Hausratversicherung: Versicherte sollten in neue Tarife wechseln

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 29.04.2025 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Bei grober Fahrlässigkeit verstehen die Analysten von Franke und Bornberg keinen Spaß. Wer in der Hausratversicherung in solchen Fällen nicht zahlt, bekommt auch nicht die Spitzennote von FFF+.

    Grobe Fahrlässigkeit besonders hoch gewichtet

    In seinem aktuellen Rating zur Hausratversicherung gewichtet Franke und Bornberg besonders hoch, wie Versicherer mit grober Fahrlässigkeit umgehen. Wenn also der Kunde die erforderliche Sorgfalt besonders schwer verletzt – also: wirklich hart was verbockt.

    Die Analysten verlangen für eine Top-Note, dass Versicherer auch in solchen Fällen problemlos zahlen und nicht etwa über den Grad der Fahrlässigkeit streiten. So ein Vertrag biete mehr Schutz und bedeute für Versicherte weniger Stress im Schadenfall.

    „Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit ist gelebter Verbraucherschutz. Das senkt Komplexität und fördert Vertrauen“, meint Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

    Basisvarianten greifen oft nicht

    Vor allem Basisvarianten mit niedrigen Prämien greifen oft nicht bei grober Fahrlässigkeit. Manche Versicherer zahlen nur bei Schäden unter e

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    Ist ein überfluteter Lichtschacht ein Fall für die Elementarversicherung?

    Sammelt sich Regenwasser auf dem gefliesten Absatz der Kellertreppe einer Immobilie oder in einem Lichtschacht vor dem Kellerfenster bzw. fließt Wasser über eine schräge Abfahrt in eine im Keller integrierte Garage, so liegt keine "Überflutung von Grund und Boden" vor. Laut einem Urteil des OLG Frankfurt handelt es sich damit auch nicht um einen bedingungsgemäßen Versicherungsfall im Rahmen einer Elementarschadenversicherung.

    Der Fall

    Über vier Lichtschächte, die innerhalb der gepflasterten Außenanlage (Terrasse und Eingangsbereich) liegen, trat Wasser in die Kellerräume einer Immobilie ein. Der Hauseigentümer nahm daraufhin seine Elementarschadenversicherung in Anspruch. Der Versicherer lehnte jedoch die Regulierung ab. Der Geschädigte beschritt daraufhin den juristischen Weg, da er sich im Recht sah. Doch weder in erster noch in zweiter Instanz hatte er Erfolg, verhandelt wurde vor dem Landgericht Darmstadt (4 O 301/20).

    Anfechtung ohne Erfolg

    Dennoch focht er auch das Urteil der zweiten Instanz an. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies ihn aber mit Beschluss vom 13. Januar 2025 (12 U 30/24) darauf hin, dass es die Absicht hege, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht zurückzuweisen.

    Definition von Überschwemmung

    Im Rahmen der Elementarversicherung wird der Begriff Überschwemmung, so das Gericht in sein

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    Fahrraddiebstahl: Schäden im Jahr 2024 in Rekordhöhe

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 22.04.2025 von Barbara Bocks. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Erstmal die gute Nachricht, was Fahrraddiebstahl angeht: „Im vergangenen Jahr wurden rund 135.000 versicherte Fahrräder gestohlen, das sind 10.000 weniger als im Vorjahr“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Versicherer (GDV). Und jetzt die schlechte: „Dennoch mussten Versicherer mit 160 Millionen Euro rund 10 Millionen Euro mehr leisten als im Jahr zuvor. Das ist der höchste Stand der vergangenen 20 Jahre.“

    Vor allem hochwertige Räder und E-Bikes gestohlen

    Die steigenden Kosten trotz sinkender Fallzahlen führt der GDV darauf zurück, dass Fahrraddiebe eine andere Strategie fahren: „Die Täter gehen offenbar gezielter vor und stehlen vor allem hochwertige Räder und E-Bikes. Der durchschnittliche Schaden liegt inzwischen bei rund € 1.190– mehr als dreimal so viel wie vor 20 Jahren“, so Asmussen.

    Hälfte der Hausratversicherten mit Fahrradschutz

    Das Problem reicht dabei weit über die versicherten Fälle hinaus: Insgesamt wurden 2024 laut polizeilicher Kriminalstatistik rund 246.600 Fahrraddiebstähle polizeilich erfasst. Viele dieser Diebstähle betreffen also unversicherte Räder – oder Räder, deren Schutz nicht

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    Schäden durch Naturgefahren und Aktienbesitz in Deutschland

    Schäden durch Naturgefahren auch 2024 auf hohem Niveau 

    Vor allem infolge der Hochwasser im Mai und Juni lag die Summe der Schäden durch Sturm, Hagel und Überschwemmung 2024 erneut über der Fünf-Milliarden-Marke. Wie der Versicherer-Gesamtverband GDV mitteilte, sank die Gesamtzahl gegenüber 2023 zwar um rund  € 100 Millionen auf € 5,5 Milliarden. 

    Eine besorgniserregende Tendenz zeigt sich aber bei den Elementarschäden wie Überschwemmungen, die nach € 300 Millionen und € 1,0 Milliarde in den beiden Vorjahren nunmehr auf € 2,5 Milliarden gestiegen sind. Davon gehen circa zwei Milliarden auf das Juni-Hochwasser zurück, das vor allem in Bayern und Baden-Württemberg wütete. Gegen die wachsende Überschwemmungsgefahr ist nur etwa jedes zweite Gebäude in Deutschland mit einem Elementarschutz versichert. 

    Unterdurchschnittlich fiel dagegen der Naturgefahrenbedingte Schaden in der Kfz-Versicherung aus: Mit rund € einer Milliarde lag er etwa eine Viertelmilliarde unter dem Schnitt der Vorjahre. Das dürfte sich indes nicht in den Beiträgen bemerkbar machen, denn an anderen Fronten ringen die Kfz-Versicherer mit immensen Kostensteigerungen.

    In der Mittelschicht angekommen: Aktienbesitz in Deutschland 

    Rund 12,1 Millionen Aktionäre gibt es laut Deutschem Aktieninstitut hierzulande, 2015 waren es lediglich gut 9 Millionen. Dass sich nur Menschen mit hohem Einkommen ein Börsenengagement leisten k1y1z2

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