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    Immer mehr Deutsche an Kapitalmärkten und Kostentreiber der Kfz-Versicherung

    Immer mehr Deutsche wagen sich an die Kapitalmärkte 

    Innerhalb der vergangenen beiden Jahre ist die Zahl der Bundesbürger, die Geld in Aktien, Anleihen und/oder Kryptowährungen investieren, von 22,8 Millionen auf 26 Millionen gestiegen – das entspricht einem Plus von 14 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt die diesjährige Umfrage „People & Money“ des weltgrößten Vermögensverwalters BlackRock. Die Autoren prognostizieren, dass 2025 weitere 1,6 Millionen Menschen hinzukommen werden, vor allem aus den eher kapitalmarktaffinen Generationen Z und Millennials, also den unter 35-Jährigen. 

    Nach wie vor gibt es einen deutlichen Geschlechterunterschied: Während 29 Prozent der Frauen an den Kapitalmärkten aktiv sind, beträgt die Quote bei Männern 43 Prozent. Doch die Lücke wird kleiner. 

    Ausschlaggebend für die wachsende Offenheit gegenüber Börsenengagements ist laut der Umfrage weniger eine größere Risikotoleranz als vielmehr die immer einfacheren Zugangsmöglichkeiten. Sowohl die etablierten Banken als auch Neo-Broker bieten Käufe und Verkäufe heutzutage meist bequem und unkompliziert über Apps an. 

    Marderbisse und Teilediebstähle treiben Kfz-Versicherungskosten hoch 

    Für den jüngsten Ausgabenanstieg der Kfz-Versicherer, die auch 2024 mit einem Defizit abschließen werden, sorgen im Wesentlichen die galoppierenden Ersatzteil- und Werkstattpreise. Im Schatten dieser Entwicklung

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    Rentenlücke: Bis zu eine Million Euro fehlen im Alter

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 21.02.2025 von Karen Schmidt. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Die Rentenlücke im Alter erwischt viele Menschen kalt. Wird schon nicht so schlimm werden, denken sich viele – und dann kommt das dicke Ende. Denn die Rentenlücke von Durchschnittsverdienern kann sich bis ins hohe Alter auf rund eine Million Euro summieren. Das hat das Verbraucherportal „Finanztip“ errechnet.

    Wie sind die Journalisten dabei vorgegangen? Die Rechnung basiert auf folgenden Annahmen:
    •    Es geht um eine heute 30-jährige Person,
    •    diese verdient € 50.000 brutto im Jahr,
    •    sie möchte 80 Prozent ihres letzten Netto-Gehalts zur Verfügung haben,
    •    die Person geht mit 67 Jahren in Rente,
    •    es wird eine jährliche Rentensteigerung von 1,7 Prozent angenommen,
    •    die Inflationsrate beträgt 2 Prozent pro Jahr,
    •    die Lebenserwartung der Musterfälle wird variiert und orientiert sich an der Kohortensterbetafel 2023 des Statistischen Bundesamtes.

    Bei 100 Jahren Lebenserwartung beträgt die Rentenlücke rund € eine Million. Bei 20 Rentenjahren würde die Rentenlücke immer noch über € 500.000 liegen, so Finanztip.

    Viele Menschen verlassen sich zu sehr auf die gesetzliche Rente

    „Es ist wichtig, sich an große Zahle

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    Juni 27 2025

    Ist es möglich ein Kind zu enterben?

    Ein Testament offenbart wer nach dem Tod des Erblassers erben oder vom Erbe ausgeschlossen werden soll. Doch selbst mit diesem Vermächtnis ist der letzte Wille oftmals nicht sofort eindeutig  feststellbar. Der Testamentsinhalt muss handschriftlich verfasst sein, so die Regel, d.h. ein mit dem Computer verfasster Ausdruck ist nicht legitim, auch dann nicht wenn er von Hand unterschrieben wurde.

    Gesetzliche Erbfolge

    Die gesetzliche Erbfolge greift, sofern kein Testament besteht bzw. dieses ungültig ist. Geregelt ist der Ablauf in den § 1924 bis 1936 BGB, dabei kommen als gesetzliche Erben vorrangig der überlebende Ehegatte und die nächsten Verwandten in Betracht. Die Unterscheidung erfolgt zwischen Erben erster bis fünfter Ordnung; zunächst erben die nähesten Verwandten - also Kinder und Enkel - es folgen Geschwister, Neffen und Nichten, schließlich erben Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen. Grundsätzlich gilt gemäß dem im BGB festgelegten Parentelsystem, dass Verwandte einer Ordnung erst dann erben, wenn die Erben der vorangehenden Ordnung nicht mehr leben. Ein Erbe 2. Ordnung wird also erst Erbe, sofern kein Erbe der 1. Ordnung mehr am Leben ist.

    Nicht erwähnte Personen sind generell enterbt

    Jede Person, die nicht als Erbe im Testament eingesetzt wurde, ist generell enterbt. Bestimmt ein Vermächtnis beispielsweise, dass der überlebende Ehegatte erben soll oder eines der Kinder, dann sind im Fall des als

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    Wohnungsvermieter: Ist die Erhaltungsrücklage absetzbar?

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 25.02.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Wer Einkommen erzielt, darf davon Ausgaben als Werbungskosten absetzen, wenn sie genau diesem Einkommen zuzuordnen sind. So weit, so bekannt. Aber wie ist es bei Wohnungseigentümern, die die Wohnung vermieten und Geld in die sogenannte Erhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft einzahlen? Dürfen die diese Beträge als Werbungskosten von ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen?

    Über so einen Fall entschied jetzt der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen: IX R 19/24). Und er sagte: Nein, so nicht. Erst wenn aus dieser Rücklage Geld in den Erhalt der Wohnung fließt (und dann eindeutig zugeordnet ist), wird es zu Werbungskosten.

    Der Fall

    Geklagt hatten die Vermieter mehrerer Eigentumswohnungen. Sie zahlten regelmäßig Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft, die Teile davon in die Erhaltungsrücklage weiterleitete. Diese Beträge wollten die Vermieter als Werbungskosten von den Mieteinnahmen absetzen, was das Finanzamt ablehnte. Es sei erst in jenem Jahr abzugsfähig, wenn das Geld wirklich in Erhaltungsmaßnahmen fließt. Sprich: Wenn um- oder ausgebaut oder instandgesetzt wird.

    Die Wohnungseigentümer wollten vor dem Finanzgericht

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      Wetter in Wunsiedel
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