.772 (Az: XI ZR 185/16).
Im anderen Fall dreht es sich um zwei Verträge aus dem Jahr 1999 mit einer Bausparsumme von DM 160.000 (€ 81.806,78) und DM 40.000 (€ 20.451,68). Beide waren im Juli 2001 zuteilungsreif. Wüstenrot kündigte auch hier am 12. Januar 2015 bei einem Guthaben von € 52.632,46 bzw. € 13.028,89 (Az: XI ZR 272/16). In beiden Verfahren stimmt das OLG Stuttgart zu Gunsten der Sparer.

BGH hebt Entscheidungen des OLG auf

Diese Urteile wurden nun vom BGH aufgehoben. Somit fanden die erstinstanzlichen Urteile, die der Bausparkasse Recht zugesprochen hatten, Bestätigung. Die Urteilsbegründung der BGH lautet, die Kündigungsvorschrift gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB aF sei auch zugunsten einer Bausparkasse anwendbar. „Dies folgt nicht nur aus dem Wortlaut und der Systematik des Gesetztes, sondern auch aus der Entstehungsgeschichte und dem Regelungszweck der Norm“, so die Richter.

Bausparkasse Wüstenrot sieht sich bestätigt

„Die Bausparkasse war von der jetzt bestätigten Rechtmäßigkeit ausgesprochener Kündigungen stets überzeugt“, so das Statement der Bausparkasse Wüstenrot, das kurz nach der Urteilsbekanntgabe veröffentlicht wurde. Hier wird auch auf zahlreiche Entscheidungen anderer Gerichte verwiesen. Denn mittlerweile existieren 70 Oberlandesgerichtsurteile und mehr als 500 erstinstanzliche Urteile, welche die Vertragskündigungen der Bausparkassen für rechtens befanden.

Bausparkassen dürfen Verträge nun nach 10 Jahren kündigen

Der zuständige XI. Zivilsenat des Gerichts unter dem Vorsitzenden Richter Jürgen Ellenberger begründete sein Urteil damit, dass durch die Einzahlungen ein bestimmtes Guthaben erreicht werden muss, um damit den Anspruch auf ein Darlehen zu erhalten. Ist dieser Fall eingetreten kann zwar weiter gespart werden, der Vertragszweck ist jedoch erfüllt. Weiter heißt es in der Ausführung, die Gesellschaften müssen das Wohl aller Bausparer im Blick haben. Nach zehn Jahren Laufzeit dürfen die Bausparkassen bestehende Verträge kündigen. Verbraucherschützer sehen das anders, denn die Bausparverträge wurden früher als sichere und renditebringende Geldanlage beworben. Die Institute verdienten damit insgesamt gut und müssen nun die Konsequenzen tragen.

Auswirkungen des Urteils

Durch das Urteil des BGH sind alle in der Vergangenheit ausgesprochenen Kündigungen definitiv rechtswirksam und so werden die Bausparkassen mit ihrer Praxis Verträge aufzuheben, fortfahren. Vor der Urteilsverkündung wurde von rund 60.000 Verträgen in diesem Jahr gesprochen, aber vermutlich wird sich diese Zahl weiter erhöhen. Für den Bankenexperten Niels Nauhauser, von der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg, ist dieses Urteil ein schwerer Rückschlag. Einen Funken Hoffnung sieht er lediglich für Bausparkunden, deren Verträge nachweislich als Geldanlage verkauft wurden. Liegen in diesem Zusammenhang noch Unterlagen vor, kann sich ein Rechtsstreit lohnen, meint er dazu. Er äußert aber auch ganz klar: „In allen anderen Fällen wird es jetzt schwierig.“

Sein Kollege Jürgen Hartmann, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherschutzzentrale erklärte via Twitter: „BGH erschüttert Vertrauen der Verbraucher in dem Grundsatz, Verträge sind einzuhalten“. Und weiter: „Die Gewinne der Bausparkassen wurden längst privatisiert, die Verluste werden jetzt auf die Kunden abgewälzt. In den 80ern und 90ern hat man Kunden mit geringen Guthabenzinsen abgespeist, nun da Kunden von Renditen profitieren, wird gekündigt.“

Für Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen ist das aktuelle Urteil der Startschuss für eine weitere Kündigungswelle: „Bausparkassen werden nun erst Recht auf massenhafte Kündigungen von Bausparverträgen setzen, um Kunden los zu werden. Sobald Verträge zuteilungsreif werden, rollt nach 10 Jahren die nächste Kündigungswelle auf Verbraucher zu.“

Reaktionen der Politik

Auch von Seiten der Politik gab es Reaktionen: „Das Urteil des BGH ist ein Schlag ins Gesicht für alle Bausparer. Es wäre überfällig gewesen, dass Bausparkassen mit ihren verbraucherschädigenden Kündigungen in die Schranken verwiesen werden. Schließlich haben diese vor wenigen Jahren noch mit Bausparverträgen als sicherer Geldanlage um die Kundengunst gebuhlt“, kommentiert Susanna Karawanskij, Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke. „Schade, dass der BGH die Vertragstreue der Bausparkassen gegenüber den Verbrauchern nicht besonders hoch gewichtet.“

Erleichterung bei den Bausparkassen

Logischerweise wurde diese Entscheidung von den Bausparkassen erleichtert aufgenommen, stellvertretend erläutert die Bausparkasse Wüstenrot dazu: „Mit den Kündigungen können die negativen Auswirkungen der Fortdauernden Niedrigzinspolitik auf die Bausparergemeinschaft abgefedert werden. Indem Verträge aufgelöst werden, die mehr als zehn Jahre zuteilungsreif sind deren Darlehen nicht in Anspruch genommen wurde, wird das Bausparerkollektiv gestärkt.“

Macht Bausparen noch Sinn?

Zum Thema Bausparvertrag habe ich mich in folgendem Blogartikel kritisch geäußert. Mit der jetzigen BGH-Entscheidung schwindet der Sinn meines Erachtens nahezu gänzlich.

Schreiben Sie mir dazu ihre Meinung.

 

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